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In Ruhe spielen, aber auch gefördert werden - das wünschen sich Eltern für ihre Kinder. Die Frage: Was muss das kosten?
© Julian Stratenschulte/dpa

Rot-Rot-Grün in Berlin: Neue Zeiten für Kita-Eltern

Die Beschränkung der "freiwilligen" Zusatzbeiträge alarmiert die Opposition. Aber es gibt auch Lob für die geplante Gesetzesänderung.

Für gleiche Bildungschancen zu sorgen – das gehört zu den Grundsätzen, die Rot-Rot-Grün sich vorgenommen hat. An diesem Donnerstag soll mit dem neuen Kita-Förderungsgesetz ein weiterer Schritt auf diesem Weg gegangen werden. Dazu gehört, dass „Edelkitas“ an die Leine genommen werden: Freien Trägern soll ab Sommer 2018 untersagt werden, durch extrem hohe Zusatzbeiträge zu elitären Klubs zu werden. Gleichzeitig möchte man Eltern – in Zeiten des Kitaplatzmangels – davor schützen, zu ungewollten oder überhöhten „freiwilligen“ Zuzahlungen gezwungen zu werden.

Mehr Betreuungsanspruch ab Januar

Dies ist aber nur eine Facette des neuen Kitagesetzes. Relevant ist auch, dass Kinder ab dem ersten Geburtstag einen Anspruch auf eine siebenstündige Betreuung haben, ohne dass Eltern einen Bedarf nachweisen müssen. Bisher waren es nur fünf Stunden. Diese Neuerung gilt bereits ab Januar.

Als Meilenstein wird gewertet, dass die vielen Quereinsteiger künftig besser angeleitet werden können: Anfänger erhalten pro Woche drei Stunden Unterstützung durch gelernte Kräfte. Im zweiten Jahr sind es zwei Stunden, und für das dritte Jahr wurde noch eine Stunde ausgehandelt. Diese Regelung gilt nicht erst für künftige Quereinsteiger, sondern auch rückwirkend für jene, die schon seit einem oder zwei Jahren in den Kitas sind.

Die CDU sieht eine "Bildungsbremse"

Während der erweiterte Rechtsanspruch und die bessere Unterstützung der Quereinsteiger bei der Opposition auf Zustimmung treffen, gibt es große Kritik an der Beschränkung der Zuzahlungen. Von einer „Bildungsbremse“ spricht der jugendpolitische Sprecher der CDU- Fraktion, Roman Simon: Unter Rot-Schwarz hatte die CDU dieses SPD-Vorhaben noch abschwächen können. Unter Rot-Rot-Grün kam das Vorhaben nun erneut auf die Tagesordnung, weil die Koalition nicht länger hinnehmen will, dass dreistellige Beträge pro Monat verlangt werden, um Zusatzangebote wie Englisch- oder Musikkurse zu finanzieren.

FDP: "Am Parlament vorbei"

Allerdings steht im Gesetz kein bestimmter Oberbetrag, sondern nur, dass der Betrag „angemessen“ sein soll. Aber was heißt das? Diese Frage soll in einer Rechtsverordnung geklärt werden – also „am Parlament vorbei“, wie FDP-Jugendpolitiker Paul Fresdorf kritisiert. Er sieht in der Beschränkung zusätzlicher Förderangebote in den Kitas zudem einen „Eingriff in das Elternrecht“ und verweist dabei auf ein Gutachten, das kürzlich bei einer Anhörung zum Kita-Gesetz im Bildungsausschuss vorgestellt wurde: Gutachterin Marion Hundt, Professorin für Öffentliches Recht, hatte sogar Zweifel geäußert, ob das Gesetz überhaupt verfassungskonform sei, da es in das „elterliche verfassungsrechtlich geschützte Erziehungsrecht“ eingreife. Zudem sieht die Juristin die „Pluralität der Jugendhilfe“ in Gefahr, wenn jede Kita nicht mehr die Zusatzförderung anbieten dürfe, die Eltern wünschten.

Wie teuer muss musikalische Früherziehung sein?

Konkret will die Koalition etwa verhindern, dass Zuzahlungen für Leistungen verlangt werden, die ohnehin vom Land finanziert werden: So gehört die musikalische Früherziehung zu den festen Bestandteilen des Kita-Bildungsprogramm. Allerdings reicht es vielen Eltern nicht, was die Erzieherinnen zu bieten haben, denn längst nicht alle sind musikpädagogisch bewandert. Darin sieht SPD-Jugendpolitikerin Melanie Kühnemann aber keinen Grund, den Eltern hohe Zusatzbeträge aufzuschwatzen: Es gebe auch preiswertere Varianten – etwa die Zusammenarbeit mit öffentlichen Musikschulen. Neue Zuzahlungsregelungen müssen der Jugendverwaltung einen Monat vorher angezeigt werden. Zudem müssen die Träger jährlich und „nachvollziehbar“ die Verwendung der freiwilligen Zahlungen nachweisen.

Zunächst gab es den Plan, jenen Trägern die öffentlichen Platzgelder zu streichen, die an ihren hohen oder intransparenten Zuzahlungen festhalten. Die Grünen konnten dies allerdings abschwächen: Jetzt soll die Zahlungen nur noch „ausgesetzt und nicht komplett gestrichen werden“, wie die grüne Jugendpolitikerin Marianne Burkert-Eulitz erläutert. Zudem soll eine Schiedsstelle eingerichtet werden, die bei Konflikten zwischen Eltern und Trägern eingeschaltet werden kann.

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