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Streit ums Aroma. Warentester und Ritter Sport trafen sich vor Gericht.
© dpa

Stiftung Warentest verliert Aromastreit: Ritter Voll-Nuss bleibt "natürlich"

"Mangelhaft" - die Warentester hatten ein hartes Urteil gefällt über die beliebteste Schoko-Sorte aus dem Hause Ritter. Den Beweis für ihre Behauptung blieben die Verbraucherschützer schuldig, befinden die Richter.

Die Stiftung Warentest hat den Rechtsstreit mit dem Schokoladenhersteller Ritter um die Kennzeichnung eines Vanille-Aromas verloren. Das Oberlandesgericht München wies am Dienstag einen Widerspruch der Warentester gegen eine einstweilige Verfügung des Landgerichts München I zurück. Damit darf die Verbraucherschutzorganisation nicht mehr behaupten, Ritter verwende für seine Voll-Nuss-Schokolade statt des angegebenen natürlichen Vanille-Aromas ein künstliches.

Die Stiftung Warentest hatte der Voll-Nuss-Schokolade des Herstellers mit der markanten quadratischen Schokoladenform im November 2013 die Note „Mangelhaft“ gegeben. Grund dafür war, dass nach Überzeugung der Tester bei der Produktion ein chemisch hergestelltes Vanille-Aroma, so genanntes Piperonal, anstelle des versprochenen natürlichen Vanille-Aromas eingesetzt wird.

Gegen diese Behauptung ging Ritter vor und ließ sie per einstweiliger Verfügung verbieten. Diese einstweilige Verfügung hat nun Bestand. „Wir sind natürlich nicht zufrieden mit dem Urteil“, sagte Testleiter Holger Brackemann am Rande des Verfahrens vor Journalisten. Das Gericht habe sich aber nicht mit der Frage auseinandergesetzt, welches Aroma nun in der Schokolade eingesetzt wurde. Die Stiftung erwäge, in ein Hauptsacheverfahren einzutreten, um diese Frage klären zu lassen.

Schlussfolgerung ist kein Beweis

Aus Sicht des Oberlandesgerichts haben die Verbraucherschützer in ihrem Testbericht etwas behauptet, dafür aber keine Beweise vorgelegt. Die Stiftung Warentest habe aufgrund eigener Recherchen lediglich geschlussfolgert, dass Ritter in seiner „Voll-Nuss-Schokolade“ synthetisches Piperonal verwendet habe.

Allerdings hatte Richterin Eva Spangler bereits vor der Entscheidung erklärt, auf die Frage nach einem natürlichen oder chemischen Aroma komme es nicht an. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Testergebnisses habe die Stiftung Warentest nicht beweisen können, dass es ein chemisches Aroma gewesen sei. Dies sei entscheidend.

Brackemann sagte, die Stiftung Warentest müsse nun die schriftlichen Urteilsgründe abwarten. Daraus werde sich auch ergeben, welche Folgen das Urteil für zukünftige Tests hat. Der Testleiter verwies darauf, dass das Gericht die Recherche für die Bewertung als hinreichend bezeichnet habe, aber kritisiert habe, dass über diese Recherche nicht ausreichend im Artikel im Heft der Stiftung Warentest berichtet worden sei. Die Stiftung Warentest werde sich nun genau ansehen, welche Formulierungen das Gericht kritisiere. Die vorsitzende Richterin hatte vor der Verhandlung auf das „unglaubliche Gewicht“ der Testergebnisse der Stiftung Warentest verwiesen.

Der Ruf hat gelitten

Ritter zeigte sich über das Urteil erleichtert. Das Unternehmen sei „sehr erfreut“ über die Entscheidung, sagte Firmensprecher Thomas Seeger. Der Test habe das Unternehmen mitten im Weihnachtsgeschäft massiv getroffen. Händler hätten damit gedroht, die Schokoladen aus den Regalen zu nehmen. Die Absatzkurve im Weihnachtsgeschäft sei außerdem schlechter verlaufen als bei anderen Schokoladenherstellern. Seeger sagte, in Umfragen zur Reputation habe Ritter vor dem Test auf Platz zwei aller Unternehmen in Deutschland gestanden. Danach sei das Unternehmen aus den ersten Zehn gefallen. „Die Reputation hat empfindlich gelitten.“ Eine Höhe des Ritter entstandenen Schadens konnte Seeger allerdings nicht beziffern. Die Sorte „Voll-Nuss“ gehört laut Seeger zu den umsatzstärksten Schokoladensorten des Unternehmens und ist Aushängeschild des Hauses.

Ob Ritter nach dem gewonnenen Rechtsstreit Schadenersatz von Stiftung Warentest fordert, ist bislang unklar. Bei dem süddeutschen Schokoladenfabrikanten wollte man dies auf Nachfrage nicht ausschließen. Sowohl Umsatzeinbußen als auch der Imageverlust des Unternehmens im Zuge des Schokoladentests könnten als Grundlage für eine Schadenersatzklage dienen, hieß es bei Ritter. Einem möglichen Hauptsacheverfahren zur Klärung der Herkunft des von Ritter verwendeteten Vanille-Aromas sieht man bei dem Schokoladenhersteller gelassen entgegen. Die Verbraucherschützer hätten es bis heute versäumt, ihre Recherchen in Sachen Nussschokolade offenzulegen, sagte eine Unternehmenssprecherin dem Tagesspiegel. „Mit Fingern auf andere zu zeigen, um von eigenen Versäumnissen abzulenken, ist bedauernswert“, hieß es. „Wir hätten uns vielmehr gewünscht, dass Stiftung Warentest Größe zeigt und Fehler eingesteht.“ (mit dpa)

Sarah Kramer

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