Keine Unfallhäufung: Keine Extra-Regeln für E-Scooter
Wie kann die Teilnahme von E-Scootern am Verkehr und auch ihr Parken so geregelt werden, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht betroffen sind? Die Stadtverwaltung setzt auf Freiwilligkeit. Ihr bleibt auch nichts anderes übrig.
Potsdam - Für hunderte E-Scooter in Potsdam setzt die Stadtverwaltung auf freiwillige Vereinbarungen mit den Anbietern. Das sagte Dana Fiebig aus der Bauverwaltung jüngst im Verkehrsausschuss der Stadtverordneten. Anlass war ein CDU-Antrag: Die Fraktion hatte prüfen lassen, wie die Teilnahme von E-Scootern am Straßenverkehr und das Parken so geregelt werden kann, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht zu stark beeinträchtigt werden.
Referentin Fiebig sagte, die Stadt habe wie andere Kommunen auch keine weiteren Regulierungsmöglichkeiten bei den E-Scootern. Daher setze man auf Freiwilligkeit. Daran hätten die beiden Anbietern in Potsdam – Tier und Voi – auch ein erklärtes Interesse, so Fiebig. Bisher habe man keine vermehrten Unfälle wegen der Nutzung der Roller registriert: „Wir haben keine Berliner Verhältnisse.“
Auswertungsgespräch ist geplant
Voi hat seine Roller derzeit vorübergehend aus der Stadt abgezogen. Wie die Märkische Allgemeine berichtet, ist der Grund eine Winterpause und die Umstellung auf die nächste Scooter-Generation.
Fiebig sagte, mit den Anbietern habe man bereits ein Auswertungsgespräch nach der Einführung der E-Roller vor einem halben Jahr geplant. Dafür sollen die Stadtverordneten nun ihre Fragen senden, etwa wo in der Stadt das Abstellen der Roller verboten werden sollte. Der CDU-Antrag wurde im Ausschuss zunächst nicht abgestimmt, weil die Verwaltung bereits arbeitet. Der Antrag soll im Frühjahr erneut aufgerufen werden.
Rathaus gibt Beschwerden weiter
In der Debatte ging es auch um die Frage achtlos abgestellter Roller. Fiebig sagte, solche Probleme würden häufig über das Online-Beschwerdeportal Maerker gemeldet. Das Rathaus könne das dann an die Anbieter weitergeben – die die Scooter in der Regel schnell abholen würden.