Nach Kritik des Corona-Spezialisten Drosten: Berliner Senat verzichtet auf zentrale Not-Kitas
Notbetreute Kinder dürfen nun doch in ihren vertrauten Einrichtungen bleiben. Höchstes Elterngremium fordert Grundsicherung für Freiberufler.
Der Senat bessert nach: Wenn ab Dienstag der reguläre Kitabetrieb wegen der Corona-Krise endet, können alle Kitas weiterhin eine Notbetreuung anbieten. Der Zwang zu einer zentralen Betreuung in wenigen ausgewählten Einrichtungen entfällt. Die Senatsverwaltung für Jugend reagierte damit am Sonnabend auf die Mahnungen des Charité-Virologen Christian Drosten, der die zunächst kommunizierte Zentralisierung als „kontraproduktiv“ bezeichnet hatte.
Die Infektion werde „befeuert“, wenn Kinder in neuen Gruppen zusammengefasst würden, lautete die Einschätzung Drostens. Daraufhin hatte sich Jugendsenatorin Sandra Scheeres (SPD) erneut mit Vertretern von Kita-Trägern beraten und die Beschlüsse vom Freitag revidiert.
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Man habe dabei die neuen Einschätzungen von Professor Drosten berücksichtigt und nehme „Anregungen der Kita-Träger aus der täglichen Praxis auf“, betonte Scheeres. Die Betreuung solle nun „grundsätzlich in der vertrauten Kita stattfinden“. Anspruch hätten aber nur die Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten und keine andere Möglichkeit einer Kinderbetreuung organisieren könnten. Es müssen beide Kriterien zutreffen. Welche Berufe als „systemrelevant“ gelten, will die Senatsverwaltung für Inneres noch am Wochenende festlegen. Der Senat geht davon aus, dass das Kriterium auf etwa 15 Prozent der Eltern zutrifft.
Kritik an der zunächst gefällten Entscheidung der Jugendverwaltung vom Freitag, die Notbetreuung zu zentralisieren, war auch vom Verband der Kleinen und Mittelgroßen Kitaträger gekommen: Sie waren gar nicht gehört worden, als die Jugendverwaltung sich mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband und dem Dachverband der Kinder- und Schülerläden beraten hatte. Dies stieß auf großes Unverständnis bei den Mitgliedern des Verbands, der rund 9000 Kinder und deren Familien vertritt.
Notbetreuung auch an den Grundschulen
Auch an den Grundschulen soll die Notbetreuung dezentral stattfinden. Das stand aber bereits vor der Stellungnahme Drostens fest. Die Lehrer sollen möglichst an den Grundschulen präsent bleiben, um die Notbetreuung abzusichern. An den Oberschulen sollen sie dafür sorgen, dass die anstehenden Prüfungen stattfinden können.
In allen Bundesländern werden ab der kommenden Woche die Kitas und Schulen für mehrere Wochen geschlossen bleiben, nachdem sich auch die Regierung in Mecklenburg-Vorpommern am Samstag zu diesem Schritt entschied.
"Eltern nicht allein lassen"
Berlins höchstes Gremium für die Belange der Kita-Eltern, der Landeselternausschuss für die Kindertagesstätten (LEAK), forderte am Sonnabend, von der Senatsverwaltung für Jugend ebenfalls gehört zu werden, wenn es um die Folgen der Kitaschließungen gehe. Dies sei bisher nicht passiert. Eltern und Sorgepflichtige dürfen jetzt „nicht allein gelassen werden“, mahnte die Vorsitzende Corinna Balkow.
Nötig seien bezahlte Freistellungen und gegebenenfalls eine Grundsicherung für Selbstständige und Freiberufler. Zudem seien Notbetreuungsprogramme nicht nur für Kinder von Eltern nötig, die aus gesellschaftlich notwendigen Gründen weiterhin vor Ort berufstätig sein müssen, sondern auch für Kinder, deren Eltern die Betreuung aus gesundheitlichen Gründen nicht übernehmen können oder für Kinder, die aus Kinderschutzgründen eine außerhäusliche Betreuung benötigen.