Wegestreit: Potsdam darf keinen Uferweg am Griebnitzsee bauen
Herber Rückschlag für Potsdam: Das Oberverwaltungsgericht hat erneut den Bebauungsplan für einen öffentlichen Uferweg am Griebnitzsee kassiert. Die Verwaltung war aus Sicht des Gerichts nicht gründlich genug.
Potsdam - Die Potsdamer müssen auch in Zukunft auf einen öffentlich zugänglichen Uferweg am Griebnitzsee verzichten. Ein entsprechender Bebauungsplan der Stadt wurde am Mittwoch vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) kassiert.
Richterin Dagmar Merz begründete die Entscheidung mit mehreren sogenannten Abwägungsfehlern durch die Stadt. Unter anderem hat Potsdam aus Sicht des Gerichts nicht ausreichend geprüft, wie hoch der zu erwartende Fahrradverkehr wäre. Auch sei das Ausmaß der Einschränkungen für die Anrainer bei den Themen Sicherheit und Privatsphäre sei nicht ausreichend festgestellt und bewertet worden, so Merz.
Eine Revision ist nicht zugelassen
Es ist bereits das zweite Mal, dass die Stadt mit einem Bebauungsplan für einen öffentlichen Weg am Ufer scheitert. Schon 2009 hatte das gleiche Gericht einen B-Plan der Stadt für ungültig erklärt, weil er die Belange der Anrainer nicht ausreichend berücksichtigte. Zwischen dem jetzigen und dem damaligen Plan gebe es deutliche Unterschiede, lobte Merz. "Es ist ganz viel gemacht worden. Aber es fehlt eben an deutlicher Bewertung." Eine Revision ist nicht zugelassen, eine Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht ist damit nicht möglich.
Insgesamt 20 Anwohner hatten beim OVG sogenannte Normenkontrollklagen eingereicht und damit den Bebauungsplan in Frage gestellt. Laut Gericht habe die Stadt in dem Plan die zu erwartenden Eigentumsbeeinträchtigungen nicht hinreichend bewertet. Insbesondere Sicherheitsinteressen und Ansprüche auf Schutz der Privatsphäre der Anwohner seien nicht mit dem notwendigen Gewicht in die Abwägungen mit einbezogen worden. Auch die geplanten Abgrenzungen zwischen Uferweg und Grundstücken würden auf fehlerhaften Annahmen beruhen. Ebenfalls nachlässig gewesen sei die Stadt bei der Planung der Beschaffenheit des Weges gewesen: Der Plangeber habe "das öffentliche Interesse an der Vermeidung einer zu weitgehenden Bodenversiegelung nicht angemessen bewertet", hieß es am frühen Abend in einer Pressemitteilung des Gerichts.
Hätte die Stadt gewonnen, hätte sie ein Enteignungsverfahren einleiten können, um an die für einen Weg nötigen Flächen zu kommen. Entlang des Ufers war zu DDR-Zeiten ein Postenweg der DDR-Grenztruppen verlaufen. Nach dem Mauerfall nutzten Spaziergänger und Radfahrer den Weg, mit dem Bebauungsplan wollte die Stadt ihn sozusagen legalisieren.
Potsdams Oberbürgermeister äußerte sich bereits nach der Verhandlung
Nach der Verhandlung äußerte sich auch Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) via Pressemitteilung: "Das Gericht hat den Klagen gegen unseren Bebauungsplan stattgegeben. Wir werden nun die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichtes abwarten und die weiteren Schritte prüfen“, so Schubert.
Für Enttäuschung sorgte das Urteil auch bei der Bürgerinitiative "Griebnitzsee für Alle". "Wir haben etwas anderes erwartet", so Christiane Raffauf. Der Verwaltung wollte sie keine Schuld für das erneute Scheitern geben. Die Stadt habe sehr gründlich gearbeitet, so ihr Eindruck.
Offenbar habe das Gericht aber "die Lupe vergrößert, mit der der Bebauungsplan betrachtet wurde." Damit habe Potsdam nicht rechnen können. Sie hoffe, dass die Stadt nun die Grundstücke, die bereits ihr gehören, zugänglich macht und für die anderen Grundstücke einzelne Bebauungspläne aufstellt.
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