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Für Potsdam bedeutet die Novellierung des Ladesöffnungsgesetzes voraussichtlich einen höheren bürokratischen Aufwand.
© Gero Breloer/dpa

Lex Potsdam: Landtag beschließt neue Ladenöffnung

Der Brandenburger Landtag stimmt der Novelle des Ladenöffnungsgesetzes zu. In Potsdam gibt es künftig nur noch fünf statt wie bisher sechs verkaufsoffene Sonntage. Zusätzlich können weitere verkaufsoffene Sonntage für je einen Gemeindeteil festgelegt werden. Kirchen und Gewerkschaften kündigen Widerstand an.

Potsdam - Die Potsdamer können künftig an bis zu zehn Sonn- und Feiertagen einkaufen gehen. Das erlaubt die am gestrigen Mittwoch vom Landtag verabschiedete, als „Lex Potsdam“ bekannt gewordene Novelle des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes – im Idealfall. Denn das Ganze hat einen Haken: Statt an sechs Sonntagen wie bisher dürfen in der gesamten Stadt Geschäfte künftig nur noch an fünf Sonn- und Feiertagen aus einem zuvor festgelegten besonderen Anlass öffnen. An bis zu fünf weiteren Sonntagen wird die Ladenöffnung in je einem Gemeindeteil aus besonderen regionalen Anlässen möglich. Damit kann die Höchstzahl von sechs Verkaufssonntagen in keinem Geschäft überschritten werden.

Die Neuregelung wird als „Lex Potsdam“ bezeichnet, weil Potsdam mehrfach versucht hat, mit Sonntagsöffnungen in einzelnen Stadtteilen die Zahl der Verkaufssonntage auf zehn zu erhöhen. Die Stadt war damit vor Gericht gescheitert, Gehör fand sie aber bei Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD). Der ordnete an, das Gesetz müsse flexibler werden. Rausgekommen ist das Gegenteil. Auch wenn die Gewerkschaft Verdi, die Kirchen sowie Familienverbände das neue Gesetz scharf kritisiert haben, Verdi gegen die Novelle vor Gericht ziehen will – das Sozialministerium und Rot-Rot im Landtag haben eine Sperre gegen eine flexible Handhabung eingebaut.

Mehr bürokratischer Aufwand für Potsdam befürchtet

Die Novelle könnte sich für Potsdam als Pyrrhussieg erweisen. Für das Rathaus wird der Verwaltungsaufwand steigen. In einem ergänzenden Beschluss fordert der Landtag auf Initiative von Rot-Rot die Landesregierung auf, dafür zu sorgen, dass mit der Änderung ausschließlich „den Bedürfnissen eines infolge des besonderen Ereignisses vorhandenen beträchtlichen Besucherstroms Rechnung“ getragen wird. Ein besonderes Ereignis liege nur vor, wenn die Veranstaltung viele, möglichst auch auswärtige Besucher anziehe. Sozialministerin Diana Golze (Linke) will das mit einem Erlass flankieren.

Demnach sollen die Kommunen für die Sonntagsöffnung das „regional besondere Ereignis“ eigens begründen, ebenso ausführlich „straßengenau“ darlegen, warum welches Gebiet betroffen sein soll. „Die Kommune muss sich bewusst damit auseinandersetzen“, sagte Golze. Selbst bei Rot-Rot wird nicht verhehlt: Die Neuregelung bringe statt flexiblerer Regelungen mehr Bürokratie. Das Ministerium werde jetzt das Vorgehen der Kommunen bei der Sonntagsöffnung und die Begründungen stärken prüfen, hieß es.

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