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Die Röntgenuntersuchung der Handwurzelknochen (links von einem Zweijährigen, mittig von einem Siebenjährigen und rechts von einem Erwachsenen) soll sich das Alter junger Menschen auf etwa ein Jahr genau bestimmen lassen.
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Medizinische Untersuchungen: Das kaum geprüfte Orakeln um das Alter

Menschen haben keine Jahresringe - ihr Alter muss anhand von Tests und Untersuchungen ermittelt werden. Doch die Verfahren, die regelmäßig auch bei Geflüchteten zur Anwendung kommen, sind oftmals viel zu ungenau.

Als Alama Makeba (Name geändert) in Berlin ankam, war sie 16 Jahre alt. Sie war 2013 aus Guinea geflohen, weil ihr Vater sie gegen ihren Willen mit einem wesentlich älteren Mann verheiratet hatte, obwohl sie bereits mit 13 Jahren ein Kind mit ihrem Freund hatte. Das Jugendamt bezweifelte die Altersangabe und schickte sie zur radiologischen Untersuchung an die Berliner Universitätsklinik Charité.

Ob Kita oder Schule, Sekt oder Selters, Mofa oder Motorrad – das Alter ist für vieles im Leben entscheidend. Es bestimmt, wann die Rente beginnt und jemand strafmündig ist. Doch eben dieses Alter eines Menschen zu erkennen – unabhängig von Pässen oder Geburtsregistern – ist alles andere als trivial. Zwar steckt das Alter buchstäblich in den Knochen, die mit den Jahren spröder werden, so wie auch die Haare ergrauen. Solche Alterserscheinungen taugen jedoch nicht, um das genaue Alter eines Menschen auf das Jahr oder gar den Monat genau zu bestimmen. Denn anders als bei den Jahresringen der Bäume ist das individuelle Alter eines Menschen nirgendwo im Körper festgeschrieben. Nach dem Mord an einer 15-Jährigen in Kandel gab es zuletzt eine heftige Debatte, weil mehrere Seiten das Alter des Tatverdächtigen anzweifelten. Wie funktionieren die Verfahren?

Die Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin empfiehlt zur Altersschätzung eine Kombination von drei Tests: Zunächst soll ein Arzt den Körperbau und die Pubertätsmerkmale, etwa Behaarung oder Brustentwicklung, untersuchen. Ergibt dieser Check keine eindeutige Diagnose, wird anschließend die linke Hand geröntgt. Ist deren Skelett voll entwickelt, was ab etwa 16 Jahren der Fall ist, erfolgt zusätzlich ein Computertomogramm der Schlüsselbeinregion. Ein verknöchertes Schlüsselbein deutet auf einen ausgewachsenen Körper hin. Außerdem wird das Gebiss geröntgt, um das Wachstumsstadium der Weisheitszähne festzustellen, die sich oft zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr ausbilden.

Offenbar korrigieren viele Zuwanderer ihr Alter nach unten

Auch Alama Makeba absolvierte diese Tests. Wenn deutsche Behörden das Alter in Frage stellen, können sie eine Röntgenuntersuchung anordnen. In Österreich ist die forensische Altersschätzung sogar vorgeschrieben, sollten Zweifel über die Minderjährigkeit eines Zuwanderers bestehen. Zwischen 2011 und 2014 untersuchte der Gutachter und Allgemeinarzt Ernst Rudolf in Österreich insgesamt 699 Zuwanderer. Seiner Prüfung zufolge waren fast alle (690) im Mittel 2,6 Jahre älter als behauptet.

Ähnliches berichten die Sachverständigen hierzulande: Bei 2962 angeblich minderjährigen Flüchtlingen hatten die Hamburger Behörden bei einem Drittel Zweifel. 73 Prozent waren älter als 18, ergaben die Analysen der Forensiker. „Ich erinnere mich nur an einen einzigen Fall: Ein Mädchens aus Eritrea gab sein Alter höher an – um arbeiten und Geld nach Hause schicken zu können“, sagt der Rechtsmediziner Andreas Schmeling von der Universitätsklinik Münster, der Hunderte von Flüchtlingen begutachtet hat. Es hat den Anschein, als würden sich Zuwanderer oft als jünger ausgeben, um sich ein Bleiberecht zu erschleichen.

Besser eine Münze werfen

Ganz so einfach verhält es sich allerdings nicht. In den vergangenen 20 Jahren wies der Deutsche Ärztetag – die Hauptversammlung der Bundesärztekammer – fünf Mal darauf hin, dass die forensische Altersschätzung ungenau sei. Sie könne um bis zu zwei Jahre vom tatsächlichen Alter abweichen. Das Fazit der Ärzteschaft: Die bisherigen Methoden sind abzulehnen. Auch der auf die Beurteilung kindlichen Körperwachstums spezialisierte Kinderarzt Tim Cole vom Londoner University College sagt: „Die Methoden sind so ungerecht, dass man besser eine Münze wirft, um eine Entscheidung zwischen ermitteltem und angegebenem Alter zu treffen.“

Kurz: Experten streiten, ob das Alter exakt genug für ein folgenschweres Urteil bestimmt werden kann. Thomas Nowotny, Kinderarzt in Stephanskirchen, ist einer der prominentesten Gegner der medizinischen Altersschätzung: Damit lasse sich das wahre Alter nur grob schätzen, schrieben er und zwei seiner Kollegen 2014 im Deutschen Ärzteblatt. „Für die betroffenen Jugendlichen können umstrittene radiologische Verfahren der Altersdiagnostik dramatische Folgen haben.“ Ihnen droht mitunter die Abschiebung. Auch Makeba bangte lange Jahre.

Die Wurzeln der Altersbestimmung reichen in die 1930er Jahre zurück

Die Methoden zur Altersbestimmung haben eine lange Historie. Die Röntgenuntersuchung des linken Handskeletts geht auf Forschungen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zurück. 1930 veröffentlichten die Mediziner William Greulich und Idell Pyle einen Atlas mit Handknochenaufnahmen von Kindern der Unter- und Oberschicht aus den USA. Damit bildeten sie das Knochenwachstum in verschiedenen Altersstadien ab: Nach der Geburt bestehen die Knochen der Handwurzel vor allem aus Knorpel und verknöchern bei Mädchen bis etwa zum 14. und bei Jungen bis etwa zum 16. Lebensjahr. Auch die Knöchelchen zwischen den Fingergliedern reifen bis dahin aus. Ist an einem Handskelett diese Entwicklung noch nicht abgeschlossen, gilt die Person als minderjährig.

"Volljährigkeit ist damit nicht beweisbar"

Allerdings können die Mediziner nicht ausschließen, dass die Handknochen bei manchen Menschen schneller als durchschnittlich wachsen. Zudem, so Greulich und Pyle, hängt der Reifegrad vom finanziellen und gesellschaftlichen Status einer Person ab. Bei Kindern ärmerer Familien etwa wachsen die Handknochen langsamer, weil sie schlechter ernährt sind.

Viele der untersuchten Flüchtlinge sind wie Makeba nur knapp unter oder über 18 Jahre alt, sodass eine Röntgenaufnahme der Hand nicht weiterhilft – bei Frauen sind die Handknochen ohnehin bereits mit etwa 14 Jahren verknöchert. In diesen Fällen wird das Schlüsselbein im Computertomografen geröntgt. Dieser Knochen verfestigt sich als einer der letzten im menschlichen Körper. Das Verfahren wurde an verschiedenen Bevölkerungsgruppen getestet, in Indien, Ghana und vor allem Mitteleuropa. „Es ist in einer Vielzahl von Erhebungen bestätigt worden“, sagt Schmeling.

Nowotny hält das Verfahren indes für nicht aussagekräftig, da die Probandenzahl bei bestimmten Ethnien in einigen Altersklassen viel zu gering sei. Er moniert etwa ein Fallbeispiel eines jungen Somali, dessen Schlüsselbein anhand der Referenzdaten von nur 24 Männern beurteilt wurde, unter denen nur zwei minderjährig waren. Nowotny warnt: „Es gibt eine enorme Variabilität in der Knochen- und Zahnentwicklung. Die Volljährigkeit ist damit nicht beweisbar.“

Weisheit über das Alter aus den Weisheitszähnen?

Als weiteres Merkmal zur Altersschätzung nutzen Forensiker das Entwicklungsstadium der Weisheitszähne. Bei ihnen bildet sich zuerst die Krone aus, dann die Wurzel. Wie rasch sie wachsen, hängt auch von Ernährung und Herkunft ab. „Bei Schwarzafrikanern reifen die Zähne am schnellsten, bei Mongoliden ist die Entwicklung sehr langsam, Kaukasier und Europide, zu denen wir zählen, nehmen eine Mittelstellung ein“, sagt Schmeling. Doch sogar innerhalb eines Landes gibt es erhebliche Schwankungen. Als chinesische Forscher von der Jiaotong-Universität in Xi'an die Zahnentwicklung bei 3212 Nordchinesen analysierten, waren sie verblüfft: Verglichen mit Japanern, die derselben Ethnie angehören, wich das Alter beim selben Zahnstadium um bis zu fünf Jahre ab. Und sogar bei den eigenen Landsleuten im Süden stellten die Forscher Altersunterschiede von ein bis zwei Jahren fest. Wie gut lässt sich also am Zahnalter ablesen, ob eine Person volljährig ist oder nicht? Der Mediziner Tim Cole hat dazu sieben Studien aus verschiedenen Ländern ausgewertet. Er beziffert die Genauigkeit auf 32 bis 76 Prozent. Die große Schwankungsbreite rühre daher, dass das Verfahren insbesondere bei Probanden über 18 Jahren ungenau sei. Die mangelnde Genauigkeit führe dazu, dass es immer wieder unzutreffende Altersschätzungen gebe.

Unstrittig ist: Die forensische Altersdiagnostik liefert keine exakten Ergebnisse, sondern Schätzwerte. Wenn sich das Zahnalter zum Beispiel auf mindestens 18,2 Jahre festlegen lässt, eine Untersuchung der Handknochen mindestens 16,2 Jahre und des Schlüsselbeins mindestens 19,6 Jahre ergibt, soll laut der Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik das „Minimalalterskonzept" angewendet werden. Das heißt für Zuwanderer: Das höchste Minimalalter ist gültig, also 19,6 Jahre. Der Flüchtling würde somit als volljährig eingestuft. Weshalb das höchste Minimalalter zählt, ist allerdings nicht ganz klar. Zumal die Fachgesellschaft betont, dass die Gutachter den Grundsatz „im Zweifel für den Flüchtling“ beherzigen. Schmeling meint, dass es praktisch nicht vorkäme, dass eine Person jünger sei, auch wenn die theoretische Möglichkeit bestünde.

Die Schwäche der Altersschätzung: Sie wurde nie auf die Probe gestellt

Entscheidend ist letztlich, ob die Kombination aus drei Tests das Mindestalter richtig ermittelt, also einer Überprüfung Stand hält. Und darin liegt die größte Schwäche der wissenschaftlichen Altersschätzung: Sie wird praktisch nie auf die Probe gestellt. Die Erfahrungen der Behörden fließen nie zurück in die Forschungslabore oder Gutachterbüros. Nur eine einzige Studie von 2003 gibt es: Bei 45 Personen, bei denen eine medizinische Alterstestung angeordnet worden war, konnte später das tatsächliche Alter ermittelt werden. Die Forensiker lagen mit ihrer Schätzung um nicht mehr als ein Jahr daneben. Es kam aber sowohl zu Über- und Unterschätzungen, was bedeutet, dass eine minderjährige Person auch irrtümlich als volljährig klassifiziert werden kann. Unmöglich wird eine Altersabschätzung, wenn der Betreffende an einer Erkrankung leidet, etwa an einer Schilddrüsenunterfunktion die das normale Wachstum der Knochen verändert.

Die Folgen der Ungenauigkeiten sind für die Betroffenen dramatisch: Makeba wurde von der Senatsverwaltung Berlin mitgeteilt, dass sie 19 statt 16 Jahre alt sei und innerhalb eines Tages die Jugendhilfeeinrichtung zu verlassen habe, in der sie lebte. Das Gutachten der Charité bekam sie nie zu Gesicht. Bis heute ist unklar, auf welcher Datengrundlage die Einschätzung erfolgte, auf Grund der sie ihren Anspruch auf Unterhalt und Schulbildung verlor, einen Asylantrag stellen und in ein Asylbewerberheim umziehen musste.

Befragungen ohne methodische Standards

In der Praxis setzen die Jugendämter allerdings häufiger als auf die medizinische Altersschätzung auf Befragungen. Auch von Makeba wollten zwei Beamte des Jugendamts wissen, warum und wie sie nach Deutschland gekommen sei und was sie hier vorhat, interviewte sie zu ihrem Leben in Guinea, ihrer Familie und Schulbildung. An der Art, wie sie antwortete, verschafften sich die Beamten auch einen Eindruck über ihr Alter. Wie treffsicher sie dabei sind, hat bislang niemand geprüft. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge teilt mit: „Eine methodische Standardisierung wäre wünschenswert.“ Und bezeugt: „Eine Einschätzung, die auch das äußere Erscheinungsbild einer Person einbezieht, ist naturgemäß von der subjektiven Wahrnehmung des Gesprächsführenden abhängig.“

Anders als bei der Altersschätzung versuchen Psychologen die psychosoziale Reife zu ermitteln – etwa vor der Einschulung oder wenn Heranwachsende unter 21 Jahren straffällig geworden sind und Richter wissen müssen, ob das Jugend- oder Allgemeine Strafrecht anzuwenden ist. Der Gutachter erkundigt sich dabei nach der Lebensplanung, dem Sexualleben oder beruflichen Perspektiven. Flatterhaftigkeit, Naivität und häufig wechselnde Partner sprechen für Unreife, sagt Michael Günter, Psychiater an der Universität Tübingen. 1954 entwickelte die Deutsche Vereinigung für Jugendpsychiatrie dazu die Marburger Richtlinien. Standardisierte Fragen gibt es aber nicht. Dementsprechend klaffen die Einschätzungen der Experten auseinander. So werden in Baden-Württemberg rund 50 Prozent der Begutachteten als Jugendliche eingestuft, während es in den nördlichen Bundesländern über 80 Prozent sind.

Das Problem sind nicht die ungenauen Verfahren, sondern die fixen Altersgrenzen in den Gesetzen

Für Zuwanderer eignen sich die Marburger Richtlinien ohnehin nur bedingt. Kürzlich beurteilte Günter den Reifegrad zweier Syrer: „Durch die Erlebnisse auf der Flucht und die Trennung von den Eltern hatten sie eine beachtliche Sozialkompetenz erworben.“ Doch was ihr Sexualleben betrifft, besaßen die beiden keine Vorstellungen. Sie meinten nur, ihr Vater würde voreheliche Kontakte nicht gutheißen. „Man konnte gewiss nicht von reifen Personen sprechen, denn ihre Persönlichkeitsentwicklung klaffte in den verschiedenen Bereichen enorm auseinander“, urteilt Günter. Bedingt durch andere kulturelle Einflüsse und Lebensumstände nimmt die Persönlichkeitsentwicklung einen anderen Verlauf. Der Psychologe meint, dass aus diesem Grund etwa Zuwanderer aus afrikanischen und hispanischen Ländern in ihrer Reife überschätzt würden.

Es ist ein Manko, dass die unterschiedlichen Methoden der Altersschätzung nicht ausreichend evaluiert sind. Die medizinischen Methoden stehen dabei mit den meisten Studien noch am besten da. Aber wenn behauptet wird, sie könnten keine Fehlurteile liefern, erscheint das mit Blick auf nur eine einzige Evaluierungsstudie mindestens fraglich. Letztlich ist es jedoch ein Problem der Gesetzgebung, schwerwiegende Entscheidungen an fixe Altersgrenzen zu binden.

Makebas Betreuerin schrieb dem Senat, dass Makebas Reife nicht der einer Volljährigen entsprechen würde – nachdem das Mädchen der Psychologin erzählt hatte, dass sie ihr erstes Kind schon mit 13 Jahren bekommen hatte, weil „sie dann jemanden zum Spielen hatte“. Zwar führten die Behörden die Guineerin im Asylverfahren dennoch weiter als 19-Jährige, dem Antrag auf Jugendhilfe gaben sie jedoch statt, so dass sie nun Chancen hat, ihren Traum zu verwirklichen: Krankenschwester zu werden.

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