IS-Kämpfer tötete türkische Polizisten: Verurteilter Dschihadist könnte nach Berlin kommen – so reagieren die Behörden
Die türkische Regierung will einen wegen Polizistenmordes verurteilten Anhänger des „Islamischen Staates“ abschieben. Offenbar nach Berlin.
Die von der türkischen Regierung angekündigte Abschiebung inhaftierter Islamisten dürfte Berlin besonders betreffen – einer der aktuell genannten Dschihadisten stammt aus der deutschen Hauptstadt. Es handelt sich nach Tagesspiegel-Informationen um Benjamin Xu, 29 Jahre alt.
Xu war wegen des Todes türkischer Polizisten 2016 zu lebenslanger Haft verurteilt worden: Mit zwei weiteren Dschihadisten des „Islamischen Staates“ (IS) soll er im März 2014 von Syrien nach Istanbul gefahren sein, als das Trio in eine Verkehrskontrolle geriet. Die drei IS-Männer hätten sofort geschossen und Handgranaten geworfen: Zwei Polizisten starben.
Berliner IS-Anhänger besuchte Fussilet-Moschee
Xu soll nach seiner Festnahme mit den türkischen Behörden kooperiert haben. Vor Gericht hieß es damals, der Berliner sei einst in ein Camp der berüchtigten „Junud al Sham“ nach Syrien gereist, einer vorrangig aus Tschetschenen bestehenden Terrortruppe, deren Anhänger sich später oft dem IS anschlossen. Türkische Medien zitierten Xu während des Prozesses damit, er habe mit seinem Vater die Berliner „Fussilet-Moschee“ besucht, wo man ihn für den Krieg in Syrien begeisterte.
Innensenator Andreas Geisel (SPD) verbot die „Fussilet 33“ im Februar 2017. Einstige Fussilet-Aktivisten wurden im Juli 2017 in Berlin wegen „Pauschalreisen in den Dschihad“ zu Haftstrafen verurteilt, es ging um Hilfe für eben jene „Junud al Sham“. Auch der tunesische Asylbewerber Anis Amri besuchte die Moschee regelmäßig, bevor er im Dezember 2016 das Massaker am Breitscheidplatz durchführte.
Ein Sprecher des Senators sagte am Sonntag, man habe keine Hinweise darauf, wann und wer aus der Türkei nach Deutschland überführt werden solle. Grundsätzlich bereite man sich auf den Umgang mit IS-Rückkehrern vor. Die Innenverwaltung binde dazu das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Polizeistellen, Bezirksämter und Sozialeinrichtungen ein. Nicht gegen jeden Rückkehrer liegt ein Haftbefehl vor, das betrifft vor allem Frauen aus dem IS-Herrschaftsgebiet.
Alle Rückkehrer, sagte Geisels Sprecher, bräuchten individuelle Sofortversorgung sowie eine abgestimmte Langzeitunterstützung. Wie berichtet, kehrte im Oktober eine (frühere) IS-Anhängerin mit ihrem Kind nach Berlin zurück.
Für dauerhafte Observation eines Gefährders sind 25 Beamte nötig
Beamte weisen darauf hin, dass in Berlin nach wie vor eine „hohe zweistellige Zahl“ von islamistischen Gefährdern lebe – also Männer, denen ein Anschlag zugetraut werde. Die Hälfte von ihnen sollen keine deutschen Staatsbürger sein. Um einen Gefährder dauerhaft zu überwachen, ist ein Team von 25 Polizisten nötig.
In Syrien konnte eine Vielzahl von IS-Kämpfern fliehen, nachdem türkische Truppen die kurdische Autonomieregion angegriffen hatten. Das Bundeskriminalamt registrierte mindestens 111 Personen, die aus Deutschland zum IS gereist und heute in Camps in Syrien und Irak inhaftiert sind. Drei Viertel davon sind deutsche Staatsbürger. Sicherheitsexperten sagen zudem, dass bei circa 120 deutschen IS-Kämpfern und Unterstützern, darunter 25 Frauen, der Aufenthaltsort unbekannt sei.