Kommentar: Die Stadt soll weiter für einen Uferweg eintreten
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg offenbart einen arroganten Umgang der Stadt Potsdam mit privatem Eigentum. Trotzdem muss die Stadt jetzt einen neuen Anlauf machen, meint Sabine Schicketanz.
Potsdam - Auch im zweiten Anlauf hat die Stadt Potsdam es nicht geschafft, einen gültigen Bebauungsplan für einen Uferweg am Griebnitzsee vorzulegen. Das ist enttäuschend. Wie schon vor zehn (!) Jahren stellte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) fest, dass die Stadt die Interessen der privaten Grundstückseigentümer nicht angemessen berücksichtigt, bewertet und abgewogen hat. Das Gericht stellte jedoch (erneut) das grundsätzliche Ansinnen, am Ufer auf privatem Grund einen öffentlichen Weg zu schaffen, nicht infrage. Und nun? Soll Potsdam es ein drittes Mal versuchen? Die Antwort lautet, trotz aller Widrigkeiten: ja.
Auch wenn das erneute Scheitern bitter, ja geradezu peinlich ist – und wiederholt einen nachlässigen, arroganten Umgang der Stadt mit privatem Eigentum offenbart. Am ursprünglichen, von den Stadtverordneten mehrfach beschlossenen Ansinnen ändert das aber nichts: Den ehemaligen Postenweg der DDR-Grenzer als Uferweg für alle Bürger zurückzugewinnen, liegt auch im Jahr 30 nach dem Mauerfall im öffentlichen Interesse – ein freies Ufer ist dem Gemeinwohl dienlich. Dieses ist höher zu bewerten, als das Interesse der privaten Eigentümer an ihren Wassergrundstücken. Allerdings handelt es sich beim Griebnitzsee-Uferweg offenkundig um ein Generationenprojekt. Wer in diesem Wissen handelt, braucht zwar einen langen Atem und viel Geld – muss aber nicht am öffentlichen Willen und Weg zweifeln.
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