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Über den Dächern. Antje Kapek ist Fraktionsvorsitzende der Grünen im Abgeordnetenhaus und Sprecherin für Stadtentwicklung.
© Doris Spiekermann-Klaas

Streit um Mietendeckel vor Gericht: Grünen-Fraktionschefin fordert Plan B für Berlins Mieter

Berlins Grünen-Fraktionschefin Antje Kapek fordert Vorsorge vom Senat, sollte der Mietendeckel "unwahrscheinlicherweise" vor Gericht scheitern.

Berlins Grünen-Fraktionschefin Antje Kapek hat den Senat aufgerufen, im Sinne der Mieter Vorsorge zu treffen für ein mögliches Scheitern des staatlichen Mietendeckels vor den Verfassungsgerichten. „Wir brauchen einen Plan B in der Schublade, sollten wir unwahrscheinlicherweise vor Gericht scheitern“, sagte Kapek, deren Fraktion Teil der rot-rot-grünen Koalition ist, der Deutschen Presse-Agentur.

Für diesen Fall müsse der Senat für maximalen Mieterschutz sorgen: „Es muss verhindert werden, dass Spekulanten und Immobilienmogule dann die Mieten ungebremst in die Höhe treiben.“

Neuen Mietspiegel "sofort" auf den Weg bringen

Dazu sei es notwendig, „sofort“ einen Mietspiegel 2021 mit ortsüblichen Vergleichsmieten auf den Weg zu bringen, an dem sich Vermieter dann orientieren müssten. Wichtig sei auch mehr Schutz vor Zwangsräumung für Menschen, die höhere Mieten als vom Mietendeckel vorgesehen und Nachzahlungsforderungen von Vermietern nicht stemmen können.

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Dazu ist unabhängig vom Mietendeckel ein Wohn- und Mietenkataster notwendig, das besser als der Mietspiegel eine breite und umfassende Datengrundlage zur Erfassung und Regulierung der Miethöhen bietet.“

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Seit 23. Februar sind Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen in Berlin auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. Ab 2022 dürfen sie höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Wird eine Wohnung wieder vermietet, muss sich der Vermieter an neue, vom Staat festgelegte Obergrenzen und die zuletzt verlangte Miete halten.

Auf fünf Jahre befristetes Gesetz

Der bundesweit einmalige Mietendeckel soll den Anstieg der Mieten in der Hauptstadt bremsen und ist auf fünf Jahre befristet. Ausgenommen sind unter anderem Neubauwohnungen, die ab 1. Januar 2014 bezugsfertig wurden. Ab 23. November sollen Mieter überhöhte Bestandsmieten senken können. CDU und FDP gehen auf Bundes- und Landesebene mit Verfassungsklagen gegen den Deckel vor.

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Kapek betonte, dass die Koalition nicht davon ausgehe, dass die Verfassungsgerichte das Projekt kippen. „Es gehört aber zu einer verantwortungsvollen Politik, auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein.“

Wohnsenatorin Katrin Lompscher (Linke) hatte den Menschen geraten, eingesparte Mietbeträge bei Neuverträgen oder Mietsenkungen für den Fall beiseite zu legen, dass der Deckel juristisch scheitert. Viele Vermieter wollen dann höhere Mieten verlangen. (dpa)

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