Novelliertes Ladenöffnungsgesetz Brandenburg: Verdi klagt gegen sechs verkaufsoffene Sonntage in Potsdam
In Potsdam sind sechs verkaufsoffene Sonntage in diesem Jahr geplant. Gegen diese will die Gewerkschaft Verdi nun rechtlich vorgehen.
Potsdam - Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi klagt vor dem Verwaltungsgericht gegen die sechs verkaufsoffenen Sonntage in Potsdam. Das kündigte Verdi-Sprecher Andreas Splanemann am Donnerstag an. Die von der Stadt ausgewiesenen Sonntage würden nicht den Anforderungen des Gesetzes und der Rechtsprechung genügen, hieß es in einer Erklärung. Und weiter: „Sollte die Gewerkschaft dieses Verfahren gewinnen, wird dies nicht nur Auswirkungen auf die Sonntagsöffnung in Potsdam, sondern auch auf die anderer brandenburgischer Kommunen haben.“ Über Details will Verdi am Montag bei einer Pressekonferenz informieren.
Finden die geplanten verkaufsoffenen Sonntage in Potsdam statt?
Bereits im April hatte Verdi die Klage angekündigt. Mit dem Vorgehen gerät nun womöglich auch die für den 28. Mai geplante Sonntagsöffnung zur Antikmeile in Gefahr. Es folgen der 2. Juli zum Stadtwerkefest, der 20. August zur Potsdamer Schlössernacht und der 24. September erneut zur Antikmeile. In der Weihnachtszeit sind der 3. sowie der 17. Dezember als verkaufsoffene Sonntage vorgesehen.
Verdi-Sprecher Splanemann erklärte, das Land Brandenburg habe im April - entgegen den Warnungen und Anmerkungen der Gewerkschaft - das Ladenöffnungsgesetz novelliert. Die Neufassung erlaubt fünf Verkaufssonntage im Gemeindegebiet „aus Anlass besonderer Ereignisse“. Zusätzlich dürfen die kommunalen Behörden „aus Anlass besonderer regionaler Ereignisse“ die Sonntagsöffnung an einem weiteren Sonntag in bis zu fünf Stadtteilen genehmigen. Diese jetzt möglichen stadtteilbezogenen Öffnungen waren im Gesetzgebungsverfahren ein erheblicher Streitpunkt, da zum Beispiel in einer Stadt wie Potsdam neben den fünf stadtweiten Sonntagsöffnungen somit pro Jahr Sonntagsöffnungen in fünf unterschiedlichen Stadtteilen möglich wären.
Kritik von Verdi: Besondere Ereignisse seien häufig konstruiert
Die „besonderen Ereignisse“, die zur Begründung der Sonntagsöffnung herhalten müssten, seien häufig konstruiert und stehen aus Sicht von Verdi in vielen Fällen in einem nicht erkennbaren Zusammenhang zur Ladenöffnung. Für verkaufsoffene Sonntage muss die Stadt ein besonderes Ereignis nennen. Dieses liegt vor, wenn laut Gesetz nicht nur die Einwohner einer Stadt, sondern auch auswärtige Besucher angezogen werden. Nur dann soll dem Handel die Möglichkeit gegeben werden, den Zustrom der Besucher geschäftlich zu nutzen - ob das zum Beispiel bei der Antikmeile oder zum Weihnachtsmarkt der Fall ist, müssen also vermutlich bald die Gerichte klären.
Schon mehrfach hatte Verdi insbesondere die verkaufsoffenen Sonntage zur Antikmeile und zur Schlössernacht mit ähnlichen Argumenten gegeißelt - auf eine Klage aber verzichtet. Allerdings hatte Verdi 2015 per Gerichtsbeschluss kurzfristig einen verkaufsoffenen Sonntag gekippt.
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