zum Hauptinhalt
Die Biologin Emmanuelle Charpentier hat mit der Genschere Crispr-Cas9 ein biotechnisches Verfahren mitentwickelt, das neue Perspektiven für Forschung, Biotechnik und Medizin bereithält.
© MPI/Hallbauer & Fioretti/promo

EuGH-Urteil: Die pauschale Verteufelung der Gentechnik hat gesiegt

Nach dem EuGH-Urteil wird in Europa keine moderne und schon gar keine international konkurrenzfähige Pflanzenzucht mehr stattfinden können. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Sascha Karberg

Es war einmal ein Esel, der verhungerte, obwohl er zwei Möhren vor der Nase hatte, genau gleich groß und schön und saftig – er hatte sich nicht entscheiden können, welche er zuerst fressen soll. Das Bild passt zur derzeitigen Diskussion um Gene und Gentechnik, um „natürliche“ und „veränderte“ Pflanzen. Und zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wie neue, molekularbiologische Züchtungsmethoden wie die Crispr-Genschere zu regulieren sind.

Früher hatte es der Esel noch leicht: Da war eine „gentechnisch veränderte“ Möhre klar von einer „natürlichen“ Möhre zu unterscheiden. Denn um einer Möhre eine neue Eigenschaft zu verschaffen, etwa Widerstandskraft gegen einen Schädling, mussten Züchter fremdes Erbgut in ihre Zellen verfrachten. Dies ließ sich einfach nachweisen und so auch gut regulieren.

Heute sind die Möhren nicht mehr so leicht zu unterscheiden. Denn die neuen Genscheren tauschen, genau wie die Natur einzelne Genbausteine einfach aus: Weder ein Esel, noch ein Genie könnten unterscheiden, ob die Genveränderung, die die zwei Möhren so groß, saftig, süß und gesund macht, nun von einer neuen Genschere herbeigeführt wurde oder das Produkt jahrzehntelanger, „natürlicher“ Zucht sind. Sie wären identisch. Nicht unterscheidbar. Es wäre töricht, eine der beiden besonders streng und die andere kaum zu überprüfen und zu regulieren.

Aufwändige Tests

Doch genau das will der EuGH. Entgegen der Empfehlung des Generalanwalts soll in der EU künftig die eine Möhre, die mit Genscheren oder anderen neuen molekularbiologischen Techniken hergestellt wurde, aufwändig und teuer getestet werden. Die klassisch gezüchtete Karotte darf dagegen ohne weitere Prüfung auf den Markt.

Haben Sie Lust, jemanden kennenzulernen, der Fragen ganz anders beantwortet als Sie? Dann machen Sie mit bei "Deutschland spricht. Mehr Infos zu der Aktion auch hier:

Der EuGH nennt das „Wahlfreiheit“. Das klingt gut, das will jeder. Viele wollen sie vor allem dann, wenn es darum geht, ob ihre Lebensmittel mithilfe von „Gentechnik“ hergestellt wurden. Sie glauben nämlich, dass es „natürliche“ und „künstliche“, also „gute“ und „schlechte“ Genveränderungen gibt. Das ist falsch. Jede Genveränderung ist zunächst einmal ein Neuarrangement der Bausteinabfolge im Erbgut.

Wahlfreiheit darf aber nicht heißen, Neues einfach zu verbieten und durch Regulierungswut den Einsatz neuer Techniken für Züchter unmöglich zu machen. Damit gefährdet man ihre internationale Konkurrenzfähigkeit. In den USA und anderen Ländern werden die neuen Techniken längst differenzierter betrachtet. Was so verändert wurde, dass es auch per Zucht hätte entstehen können, wird dereguliert. Andere Veränderungen müssen langwierig untersucht werden. In Europa hingegen wird nach dem EuGH-Urteil keine moderne und schon gar keine international konkurrenzfähige Pflanzenzucht mehr stattfinden können. Es verhindert wichtige Innovationen – etwa, dass Kulturpflanzen an die sich rasant ändernden Klimabedingungen angepasst werden können.

Gleiches wird vor dem Gesetz ungleich behandelt

Noch gravierender ist aber, dass Europa das Signal sendet, dass wissenschaftliche Argumente hierzulande irrelevant sind, zumindest vor Gericht. Damit hat wieder einmal die pauschale Verteufelung von Gentechnikverfahren gesiegt. Der EuGH hat die Chance vertan, dass endlich über das jeweilige Endprodukt eines Züchtungsprozesses gesprochen und geurteilt wird – unabhängig von den verwendeten Techniken. Man hätte sachlich über die jeweiligen Risiken diskutieren können, die mit mehr oder weniger gentechnischen Veränderungen verbunden sind. Denn selbstverständlich machen Crispr und Co. auch Eingriffe möglich, die verboten oder zumindest sehr genau überprüft werden sollten – etwa das massenhafte Verändern ganzer Gruppen von Genen oder das Konstruieren völlig neuer, künstlicher Gene.

Aber dass nun zwei Arten Eingriffe, die zum gleichen Ergebnis führen, unterschiedlich reguliert werden, ist nicht nachzuvollziehen. Nach dem EuGH-Urteil wird Gleiches vom Gesetz ungleich behandelt. Das ist schlecht für die Pflanzenzüchter, schlecht für Europa. Es ist schlicht eine Eselei.

Zur Startseite