zum Hauptinhalt
Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) betonte, dass die Gefahr längst noch nicht gebannt sei.
© Soeren Stache/dpa

Leichte Lockerungen: Was in Brandenburg wieder erlaubt wird

Das Kenia-Kabinett beschließt Änderungen der Corona-Regeln. Geschäfte dürfen wieder öffnen, die Schulen schrittweise auch. Was noch? Ein Überblick

Potsdam - Brandenburg legt vor, Berlin zieht nach. Das von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) geführte Kenia-Kabinett hat am Freitag für das Land erste leichte Lockerungen der Kontaktsperren beschlossen, die Eindämmungsverordnung wurde entschärft. Berlin will am Dienstag seine Entscheidungen verkünden. Woidke betonte, dass die Lockerungen vertretbar sind. Trotzdem sei die Gefahr aber nicht gebannt, dass sich das Coronavirus wieder schneller ausbreiten könnte. Alle müssten achtsam bleiben. „Wir sind von einem stabilen Zustand noch weit entfernt.“ Ein Überblick darüber, was wieder erlaubt ist.

Läden ab 22. April wieder offen

In Brandenburg dürfen die meisten Geschäfte ab 22. April wieder öffnen. Das gilt für alle Läden mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmetern. Und zwar auch für Einkaufszentren wie das Sterncenter, in denen der einzelne Shop seine Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter begrenzen muss. Für KFZ-Händler, Fahrrad- und Buchläden gilt keine Größenbeschränkung. Für alle Einzelhandelsgeschäfte gelten wie bisher weiterhin strenge Vorgaben. Die Abstandsregel von 1,5 Metern muss eingehalten werden, „In Wartebereichen dürfen sich nicht mehr als 10 Personen aufhalten“, heißt es. Am kommenden Mittwoch werden wohl auch in Berlin die Geschäfte wieder öffnen dürfen. Woidke betonte, dass sich das Brandenburger Kabinett vor der Verabschiedung eng mit Berlin abgestimmt hat. Gerade im Einzelhandel habe man vermeiden wollen, so der Regierungschef, dass es „weder eine Bewegung in die eine noch eine in die andere Richtung gibt.“ Hintergrund war die Sorge, dass Menschen zum Einkaufen ins Nachbarland pilgern, wenn dort vorher Läden öffnen. „Körpernahe Handwerks- und Dienstleistungen wie Nagelstudios, Tätowierern, Kosmetikstudios, Fußpflege, Massagesalons bleiben weiter geschlossen“, hieß es. „Friseure sollen – unter Einhaltung notwendiger Hygieneregeln – ab 4. Mai wieder öffnen dürfen.“ Gaststätten bleiben zu, erlaubt ist weiterhin Außer-Haus-Verkauf. Gestattet wird auch das Selbsternten auf Obst- und Gemüsefeldern.

Was gilt für alle?

Die Kontaktsperren bleiben, auch die Abstandsvorgaben. Es wird dringend empfohlen, Masken zu tragen, etwa beim Einkaufen oder im Nahverkehr. Neu ist: „Das vorübergehende Verweilen auf öffentlichen Bänken, Wiesen oder Freiflächen wird unter Wahrung der Abstandsregelung von 1,5 Meter wieder erlaubt.“

Was ist mit Kultureinrichtungen?

Öffentliche und universitäre Bibliotheken und Archive dürfen aufmachen. Galerien, Museen und Ausstellungshallen dürfen ebenfalls ab dem 22. April 2020 wieder geöffnet werden, wenn Auflagen zur Hygiene und den Personenmindestabständen von 1,5 Meter in jegliche Richtung, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen strikt beachtet werden. In Brandenburg dürfen auch Tierparks und Wildgehege öffnen. „Tierhäuser sind davon nicht umfasst, diese bleiben geschlossen.“

Wann ist Schulbeginn?

Bei den Schulen ist der Fahrplan so: Am 27. April werden die Schulen für Schüler geöffnet, die vor einem mittleren Abschluss stehen, auch in den beruflichen Schulen. Das heißt, die Zehntklässler machen den Anfang. Ernst begründete dies damit, dass vor den Prüfungen noch Unterricht etwa in Deutsch, Mathe und Fremdsprachen nötig sei. Es folgen ab 4. Mai die Schüler, die im kommenden Jahr einen Abschluss machen, das sind die Jahrgangsstufen 9 an Oberschulen und Gesamtschulen und die Elftklässler an den Gymnasien. Auch für die Sechstklässler, die im nächsten Jahr auf eine weiterführende Schule wechseln, beginnt Anfang Mai der Unterricht wieder. Die Fünftklässler sollen als Nächstes folgen. Um Abstandsregeln einzuhalten, soll der Unterricht entweder in geteilten Klassen erfolgen, sagte Ernst, also mit zwei Lehrern. Eine anderes Modell sei, dass eine Lehrkraft am Montag, Mittwoch und Freitag die eine Hälfte unterrichte, Dienstag und Donnerstag die andere – und in der Woche darauf getauscht würde. Das wäre laut Ernst ein reduzierter Unterricht. Und die  Kinder der anderen Jahrgänge, der ersten bis vierten Klassen, der siebten und achten Klassen? Ernst wollte sich auf keine Aussage festlegen, ob und wann für diese der Unterricht vor den am 25. Juni beginnenden Sommerferien überhaupt noch einmal beginnt. „Das ist die Frage, die wir noch nicht beantworten können.“ Bis zur Sommerpause werde es aber keine Regelunterricht in allen Bereichen geben können. Die Schulen dürfen für Kinder, bei denen Homeoffice nicht möglich ist, Präsenz-Angebote machen.

Und die Kitas?

Die Kitas bleiben geschlossen, allerdings wird die Notbetreuung auf weitere Gruppen ausgeweitet. Ab dem 27. April soll die Ein-Eltern-Regeln ausgeweitet werden und mehr Eltern in wichtigen Berufen Anspruch auf Notbetreuung haben, auch wenn nur ein Elternteil in solch einem Beruf tätig ist. Auch Alleinerziehende sollen leichter eine Notbetreuung bekommen und, wichtig in Brandenburg zu beginn der Waldbrandsaison, auch Ehrenamtler der Freiwilligen Feuerwehren. Elternbeiträge müssen auch für die Notbetreuung gezahlt werden, so Ernst. Wann die Kitas für alle wieder öffnen, bleibt völlig unklar, was Catharina Kahl vom Landeskitaelternbeirat bedauerte.

Wie steht es um Gottesdienste und Demonstrationen?

Gottesdienste darf es weiterhin nicht geben. Doch „religiöse Zeremonien, insbesondere Taufen und Bestattungen, mit bis zu 20 Teilnehmenden“ werden wieder erlaubt.“ Das gelte auch für ähnliche Zeremonien anderer Religionen, sagte Innenminister Michael Stübgen (CDU). Das generelle Demonstrationsverbot wird aufgehoben, kleine Demos mit bis zu 20 Teilnehmern dürfen nun im Einzelfall wieder stattfinden.

Zur Startseite