Umsetzung des Doppelhaushalts: 2000 Erzieher mehr in Berlin bis 2019
Rot-schwarz übertrifft sich selbst und beschließt für den Doppelhaushalt grundlegende Verbesserungen für Kitas. Und geht mit einem Änderungsantrag noch weiter als bisher. Das Gesetz soll am 28. April, nach dritter Lesung, verabschiedet werden.
- Ronja Ringelstein
- Susanne Vieth-Entus
Da werden es die Kritiker schwer haben: Die rot-schwarze Koalition hat überraschend die eigenen Vorschläge zu Qualitätsverbesserungen in den Kinderkrippen noch übertroffen und damit sogar die Forderungen von Opposition und Verbänden in den Schatten gestellt. Der Paritätische Wohlfahrtsverband sprach von einem „Riesenerfolg“. Am Mittwoch wurden die Beschlüsse zur Umsetzung des Doppelhaushaltes 2016/2017 von den Fraktionsvorsitzenden Raed Saleh (SPD) und Florian Graf (CDU) verkündet. Ein 19-seitiger Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde am Mittwoch vorgelegt und überraschte die Opposition mit seinen umfangreichen Änderungen, die acht Gesetze, darunter das Schulgesetz, betreffen. Am Donnerstag sollte das Plenum nach zweiter Lesung die Änderungen beschließen, nun werde es eine dritte Lesung am 28. April geben, wie der haushaltspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Goiny, bestätigte.
Die Kitagebührenfreiheit war ursprünglich Herzensangelegenheit der SPD-Fraktion, bei der Vorstellung der Gesetzesänderungen traten aber beide Fraktionen betont geeint auf. „Im Wahljahr gibt es selbstverständlich Rivalitäten. Die Koalitionsfraktionen sind aber fest verabredet ihren Gestaltungsauftrag vollständig zu erfüllen", sagte Saleh. Nicht nur für Kitas soll es Entlastung geben, auch Beamte sollen mehr Geld bekommen.
Mehr Erzieher
Bereits vom 1. August an soll es rund 700 Erzieher zusätzlich geben. Damit wird es möglich, dass rein rechnerisch pro Erzieher ein halbes Kind weniger als bisher betreut werden muss. Die Relation verbessert sich von 1:5 zu 1:4,5 (Erzieher : Kinder) pro Ganztagsplatz der unter Zweijährigen und erreicht somit den Bundesschnitt, während Berlin bislang zu den drei Schlusslichtern im Länderranking gehört hatte.
Von 2017 bis 2019 an soll es dann jährlich weitere Verbesserungen geben, bis es rein rechnerisch nur noch 3,75 Kinder pro Erzieher gibt. Roland Kern vom Dachverband der Kinder- und Schülerläden schätzt, dass vom Sommer 2019 an rund 2000 zusätzliche Erzieherstellen nötig sind, um die Gesetzesvorgaben zu erreichen, aber das sei „hinzukriegen“. Kern nannte den Koalitionsbeschluss eine „sehr freudige Überraschung“.
Die Verbesserung der Personalausstattung ist nötig, weil durch Urlaub, Fortbildung und Krankheit de facto in Berlin bislang nur 1:8 oder 1:10 Erzieherinnen für die ganz kleinen Kinder zur Verfügung stehen. Im Bundesschnitt liegt die Relation bei 1:6 oder 1:7 je nach Alter der Kinder.
Die Koalition beziffert die Ausgaben für die zusätzlichen Erzieherstellen auf rund 70 Millionen Euro. Durch den Wegfall der Elternbeiträge entgehen dem Land am Ende knapp 60 Millionen Euro an Jahreseinnahmen. Dies besagt eine Kalkulation der Jugendverwaltung. Wenn man diese 60 Millionen hinzurechnet, kommt man ab 2019 auf jährliche Gesamtkosten von rund 130 Millionen Euro für das ganze Kita-Paket. Darin enthalten sind auch zusätzliche Erzieherstellen für Kitas in sozialen Brennpunkten und für die Betreuung von Erzieher-Azubis.
Kostenlose Krippen
Bei den Krippen bleibt alles wie angekündigt: Vom Sommer an müssen die Eltern nichts mehr für die Krippen zahlen, wenn ihre Kinder rund zwei Jahre alt sind. Bislang ist nur die Kita der über Dreijährigen kostenlos. Dies bedeutet, dass ein ganzer zusätzlicher Jahrgang von der Gebühr freigestellt wird. Ab Sommer 2017 gilt dann auch für die Einjährigen, dass nur noch für die Verpflegung bezahlt werden muss. SPD-Fraktionschef Raed Saleh hatte diese Forderung vor zwei Jahren erstmals erhoben und nun nach vielen Bedenken letztlich auch durchsetzen können, weil er parallel zur Verbesserungen bei der Personalzumessung bereit war. "Gebührenfreiheit und Qualität sind kein Widerspruch", sagte Saleh und verteidigt die Idee der Gebührenfreiheit, denn: "Wir wollten die ganz normal verdienenden Leute entlasten".
Entlastung der Kitaleiter
Die Koalition hat auch eine weitere wichtige Forderung der Verbände aufgegriffen: Künftig sollen Kitaleiter von Betreuungsaufgaben freigestellt werden, wenn in einer Kita mehr als 100 Kinder untergebracht sind. Diese Regelung gab es schon bis 2003, war dann aber den Sparvorgaben zum Opfer gefallen. Seither liegt die Grenze bei 120 Kindern. Angesichts der Anforderungen an die Leiter in Bezug auf Elternarbeit und Qualitätskontrollen hätten die Kitaträger die Grenze lieber bei 80 Kindern gesehen.
Mehr Transparenz bei Zuzahlungen und Wartelisten
Seitdem die öffentlichen Kitabeiträge weggefallen sind, steigen die Zusatzzahlungen, die freie Kitas von ihren Eltern erheben, um sich damit Sonderleistungen wie Frühenglisch, Schwimmen oder Vesper entgelten zu lassen: So schöpfen sie das Geld ab, das die Familien infolge der entfallenen staatlichen Beiträge eingespart haben. Der Besuch einer bestimmten Kita hängt somit mehr denn je vom Einkommen ab.
Jugendsenatorin Sandra Scheeres (SPD) wollte daher eine Obergrenze für die Zusatzzahlungen einführen. Damit kam sie bei der CDU nicht durch. Dennoch gibt es eine Veränderung: Es soll jetzt im Gesetz stehen, dass die Eltern schriftlich auf die jederzeitige Sonderkündigungsmöglichkeit dieser Leistungen sowie die Kündigungsfrist hingewiesen werden müssen. Bislang war dies nur unterhalb der Gesetzesebene geregelt. Außerdem ist neu, dass die Familien jederzeit einen Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Zahlungen verlangen können.
Senatorin Scheeres findet, "das ist ein Gesetz, das die Familien in den Mittelpunkt stellt und die Kitas bei ihrer wichtigen Aufgabe in der frühkindlichen Bildung unterstützt". Es sei konsequent, dass man mit der Einführung der vollständigen Beitragsfreiheit die Elternrechte bei der Überprüfung von Zuzahlungen gestärkt habe. Man verfolge konsequent den Dreiklang von Ausbau, Qualität und Beitragsfreiheit, sagte Scheeres.
Jugendkunst-, Gartenarbeits- und Jugendverkehrsschulen
Neben den Regelungen für die Kitas soll unter anderem auch das Schulgesetz geändert werden. Die so genannten "außerschulischen Lernorte", sprich Jugendkunst-, Gartenarbeits- und Jugendverkehrsschulen, werden von einer freiwilligen Leistung der Bezirke zu einer Pflicht für diese. Ab dem 1. August 2016 soll das gelten. "Wir wollen die außerschulischen Lernorte stärken", sagte Saleh. Man stärke sie finanziell, mit 2,8 Millionen Euro, aber sichere sie auch inhaltlich ab, indem man sie im Schulgesetz verankert. Die Änderung des Schulgesetzes ist in dem 19-seitigen Änderungsantrag der Koalitionsfraktion enthalten, der der Opposition erst am Mittwoch vorgelegt wurde.
Die haushaltspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Manuela Schmidt, begrüßt einige der Änderungen, doch diese "zeitlich sehr knapp bemessene Tischvorlage", sei nicht der richtige Umgang mit dem Parlament, das schon am Donnerstag das Gesetz verabschieden sollte, nun wird aber erst nach einer dritten Lesung am 28. April das Gesetz verabschiedet. Auch Marianne Burkert-Eulitz, sozialpolitische Sprecherin der Grünenfraktion, findet das Zeitmanagement der Koalitionsfraktionen schlecht, normale Gesetzgebung sehe anders aus. Inhaltlich allerdings begrüße die Grünenfraktion einige der Änderungen, wie etwa die Zulagen für bestimmte Berufsgruppen.
200 Euro für Notfallsanitäter, mehr für Justizwachtmeister
Die Koalitionsfraktionen wollen Menschen mit besonders harten Berufen besonders entlohnen. Beamte, die im Rahmen ihres Dienstes als Notfallsanitäter arbeiten, bekommen monatliche Zulagen in Höhe von 200 Euro. Der Job sei von besonderem Druck geprägt, das müsse honoriert werden. Auch Justizwachtmeister im „sicherheitsrelevanten Bereich“, die etwa Gefangene betreuen, sollen nach der Gesetzesänderung eine Zulage von 95 Euro und nach zwei Jahren von 127 Euro monatlich erhalten. Bei Berufen, die mit Bewerbermangel kämpfen wird es Anwärtersonderzuschläge geben. Auch eine Jubiläumszulage, die unter rot-roter Regierung gestrichen wurde, soll für Beamte und Richter wieder eingeführt werden, dies soll schon ab dem 1.Januar 2016 gelten.