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Schöner Wohnen. Justizminister Heiko Maas will Mieter besser vor hohen Zuschlägen nach Modernisierungen schützen.
© dpa

Mieterschutz: Breite Kritik an geplanter Mietreform

Justizminister Heiko Maas will Mieter vor teuren Modernisierungen und falschen Angaben in Mietverträgen schützen. Doch es gibt Ärger von allen Seiten.

Viel Kritik, wenig Lob. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) muss sich auf lange und schwierige Verhandlungen mit Verbänden und der Union einstellen, wenn er seine nächste Mietrechtsreform unter Dach und Fach bringen will. Auch im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz droht Ärger.

„Anstatt einen klaren Vorschlag zu machen, stellt Maas ein vages Eckpunktepapier vor, an dem nun die Union Punkt für Punkt herumverhandeln wird“, sagte die Ausschussvorsitzende Renate Künast dem Tagesspiegel. Am Ende werde fast nichts übrig bleiben so wie bei der Mietpreisbremse. „Gute Politik“, kritisiert die Grüne, „macht man nicht, indem man eine mediale Ankündigung nach der anderen rausgibt, sondern indem man handfeste Gesetze vorschlägt.“ Für diesen Mittwoch hat Künasts Parteifreund Chris Kühn eine Fragestunde im Bundestag initiiert.

Modernisierungsumlage soll sinken

Nach der Mietpreisbremse will Heiko Maas nun eine zweite Mietrechtsreform auf den Weg bringen. In der vergangenen Woche waren Grundlinien eines zweiten Mietrechtspakets bekannt geworden, mit dem Maas Mieter vor falschen Wohnungsgrößen, verzerrten Mietpreisen in Mietspiegeln und hohen Modernisierungszuschlägen schützen will. So sollen Vermieter künftig nicht mehr wie bisher elf Prozent ihrer Modernisierungskosten auf die Miete umlegen können, sondern nur noch acht Prozent. Das soll auch für Energiesparmaßnahmen gelten. Allerdings dürften die Mieterhöhungen trotz der geplanten Senkung der Umlage die eingesparten Heizkosten in der Regel um ein Vielfaches übersteigen. Daher hatten CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Mieterhöhungen zurückgenommen werden müssen, wenn der Mieter mit seiner höheren Miete die Investitionen abbezahlt hat. Das scheint nun aber endgültig vom Tisch zu sein.

Heiko Maas plant nach der Mietpreisbremse die zweite Reform.
Heiko Maas plant nach der Mietpreisbremse die zweite Reform.
© REUTERS

Recht macht es Maas mit seinem Vorstoß dennoch niemandem. Der Eigentümerverband Haus & Grund warnt, dass sowohl energetische als auch altersgerechte Modernisierungen nach der Neuregelung „spürbar“ nachlassen werden. Der Mietrechtsexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, wirft Maas vor, „deutlich“ über das Ziel hinauszuschießen. Der Deutsche Mieterbund kann sich bestenfalls eine Modernisierungsumlage von sechs Prozent vorstellen, hält aber die Verknüpfung von Modernisierungskosten und Mieterhöhungen generell für falsch. So wie auch Künast. „ Es muss auf den Erfolg der Modernisierungsmaßnahme ankommen“, sagte die Ex-Verbraucherministerin dem Tagesspiegel. „Denn nicht alles, was möglichst teuer ist, nützt dem Klima oder der Energiekostenrechnung“.

Wohnen darf nicht zu teuer werden

Um zu verhindern, dass Wohnungen nach der Modernisierung unbezahlbar werden, will das Justizministerium Mieterhöhungen nach Modernisierungen kappen. Die Miete soll innerhalb von acht Jahren um maximal 50 Prozent oder vier Euro pro Quadratmeter steigen dürfen, heißt es in den Leitlinien. Ob es dabei bleibt, wird sich zeigen. Denn einen Referentenentwurf soll es erst im Frühjahr nächsten Jahres geben. Bis dahin laufen die Gespräche.

Was sonst noch geplant ist

Neben der Modernisierungsumlage will Maas noch weitere heiße Eisen anfassen, etwa die oft fehlerhaften Wohnungsgrößen. Nach Angaben des Deutschen Mieterbunds sind zwei von drei Mietverträgen in diesem Punkt falsch. Bisher galt: Abweichungen von bis zu zehn Prozent müssen Mieter und Vermieter hinnehmen, damit hat der Bundesgerichtshof in einem neuen Urteil jedoch inzwischen Schluss gemacht. Nun soll das auch Gesetz werden: Mieterhöhungen bis zur Vergleichsmiete und nach Modernisierungen sowie die Umlage von Betriebskosten sollen sich künftig immer nach der tatsächlichen Wohnungsgröße richten, heißt es in den Grundlinien für das neue Mietgesetz. Ist die Wohnung um mehr als zehn Prozent kleiner als gedacht, soll der Mieter reklamieren dürfen – also die Miete mindern. Profitieren dürften Mieter auch von der geplanten Neuregelung zu Mietspiegeln. Um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln, sollen nicht nur die (meist teureren) Mietverträge der vergangenen vier Jahre, sondern Verträge aus den vergangenen zehn Jahren berücksichtigt werden. Das dürfte zu sinkenden Vergleichsmieten führen.

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