Kinder-Notbetreuung in Potsdam: Das müssen Eltern jetzt wissen
Ab Mittwoch schließen in Potsdam Schulen und Kitas. Wie wird die Notbetreuung organisiert? Wer hat Anspruch auf einen Betreuungsplatz? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Potsdam - Ab Mittwoch bis zunächst zum 19. April sind wegen der Corona-Krise alle Kitas und Schulen in Potsdam geschlossen. Nur Tagespflegestellen mit bis zu fünf betreuten Kindern dürfen geöffnet bleiben. Am Sonntag hat die Stadt bei einer Pressekonferenz die Regelungen vorgestellt. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:
Die Stadt richtet eine Notbetreuung ein. Wer hat darauf Anspruch?
Alleinerziehende, die in den sogenannten „systemrelevanten Berufsgruppen“ arbeiten sowie Familien, in denen beide Eltern in diesen Berufszweigen in der Stadt Potsdam tätig sind. Betreut werden Kinder zwischen 0 und 12 Jahren.
Wie wird die Betreuung organisiert?
Die Schulen, Horte und Kitas in der Stadt sollen „flächendeckend“ Notbetreuung anbieten. Dort sollen die Kinder in ihrem gewohnten Umfeld von ihren Bezugspersonen betreut werden, jedoch sollen es jeweils wesentlich weniger Kinder sein. Dies sei nicht nur aus pädagogischer Sicht für die Kinder wichtig, sondern auch medizinisch, sagte die Jugendbeigeordnete Noosha Aubel (parteilos). Denn es dürften angesichts der Ausbreitung des Virus keine neuen Kontaktgruppen geschaffen werden.
Am Montag will die Stadt mit den Trägern der Kitas und Horte die Detailplanungen aufstellen. Es könne dabei sein, dass einige Einrichtungen, die nur wenige Kinder in der Notbetreuung haben, zusammengelegt würden.
Wie bekommen Eltern einen Platz in der Notbetreuung?
Eltern müssen einen Antrag ausfüllen, der auf der Internetseite der Stadt abrufbar ist. Zudem muss der Antrag vom Arbeitgeber bescheinigt werden. Die Anträge sollen per E-Mail oder Fax ins Rathaus gesendet werden, sie können auch im Kitatipp im Rathaus abgegeben werden. Eltern sollen auf keinen Fall in der eigenen Kita oder Schule nach der Notbetreuung fragen, dort können auch keine Anträge abgegeben werden.
Wer kein Testat der Stadt - also eine Bescheinigung - für einen Notbetreuungsplatz vorlegen kann, darf eine Schule oder Kita nicht betreten, hieß es von der Verwaltung. Die Beiegeordnete Aubel appellierte an die Eltern, genau zu prüfen, ob sie einen Platz in der Notbetreuung brauchen. Sie warnte jedoch davor, Großeltern in die Betreuung einzubeziehen, weil diese zu der besonders durch das Coronavirus gefährdeten Gruppe gehören.
Wo finden sich die Anträge für die Notbetreuung?
Auf der Seite www.potsdam.de/kindertagesbetreuungsstandorte-schliessen-ab-mittwoch-antrag-auf-betreuung sind alle Informationen zur Notbetreuung sowie der Antrag als Download zu finden. Ausgefüllte Anträge sollen per E-Mail an Notbetreuung@rathaus.potsdam.de oder per Fax an 0331 289 84 2240 gesendet werden. Täglich von 9 bis 18 Uhr kann der Antrag auch beim Kitatipp im Rathaus in der Friedrich-Ebert-Straße 79/81, Raum 106, abgegeben werden.
Wie viele Notbetreuungsplätze kann die Stadt zur Verfügung stellen?
Das ist offen. Es sollen jedoch so wenige wie möglich sein, um die Schließungen nicht ad absurdum zu führen. Wie groß der Bedarf sei, könne derzeit nicht zuverlässig gesagt werden, so die Beigeordnete Aubel. Wenn es mehr Bedarf als Plätze gebe, priorisiere und entscheide die Landeshauptstadt, wer einen Platz bekommt.
Gibt es notfalls Notbetreuung nachts und am Wochenende?
Ja, daran arbeite die Stadt, sagte Beigeordnete Aubel.
Müssen die Lehrer in den Schulen sein, auch wenn diese geschlossen sind?
Das Land hat als Dienstherr festgelegt, dass die Lehrer in den Schulen sein müssen.
Wer hat die systemrelevanten Berufsgruppen festgelegt?
Potsdam hat sich bei der Festlegung an den Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik orientiert. Die Festlegungen seien nicht abschließend, hieß es von der Verwaltung.
Was können Eltern tun, wenn ihr Arbeitsplatz nicht auf der Liste steht, aber aus ihrer Sicht systemrelevant ist?
Sie sollen sich per E-Mail an notbetreuung@rathaus.potsdam.de wenden und unter Angabe ihrer Telefonnummer ihren Einsatzbereich schildern. Die Verwaltung verspricht Rückmeldung.
Was ist mit Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, jedoch beide oder einer nicht in Potsdam?
Der Elternteil, der in Potsdam arbeitet, soll in Potsdam einen Antrag auf Notbetreuung stellen. Die Stadt kümmert sich um die Abstimmung mit der anderen Kommune. Auch wenn beide nicht hier arbeiten, kann laut Allgemeinverfügung des Landes Notbetreuung gewährt werden.
Müssen weiter Elternbeiträge gezahlt werden?
Hierzu gibt es noch keine Entscheidung der Stadt, weil die Verwaltung sich derzeit aus Ressourcengründen nicht damit befassen kann.
Darf Kinderbetreuung privat organisiert werden?
Dies stehe Eltern frei. Sie sollen laut Stadt aber darauf achten, dass die Gruppen der Kinder klein sind.
+++ Wem Notbetreuung zusteht +++
Die „systemrelevanten Berufsgruppen“ in Potsdam sind nach Angaben der Stadt die folgenden:
- Energie: EWP, Mitarbeitende von Tankstellen, wenn der Betrieb nicht sichergestellt werden kann
- Ernährung: muss derzeit durch die Unternehmen gelöst werden, bei spezifischen Bedarfen per E-Mail an notbetreuung@rathaus.potsdam.de wenden
- Finanz- und Versicherungswesen: muss derzeit durch die Unternehmen gelöst werden, sofern die Versorgung der Bevölkerung mit Bargeld und/oder notwendigen Transaktionen gefährdet ist, per E-Mail an notbetreuung@rathaus.potsdam.de wenden
- Gesundheit: Klinikum EvB, St. Josefs, Oberlinklinik stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegeeinrichtungen, stationäre Behindertenhilfe, stationäre Jugendhilfe, Hospize, niedergelassene Ärzte (vorrangig Allgemeinmediziner, Internisten und Kinderärzte), Lehr- und Betreuungspersonal der Comenius Schule und der Oberlinschule, Mitarbeitende der Träger von Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete, Mitarbeitende der Einrichtung der Wohnungslosenhilfe, Mitarbeitende im Kinderschutz
- Informationstechnik und Telekommunikation: muss derzeit durch die Unternehmen gelöst werden
- Medien und Kultur: muss derzeit durch die Unternehmen gelöst werden
- Staat und Verwaltung: Definierte Arbeitsbereiche der Stadtverwaltung Potsdam (z.B. Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Ordnungsamt), Polizei, Justiz, Mitarbeitende in der Leistungsgewährung des Jobcenters
- Transport und Verkehr: ViP, Step (Entsorgung)
- Wasser: EWP/SWP Sonstiges: Betreuungspersonal, das den Notbetrieb der Kinderbetreuung sicherstellt
- bbbbbb
- Brandenburg neu entdecken
- Charlottenburg-Wilmersdorf
- Content Management Systeme
- Das wird ein ganz heißes Eisen
- Deutscher Filmpreis
- Die schönsten Radtouren in Berlin und Brandenburg
- Diversity
- Friedrichshain-Kreuzberg
- Lichtenberg
- Nachhaltigkeit
- Neukölln
- Pankow
- Reinickendorf
- Schweden
- Spandau
- Steglitz-Zehlendorf
- Tempelhof-Schöneberg
- VERERBEN & STIFTEN 2022
- Zukunft der Mobilität