Fussilet-Moschee in Berlin-Moabit: Sechs Jahre Haft für Dschihadisten
Zwei Berliner Salafisten wegen Unterstützung islamistischer Terroristen verurteilt: Sie sollen Rekruten nach Syrien geschleust haben.
Kaum ist das Urteil verkündet, springt Ismet D. im Gerichtssaal auf. Hastig verschwindet er, der als „Emir vom Wedding“ galt, hinter der Tür, die zum Gefangenentrakt führt. Sechs Jahre Haft für den Ex-Chef des nun verbotenen Moscheevereins „Fussilet 33“. Schuldig der Unterstützung der in Syrien aktiven Terrortruppe „Junud al Sham“. Ebenso hoch die Strafe für Emin F., im Fussilet-Verein einst zuständig für die Finanzen.
Die Urteilsbegründung am Donnerstag muss für 20 Minuten unterbrochen werden. Ismet D., hieß es, habe gesundheitliche Probleme. Nicht nur dieser Tag verläuft schleppend, der Prozess seit 2015 auch. Der Staatsschutzsenat des Kammergerichts verhandelte 80 Sitzungstage, befragte 60 Zeugen und Sachverständige, es wurden wohl mehr als 200 Urkunden und Anträge verlesen – die beiden Islamisten hatten vier Verteidiger. Die Türken Ismet D. und Emin F., 43 und 45 Jahre alt, selbst äußerten sich erst spät. Sie bestritten die Vorwürfe.
Anklage: "Pauschalreisen in den Dschihad"
Ismet D. wurde ab 2010 als „Emir vom Wedding“ bekannt. Der „Fussilet“-Verein zog danach in die Perleberger Straße nach Moabit. Dort traf man sich in einem Erdgeschoss. Die vorher dort betenden Türken zogen aus. In den vergangenen zwei, drei Jahren kamen öfter Tschetschenen, jedenfalls Muslime aus dem Kaukasus, also Südrussland und Georgien. Und 2016 besucht auch Anis Amri die Moschee regelmäßig. Der tunesische Asylbewerber soll kurz vor dem Massaker am Breitscheidplatz im vergangenen Dezember noch mal dort gewesen sein. Im Februar verbot Innensenator Andreas Geisel (SPD) „Fussilet 33“.
Die Angeklagten seien zweifelsfrei Terror-Unterstützer gewesen, sagt die Vorsitzende Richterin am Donnerstag – auch wenn die beiden Islamisten den späteren Attentäter Amri wohl nicht kannten. „Ismet D. war eine Schlüsselfigur der islamistischen Szene Berlins“, stellte die Richterin fest. Die Gesamtschau ergebe „das Bild eines salafistisch geprägten Netzwerkes“, das unter dem Deckmantel des Moscheevereins von Berlin aus eine terroristische Vereinigung unterstützt habe – durch Geld, Technik, Rekruten. Es seien quasi „Pauschalreisen in den Dschihad“ organisiert worden, hieß es zuvor im Plädoyer der Anklage.
"Islamischer Staat" ja - Anschläge nein?
Ismet D. und Emin F. wurden vor zweieinhalb Jahren verhaftet. D. erklärte später, der Titel „Emir“ sei durch einen Übersetzungsfehler entstanden. D. erklärte vor Gericht, er sei weder Emir noch Imam gewesen. Koranunterricht habe er gegeben, ein Vorbeter sei er gewesen. Und ein fürsorglicher Vereinsvorsitzender, der Tee mit Polizisten trinke und bei der Renovierung der Moschee anpacke. Der Mann, der als 22-Jähriger nach Deutschland kam und in der Baubranche arbeitete, bezeichnete sich im Prozess zwar als Salafist, der mit dem „Islamischen Staat“ sympathisiere, die westliche Demokratie sei mit dem Islam unvereinbar. Das bedeute nicht, dass er Anschläge befürworte, zitiert ihn die Richterin.
Der mehrfache Familienvater aber habe in Predigten für den bewaffneten Dschihad geworben, dessen Unterstützung eine Pflicht für alle Muslime sei. Damit schufen die Angeklagten aus Sicht des Gerichts schon die ideellen Grundlagen für Radikalisierung. D. und F. seien Anhänger einer fundamentalistisch-islamistischen Weltanschauung, die ein an der Scharia orientiertes Herrschaftssystem befürworten. Emin F. lebt seit Ende der 90er Jahre in Berlin. Er ist Friseur und heiratete wie D. eine in Berlin geborene Frau – und durfte so in Deutschland bleiben.
Vier Taten zwischen August 2013 und November 2014 führten letztlich zu den Strafen, die je sechs Monate höher liegen als von der Anklage beantragt. In einem Fall hätten D. und F. vier Kaukasier, die sich an Kämpfen von „Junud al Sham“ beteiligen wollten, nach Syrien geschleust. In drei weiteren Fällen hätten sie Dschihadisten über Mittelsmänner mit insgesamt 3650 Euro geholfen. Ein Verteidiger sprach von einem Fehlurteil. Es wird mit Revision gerechnet.
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