Berliner Verfassungsgerichtshof: CDU und FDP klagen gegen Mietendeckel
Ist das neue Gesetz zur Mietpreisbegrenzung verfassungskonform? Das wollen die Oppositionsfraktionen nun gerichtlich klären lassen.
Der Postschlitz am Gebäude des Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin in der Schöneberger Elßholzstraße war zu schmal, um die 140 Seiten dicke Klage zu schlucken, also musste sie persönlich abgegeben werden: Ab heute steht der sogenannte Mietendeckel auf dem Prüfstand des Hohen Gerichts. Die Abgeordneten der CDU- und FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus haben den Antrag zur abstrakten Normenkontrolle, wie lange angekündigt, nun eingereicht.
Beim Pressetermin sagte CDU-Fraktionschef Burkard Dregger, heute sei ein bedeutender Tag. Als Oppositionsführer sei es seine Aufgabe, Verstöße gegen die Verfassung überprüfen zu lassen. Und genau das sehen FDP und CDU in dem noch recht neuen Gesetz zur Mietpreisbegrenzung.
Hoffen auf eine Entscheidung noch vor der nächsten Berlin-Wahl
Sebastian Czaja, Fraktionsvorsitzender der FDP, forderte, es müsse Schluss sein mit dem "ideologischen Kalkül" des Senats. "Uns Mieterinnen und Mietern gibt der Mietendeckel keine Rechtssicherheit", sagte Czaja und betonte mit dem "uns", dass auch er selbst Mieter sei. Die Rechtssicherheit müsse wieder hergestellt werden.
Wann mit der erhofften Rechtssicherheit zu rechnen ist, ist völlig offen. Das betonte auch der Jurist Foroud Shirvani, der den Antrag ausgearbeitet hat. Burkard Dregger jedenfalls "wünscht" sich eine Entscheidung noch vor der nächsten Berlin-Wahl im Herbst 2021.
Mit der abstrakten Normenkontrolle beanstanden die Abgeordneten, dass Berlin als Land einerseits gar nicht die Kompetenz hatte, ein solches Gesetz zu erlassen und andererseits, dass das Gesetz nicht verhältnismäßig sei. Vermieter aber auch Mieter würden in ihren Grundrechten verletzt.
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