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E-Scooter zur Leihe stehen auch in Potsdam auf Straßen und Wegen - und nicht immer so ordentlich wie hier vor dem Landtag. 
© Andreas Klaer

Mehr Regeln für E-Roller in Potsdam gefordert: Stadtpolitiker sehen E-Fahrzeuge auf dem Gehweg als Sicherheitsrisiko

Auf dem Bürgersteig abgestellte E-Scooter: SPD und Grüne wollen mit Satzung gegen wild verstreute E-Roller vorgehen. Doch so einfach ist es nicht.

Potsdam - Potsdams Stadtpolitik macht mobil gegen wahllos auf Fuß- und Radwegen abgelegte oder -gestellte E-Roller. Gegen dieses Phänomen schlagen SPD und Grüne nun in einem gemeinsamen Antrag eine sogenannte Mikromobilitätsangebotssatzung vor, ein entsprechender Antrag ist für die Stadtverordnetenversammlung am 3. März gestellt. Ohne konkrete Vorgaben werde das unsachgemäße, mitunter verkehrsgefährdende Abstellen der E-Scooter weiter zunehmen, heißt es in der Begründung für den Vorstoß aus der Feder des SPD-Stadtverordneten und -Landtagsabgeordneten Uwe Adler – in der auch von ästhetischen Schäden für die Touristenstadt Potsdam die Rede ist. 

E-Roller blockieren Gehwege

Der Antrag hat große Chancen auf Annahme, schließlich sind SPD und Grüne die zwei größten Fraktionen im Stadtparlament und bilden mit den Linken die Rathauskooperation. Kritik an den E-Rollern kommt aber auch aus der Opposition: So hatte die Fraktion Die Andere jüngst kritische Kleine Anfragen an das Rathaus zur E-Roller-Situation in Potsdam gestellt. So könnten falsch abgestellte Fahrzeuge zum Beispiel für Menschen mit Behinderungen, etwa Blinde oder Rollstuhlfahrer, ein Sicherheitsrisiko sein, erklärt das zuständige Baudezernat. Man befinde man sich auch in einem „intensiven Austausch“ zu dem Thema mit der kommunalen Behindertenbeauftragten Tina Denninger und auch den Anbietern, wie sich das Gefährdungspotential verringern lasse. 

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Allerdings scheint die Handhabe und auch der Überblick zur Problemlage gering. Denn eine Statistik zur Zahl der Beschwerden wird nicht geführt, wie die Verwaltung erklärt: Die Meldungen würden aber „schnellstmöglich an die Anbieter weitergeleitet, die eine Kontrolle und Beräumung veranlassen“. Zur Frage „Wie häufig hat das Ordnungsamt verkehrs- oder vertragswidrig abgestellte E-Roller festgestellt?“ teilt die Verwaltung wiederum wortwörtlich mit: „Das Ordnungsamt kontrolliert bzw. stellt Verstöße bisher nicht fest.“

Geringe Einflussmaßnahmen seitens der Stadt

Und gleichwohl werden die eignen Einflussmöglichkeiten seitens der Verwaltung als „gering“ eingestuft, zumal das Rathaus eben auch keine Einnahmen oder Ausgaben wegen der Verleihsysteme verbuche. So setze man wegen „fehlender rechtlicher Rahmenbedingungen“ und „fehlender zahlenmäßiger Beschränkungsmöglichkeiten“ für die Roller derzeit auf kooperative Gespräche mit den Anbietern. Dabei gehe es um schriftlich fixierte Vereinbarungen auf freiwilliger Basis, so das Rathaus. Das sei bisher mit vier Anbietern passiert, zwei davon seien aktuell in Potsdam aktiv. Marktführer ist dabei die Firma Tier mit mehr als 450 Fahrzeugen und neuerdings auch größeren E-Scootern: Deren Sprecher Florian Anders sagte den PNN, schon jetzt seien mit den freiwilligen Regeln die Nutzungsbedingungen für die Roller festgesetzt. Solche Angebote würden schon heute den innerstädtischen Verkehr entlasten helfen.

Tabuzonen für E-Scooter

Die Anbieter hätten sich verpflichtet, auf die geltenden Regeln „in geeigneter Form“ hinzuweisen, so das Rathaus. So habe man Tabuzonen für das Abstellen definiert – zum Beispiel sei dies auf Flucht- und Rettungswegen verboten, aber auch auf Feuerwehrflächen oder auf Gehwegen mit einer Breite von weniger als 2,50 Meter. Auch an abgesenkten Bordsteinkanten sei das Abstellen nicht erlaubt, ferner in öffentlichen Grünanlagen. Dazu sei mit den Anbietern vereinbart, umgestürzte Fahrzeuge „schnellstmöglich“ wieder aufzustellen und die Roller verkehrssicher zu halten. Die Räumung von verkehrswidrig abgestellten Rollern habe spätestens 12 Stunden nach Weitergabe von Beschwerden zu erfolgen, so die Stadt. Gleichzeitig müssten die Anbieter auch selbst täglich die Lage checken. 

Das reicht den Antragstellern von SPD und Grünen nicht. So sei bereits Ende vergangenen Jahres vom Oberverwaltungsgericht im nordrhein-westfälischen Münster festgestellt worden, dass das gewerbliche Angebot von Miet-Rädern und -Elektrorollern im öffentlichen Straßenraum als Sondernutzung zu qualifizieren sei, die über den Gemeingebrauch hinausgehe. Deswegen könne eine Stadt dies nun mit einer Satzung regeln – was Sondernutzungsgebühren und Ordnungsgelder für Verstöße ermöglichen könnte. Verwiesen wird auf das Beispiel von Frankfurt am Main, wo CDU, SPD und Grüne seit dem Urteil von Münster eine Maximalzahl und Parkverbote für E-Scooter beschlossen haben – allerdings bestehe nun dort die Frage der Umsetzung, hieß es aus der dortigen SPD-Fraktion am Montag auf Anfrage.

Tier-Sprecher Anders nannte die Urteile zum Thema Sondernutzung widersprüchlich. Daher habe man auch in Potsdam das Ziel für eine rechts- und planungssichere Lösung, die die Verkehrswende vorantreibe: Das könnten auch zusätzliche freiwillige Vereinbarungen sein, sagte der Anbieter-Sprecher.

Vertragskündigungen im Gespräch

Mitte 2019 hatte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die E-Roller für Deutschland zugelassen, als erfolgreich gilt das sogenannte Freefloating-Modell: Die Anbieter verteilen ihre Fahrzeuge in der Stadt und verzichten auf feste Stationen, die Nutzer finden die Roller über eine Handy-App. Anbieter benötigen dafür keine Genehmigung der Kommunen. Daher ist man in der Stadtverwaltung nach PNN-Informationen auch reserviert bezüglich eines Punktes in dem neuen Antrag. So heißt es dort: Sollte so eine E-Roller-Satzung nicht schnell geschrieben werden, müsse man auch Vertragskündigungen mit den Anbietern in Potsdam ins Auge fassen, so die Antragssteller. Doch mehr als die freiwilligen Vereinbarungen mit den Anbietern existieren im Rathaus eben nicht, heißt es aus der Verwaltung. Kurz: Würden Verträge gekündigt, wären dann gar keine Einflussmöglichkeiten auf die Anbieter vorhanden.

Schon 2020 waren E-Roller ein Thema in der Stadtpolitik. Damals hatte man auf Antrag der CDU beschlossen, bei Bedarf „mit den Anbietern regelmäßig Gespräche zu führen“. Zudem hatte bemerkenswerterweise ausgerechnet die SPD, die nun die Regulierung fordert, erst im vergangenen September mehr E-Roller-Angebotsgebiete im Potsdamer Süden gefordert. Der Antrag wurde damals aber im Verkehrsausschuss wegen den Unklarheiten in der Coronakrise auf diesen April vertagt, dann soll sich auch einer der Anbieter in Potsdam im Ausschuss vorstellen. 

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