Coronakrise in Brandenburg: Land erweitert Anspruch auf Notbetreuung
Jetzt können mehr Familien Notbetreuung für ihre Kinder beantragen. Auch Kinder, die zuhause in Gefahr sind, sollen wieder in Kita und Hort gehen können.
Potsdam - Mehr Familien in Brandenburg können ab sofort einen Anspruch auf Notbetreuung für ihre Kinder geltend machen. Das geht aus einem Schreiben hervor, das das brandenburgische Gesundheitsministerium am Freitag an die Oberbürgermeister und Landräte per E-Mail versandt hat und das den PNN vorliegt.
Darin werden die kreisfreien Städte und Landkreise angewiesen, ab dem heutigen Samstag Notbetreuung für Kinder bereits zu gewähren, wenn nur ein Elternteil der Familie in den folgenden systemrelevanten Berufsfeldern arbeitet:
- im Gesundheitsbereich
- in gesundheits- und pharmazeutischen Bereichen
- im medizinischen und pflegerischen Bereich
- in stationären und teilstationären Erziehungshilfen, in Internaten gemäß §45 SGB VIII der Hilfen zur Erziehung
- in der Eingliederungshilfe
- in der Versorgung psychisch Erkrankter
- in der Notfallbetreuung von Kindern bis zum Grundschulalter.
Bedingung für die Gewährung der Notbetreuung ist laut dem Schreiben des Ministeriums, dass die Eltern keine andere Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder haben. Somit gebe es keinen Anspruch, wenn der andere Elternteil im Homeoffice arbeite.
Bisher konnten nur Familien die Notbetreuung für Kinder bis zwölf Jahren in Anspruch nehmen, in denen beide Elternteile oder ein allein erziehender Elternteil in den so genannten systemrelevanten Berufsfeldern arbeiten. So bleibt es auch für alle Berufsgruppen, die in der neuen Regelung nicht erwähnt sind - also beispielsweise Polizisten oder Busfahrer.
Das Gesundheitsministerium unter Ministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) hat jedoch die Berufsgruppen, die generell als systemrelevant eingestuft werden, noch einmal erweitert. Wie es in dem Schreiben von Krisenstabschef Michael Ranft heißt, zählen nun auch folgende Berufsfelder dazu:
- Medien
- Veterinärmedizin
- für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs erforderliches Personal
- Reinigungsfirmen, sofern sie in kritischen Infrastrukturen tätig sind
Auch hier gilt jedoch wie bisher, dass beide Elternteile in einem der systemrelevanten Berufe arbeiten müssen, um die Notbetreuung in ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen zu können.
Notbetreuung, um Kinder zu schützen
Erweitert wird die Notbetreuung außerdem aus Gründen des Kinderschutzes: Wenn es das Kindeswohl erfordere, sollen Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren in die Notbetreuung aufgenommen werden - unabhängig davon, in welchen Berufen die Eltern tätig sind, heißt es. Wer darüber entscheidet, lässt das Schreiben des Ministeriums offen. Kinderschützer hatten sich sehr besorgt gezeigt, weil durch das wegen der Coronavirus-Pandemie geltende Kontaktverbot und die Ausgangsbeschränkungen gefährdete Kinder nicht mehr umfassend betreut werden könnten.
Zudem lässt das Gesundheitsministerium den kreisfreien Städten und Landkreisen den Spielraum, die sogenannten Anwendungsvorgaben des Landes zu konkretisieren - sowohl was die Berufsgruppen angeht, als auch das Verfahren.
Die Ausdehnung des Notbetreuungsanspruches sei mit dem Bildungsministerium unter Führung von Ministerin Britta Ernst (SPD) abgestimmt, heißt es. Nach Einschätzung des Bildungsministeriums habe sich die bisherige Form der Notbetreuung bewährt; es sollten kleine Gruppen in den Kitas und Horten beibehalten werden, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu vermeiden.
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