„Doktortitel hätte entzogen werden müssen“: Plagiatsverfahren gegen Giffey laut Gutachten mehrfach rechtswidrig
Die FU handelte mehrfach rechtswidrig, als sie im Plagiatsfall Franziska Giffey nur eine Rüge erteilte: Das urteilt ein Gutachten im Auftrag der CDU-Fraktion.
Die Freie Universität hätte im Plagiatsverfahren gegen Bundesfamilienministerin Franziska Giffey keine Rüge erteilen dürfen, weil diese gar nicht im Berliner Hochschulrecht vorgesehen ist. Und auch in mehreren anderen Punkten handelte die Universität bei der Überprüfung von Giffeys Doktorarbeit rechtswidrig.
Zu diesem Urteil kommt der Bonner Jura-Professor Klaus Gärditz in einem Gutachten für die CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus, das an diesem Mittwoch vorgestellt wurde. Das FU-Verfahren weise eine "auffällige Summation erheblicher Rechtsverstöße" auf, schreibt Gärditz in seiner Expertise. Nach Aktenlage handele es sich um einen "klaren Fall", bei dem das FU-Präsidium eigentlich den Doktorgrad hätte entziehen müssen, sagte der Jurist bei der Präsentation seines Gutachtens.
Zwar würden Universitäten immer wieder Fehler in solchen Verfahren unterlaufen, führt er in dem Gutachten weiter aus. "Hier irritiert jedoch die Willkür und Unprofessionalität im Umgang mit der politisch heiklen Promotionssache derart, dass dies Indikator für grundsätzliche Schieflage in der Fähigkeit und/oder Bereitschaft zur Rechtsbefolgung sein dürfte."
Franziska Giffey ist nicht irgendwer. Die Bundesfamilienministerin und frühere Bezirksbürgermeisterin von Neukölln will die Berliner SPD in die Abgeordnetenhauswahl im September 2020 führen, Regierende Bürgermeisterin werden und damit den Amtsinhaber, ihren Parteigenossen Michael Müller, beerben. Nun geht es um die Frage, ob Giffey von der FU besonders nachsichtig behandelt wurde, damit ihr Weg ins Rote Rathaus wegen der Plagiatsvorwürfe kein jähes Ende findet. Und was Müller, immerhin auch Wissenschaftssenator, damit zu tun hat.
"Das schädigt alle, die an der FU ihren Doktortitel gemacht haben"
Eigentlich hätte die Senatskanzlei prüfen müssen, ob sie auf dem Weg der Rechtsaufsicht an der FU einschreitet, sagte Gärditz. Dass dies allen Anschein nach nicht geschah, sei für ihn nicht nachvollziehbar. "Wenn das die Standards an der FU sind, schädigt das alle, die dort redlich ihren Doktortitel gemacht haben", kritisierte er. "Sie geraten in den Ruf, an einer Billig-Universität einen Doktorgrad hinterhergeworfen bekommen zu haben."
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Gärditz ist Professor für öffentliches Recht an der Universität Bonn und Spezialist für die Rechtsprechung in Verfahren, in denen es um die Entziehung des Doktortitels geht. Für Gefälligkeitsgutachten ist Gärditz nicht bekannt. Er hat auch die Universität Düsseldorf beraten, als die Hochschule der damaligen CDU-Wissenschaftsministerin Annette Schavan den Doktortitel aberkannte.
Die CDU fordert, das Verfahren gegen Giffey neu aufzurollen
Die CDU fordert jetzt, das Verfahren gegen Giffey neu aufzurollen. "Der leider schon entstandene Eindruck, dass hier nach Parteibuch entschieden worden sein könnte, ist schädlich für die Reputation des Wissenschaftsstandortes Berlin", erklärte Adrian Grasse, wissenschaftspolitischer Sprecher der CDU im Abgeordnetenhaus. "Tarnen, Täuschen und Vertuschen müssen endlich ein Ende haben.“
Die FU hatte im Oktober vergangenen Jahres über die Plagiatsvorwürfe entschieden, diese waren Anfang 2019 durch die Plattform „VroniPlag Wiki“ bekannt geworden. Statt den Titel zu entziehen, sprach die FU nur eine Rüge aus, was schon damals von Plagiatsexperten kritisiert wurde.
Die FU beging laut Gutachten eine Reihe von Rechtswidrigkeiten
Diese Kritik wurde noch einmal lauter, als vor kurzem das bisher geheime Prüfgutachten der FU öffentlich wurde. Die Prüfer sahen demnach sehr wohl gravierende Mängel: Sie identifizierten 27 Textstellen, an denen Giffey eindeutig fremde Texte übernahm, ohne eine Quelle zu nennen. Dazu kommen viele weitere uneindeutige Stellen. Das Gutachten spricht von „objektiver Täuschung“, „bedingtem Vorsatz“, die Mängel hätten „auch einen systematischen Charakter“.
Auf dieses Prüfgutachten bezieht sich nun auch Gärditz. Es gehe ihm allein darum, ob sich die FU an die rechtlichen Standards bei Plagiatsprüfungen gehalten habe, sagte er. Er listet eine Reihe von Rechtswidrigkeiten auf, die die FU in ihrem Prüfverfahren beging.
- Rüge: Diese ist im Berliner Hochschulgesetz als Sanktion nicht vorgesehen, die FU durfte also gar nicht zu diesem Mittel greifen. Entweder hätte die Uni Giffey den Titel entziehen müssen - oder ihn ihr ohne zusätzliche Äußerungen wie Rüge oder Missbilligung lassen müssen. "Im Ergebnis lässt sich also festhalten, dass die FU, indem sie eine Rüge ausgesprochen hat, eine Rechtsfolge gewählt hat, für die das geltende Recht keine Ermächtigung erhält. Der feststellende Verwaltungsakt ist insoweit materiell rechtswidrig", urteilt Gärditz.
- Prüfgremium. Die FU berief ein extra Gremium mit internen und externen Experten ein, das die Arbeit prüfte und dann dem Präsidium die Rüge empfahl. Auch mit diesem externen Gremium beging die FU einen Fehler, sagt Gärditz. Zwar dürfe die FU durchaus externen Sachverstand hinzuziehen. Die abschließende Würdigung der Fehler hätte dem Recht nach aber der Promotionsausschuss des Otto-Suhr-Instituts vornehmen müssen, der damals auch den Doktortitel verlieh. Damit stütze sich die Rüge aber nicht auf die Entscheidung eines nach dem Berliner Hochschulgesetzes zuständigen Organs. Auch das sei "formell rechtswidrig", heißt es in dem Gutachten.
- Urteil der Prüfenden. Dieses gründe "auf einer Reihe an materiellen Rechtsverstößen", kritisiert Gärditz. Dazu zählt er unter anderem, dass die Prüfenden die Arbeit quasi in einen "guten" und einen "schlechten" Part aufteilten. Da die Täuschungen nur im Theorieteil auftauchten, sei der eigenständige Kern der Arbeit nicht betroffen, ein Titelentzug daher nicht angemessen, sagten die Prüfenden damals. Das widerspreche jedoch jeglicher Rechtsprechung, entgegnet Gärditz nun. Das Bundesverwaltungsgereicht gehe eindeutig davon aus, dass bei vorsätzlichen Täuschungen mit systematischen Charakter - wie die Prüfenden es bei Giffey feststellten - eine Doktorgradentziehung indiziert sei. Im Übrigen sei das Gesamtergebnis von 27 eindeutig inkriminierten Textstellen "im Vergleich zu anderen Fällen, die die Rechtsprechung beschäftigt haben, ersichtlich kein ,minderschwerer' Plagiatsfall und erst recht kein Bagatellfall".
- Methodisches Vorgehen der Prüfenden. Auch das sei fragwürdig, weil sich die Prüfenden nach eigenen Angaben darauf beschränkten hat, die von „VroniPlag Wiki“ bezeichneten Plagiate nachzuvollziehen. "Die Amtsermittlungspflicht hätte es vielmehr erfordert, sich insgesamt von der Redlichkeit der Arbeit zu vergewissern und sich nicht hinter die Überprüfung von Privaten erhobenen Beanstandungen zurückzuziehen", sagt Gärditz.
"Die Hochschulleitung hat aufgrund des Vorschlags eines unzuständigen Gremiums eine gesetzeswidrige Rüge ausgesprochen und sich hierbei auf einen Bericht gestützt, der die rechtlich einschlägigen Maßstäbe grundsätzlich verkennt", fasst Gärditz zusammen - ein vernichtendes Urteil über das Vorgehen der FU.
„Senatskanzlei hätte einschreiten müssen“
Das Gutachten des Jura-Professors kann daher auch nicht nachvollziehen, warum die Senatskanzlei für Wissenschaft zumindest nicht prüfte, im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht gegen die FU einzuschreiten. Dass das Präsidium der FU letztlich nur eine Rüge gegen Giffey aussprach, sende an Promovierende das Signal aus, "dass selbst summierte Plagiate die Promotionsleistung insgesamt nicht in Frage stellen (und weitgehend folgenlos bleiben), wenn sich nur in der Arbeit irgendwelche eigenständigen Forschungsleistungen von Gewicht finden", schreibt Gärditz. "Diese rechtswidrige Praxis geht zum Nachteil der überwältigenden Mehrheit der mit redlichen Methoden Promovierenden."
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Etabliere sich eine entsprechende Sanktionierungspraxis, könne dies zudem "mittelfristig die Akzeptanz von Dissertationen der FU beeinträchtigen". Es würde nämlich der Eindruck vermittelt, "an der FU könne man auch mit herabgesenkten Redlichkeitsstandards noch erfolgreich promoviert werden".
Die CDU wirft der FU "Verschleierung" vor
Die FU hatte bereits erklärt, zu ihrem Vorgehen ein eigenes Rechtsgutachten des Verwaltungsrechtlers Ulrich Battis beauftragt zu haben. Dieses solle die FU im November erhalten. Die CDU wirft der Uni gleichwohl "Verschleierung" vor. Die Fraktion habe auf Anfrage keinen Einblick in die Akten erhalten, was nicht akzeptabel sei, sagte Adrian Grasse.
Dass das Prüfgutachten erst öffentlich wurde, nachdem der Asta der FU einen Antrag auf Einsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellte, sei ebenfalls nicht hinnehmbar. Die CDU will mit dem von ihr in Auftrag gegebenen Gutachten nun "Tempo und Druck" in das Aufrollen des Plagiatsverfahrens bringen.
Die FU und die Senatskanzlei äußerten sich beide auf Anfrage nicht: Gutachten, die man nicht kenne, kommentiere man nicht, hieß es unisono.