Volksbegehren zu Enteignung: Schon 15.000 Unterschriften in Berlin gesammelt
Am Sonnabend startete die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren "Deutsche Wohnen & Co. enteignen". Die ersten Hürde dürfte die Initiative bald schaffen.
Das Volksbegehren "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" ist drauf und dran, seine erste Hürde zu nehmen: 15.000 Unterschriften haben die Initiatoren in den ersten sieben Stunden nach eigenen Angaben gesammelt. Das teilten die Aktivisten am Sonntag auf ihrer Facebook-Seite mit.
Für einen Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens, der bei der Senatsinnenverwaltung gestellt werden muss, werden 20.000 gültige Unterschriften benötigt. Wenn die Unterschriften gültig sind, hätte die Initiative bereits drei Viertel der benötigten Summe beisammen. Die Initiatoren wollen aber mindestens 50.000 Unterschriften sammeln.
Die Unterschriftensammlung begann am Sonnabend bei der "Mietenwahnsinn"-Demo in Mitte, bei der Tausende Menschen gegen steigende Mieten und für bezahlbaren Wohnraum auf die Straße gegangen sind.
Mit dem Volksbegehren will die Initiative das Land Berlin dazu auffordern, Wohnungskonzerne mit mehr als 3000 Wohnungen zu enteignen. Das zielt insbesondere auf die Deutsche Wohnen ab. Das Unternehmen besitzt in Berlin etwa 112.000 Wohnungen und stand immer wieder wegen seines Umgangs mit Mietern in der Kritik.
Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Wohnen, Michael Zahn, äußerte Verständnis für die Probleme Wohnungssuchender, forderte aber zugleich mehr staatliche Förderung. Die Enteignungsdebatte werde „sehr populistisch und ideologisch“ geführt. In einem Gastbeitrag für den Tagesspiegel erklärte er, Neubau scheitere zu oft an Einzelinteressen, Bauprojekte in Berlin würden bewusst verzögert.
170.000 Menschen müssten unterschreiben
Sollte - wie sich bereits jetzt abzeichnet - das Volksbegehren die erste Stufe schaffen und 20.000 gültige Unterschriften vorlegen, muss sich das Abgeordnetenhaus damit befassen. Lehnt das Parlament die Initiative ab, würde ein Volksbegehren starten.
Im zweiten Abschnitt wird dann das eigentliche Volksbegehren durchgeführt. Für einen Gesetzentwurf oder einen sonstigen Beschluss müssen innerhalb von vier Monaten mindestens sieben Prozent der zum Abgeordnetenhaus Wahlberechtigten unterschreiben, was aktuell in Berlin rund 170.000 Personen entspricht.
So das Volksbegehren zustande kommt, muss - ebenfalls innerhalb von vier Monaten - laut der Berliner Landesverfassung ein Volksentscheid stattfinden. Für eine erfolgreiche Abstimmung benötigen die Initiatoren hier mindestens 613.000 "Ja"-Stimmen. Der Ablauf von Volksbegehren und Volksentscheid ist auch auf der Webseite des Landes Berlin nachzulesen.
Zu den bekanntesten erfolgreichen Volksentscheiden in der Vergangenheit in Berlin gehörte etwa der "Volksentscheid Fahrrad", der 2018 dazu führte, dass der Senat das Mobilitätsgesetz beschloss. Der Volksentscheid zum Tempelhofer Feld von 2014 war ebenfalls erfolgreich. Er sieht eine Nicht-Bebauung des ehemaligen Flugfelds vor. Zuletzt wurde jedoch eine mögliche Randbebauung für Wohn- und Gewerbeflächen diskutiert.
2017 sprach sich eine Mehrheit der Berliner außerdem beim Volksentscheid Tegel für einen Weiterbetrieb des Flughafens aus. Wie berichtet, soll der Flughafen jedoch ein halbes Jahr nach der BER-Eröffnung schließen. Das Gelände soll eine "Smart City" mit Wohn- und Gewerbeflächen werden. Juristisch sind die Entscheidungen nicht bindend.