Sonntagsöffnungen in Potsdam: Gericht kippt vier verkaufsoffene Sonntage
In Potsdam sollten in diesem Jahr sechs verkaufsoffene Sonntage stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hält die bisherige Regelung in Potsdam für verfassungswidrig und kippt vier geplante Sonderöffnungen.
Potsdam - Vier der sechs von der Stadt Potsdam geplanten verkaufsoffenen Sonntage für dieses Jahr sind rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) nach einer Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi entschieden. Damit zumindest ein paar Geschäfte an den strittigen Sonntagen noch aufmachen können, etwa zum Stadtwerkefest in zwei Wochen, will die Stadt nun eine neue Satzung auflegen. Details sollen am frühen Nachmittag bei einer Pressekonferenz im Rathaus bekannt gegeben werden.
Nur die Öffnung an Adventssonntagen sei nicht verfassungswidrig
Bisher hatte die Stadt per Satzung die sechs stadtweit verkaufsoffenen Sonntage ausgewiesen – und zwar zu den Antikmeilen am 28. Mai und 24. September, zum kommenden Stadtwerke-Fest am 2. Juli, zur Potsdamer Schlössernacht am 20. August und zu den Weihnachtsmärkten am 1. und 3. Advent. Nur die Verkaufsöffnung an den beiden Adventssonntagen sei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts „nicht offensichtlich rechtswidrig“ und dürfe daher stattfinden, urteilte das Gericht nun. Alle anderen Öffnungen wurden einstweilen außer Vollzug gesetzt, weil sich die gesamte Verordnung „offensichtlich als verfassungswidrig erweisen werde“, sagte eine OVG-Sprecherin.
So könne der sogenannte Familiensonntag im Rahmen des Stadtwerke-Festes ein hinreichender Anlass zu einer Sonntagsöffnung sein, doch dürfe sich dieser Sonntagsverkauf nicht über die gesamte Stadt erstrecken. Der Sonntagsverkauf am 20. August 2017 sei nicht durch die „Schlössernacht“ veranlasst, weil diese Veranstaltung bereits in der Nacht zum Sonntag ende und in ihrer räumlichen Ausstrahlungswirkung auf die Potsdamer Innenstadt beschränkt sei.
OVG: Gründe für Sonntagsöffnung in Potsdam oft konstruiert
Die Antikmeile am 24. September 2017 könne einen Sonntagsverkauf - wenn überhaupt - nur in einem sehr engen räumlichen Umfeld rechtfertigen, so das Gericht weiter. Hintergrund ist auch das novellierte Ladenöffnungsgesetz des Landes. Diese Neufassung erlaubt fünf Verkaufssonntage im Stadtgebiet „aus Anlass besonderer Ereignisse“. Zusätzlich dürfen Geschäfte für „besondere regionale Ereignisse“ auch in bis zu fünf Stadtteilen an Sonntagen öffnen – womit pro Stadt insgesamt zehn Sonntage möglich sind.
Ein besonderes Ereignis liegt demnach vor, wenn laut Gesetz nicht nur die Einwohner einer Stadt, sondern auch auswärtige Besucher angezogen werden. Nur dann soll dem Handel die Möglichkeit gegeben werden, den Zustrom der Besucher geschäftlich zu nutzen. Die „besonderen Ereignisse“, die zur Begründung der bisherigen Sonntagsöffnung in Potsdam herhalten mussten, seien aber „häufig konstruiert“, hatte die Gewerkschaft Verdi ihre Klage begründet – laut dem Gerichtsurteil offensichtlich zu recht. Schon 2015 hatte Verdi einen verkaufsoffenen Sonntag gerichtlich kurzfristig gekippt.
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