Brandenburg lockert weiter: Hallenbäder und Hotels dürfen wieder öffnen
Am Freitag stehen Erleichterungen für die Tourismusbranche und den Einzelhandel an. Schon in der nächsten Woche sollen weitere Öffnungsschritte beschlossen werden.
Potsdam - Darauf haben Urlaubshungrige lange gewartet: Nach mehr als sieben Monaten dürfen in Brandenburg Hotels und Pensionen am Freitag (11.6.) wieder für Touristen öffnen. Das gilt auch für Thermen und Spaßbäder. Die nächsten Schritte zurück zur Normalität will das Kabinett am kommenden Dienstag (15.6.) beschließen.
Bei der Wiedereröffnung der Hotels wird die Auslastung der Häuser nicht beschränkt. Gäste müssen alle 72 Stunden einen Negativtest vorlegen. Diese Testpflicht gilt nicht für Ferienwohnungen und Ferienhäuser, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und Charterboote.
In Mehrbettzimmern dürfen maximal Mitglieder aus zwei Haushalten zusammen übernachten. Eine Ausnahme gilt hierbei für Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, wenn nach drei Tagen erneute Tests durchgeführt werden. Ferienprogramme mit Übernachtung sind also möglich. Auch Jugendherbergen können wieder Gäste bewirten. Touristische Übernachtungen in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen wurden bereits im Zuge der vergangenen Lockerungsrunden erlaubt. Sanitäranlagen auf Campingplätzen dürfen seit vergangener Woche öffnen.
Tropical Islands öffnet wieder
Auch Hallenbäder, Saunen, Thermen und Wellnesszentren dürfen ab Freitag wieder Gäste empfangen. Besucher müssen vorab einen Termin buchen und zum Besuch einen Negativtest vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Für vollständig Geimpfte und Genesene mit entsprechenden Bescheinigungen, sowie Kinder unter 6 Jahren gilt diese Testpflicht nicht.
In den Umkleiden gilt eine Maskenpflicht. Personenbegrenzungen gibt es nicht, allerdings müssen die Abstände eingehalten werden. Die Kontaktdaten aller Besucher und Besucherinnen müssen erfasst werden.
Die Urlaubswelt Tropical Islands in Krausnick (Dahme-Spreewald) öffnet am Samstag (12.6.). Besucher müssen vorab online ein Ticket buchen. Auf dem Gelände des Resorts steht ein Testzentrum bereit. Auf dem Gelände gilt Maskenpflicht.
Nicht wie geplant am Freitag (11.6.) öffnet das Potsdamer Sport- und Freizeitbad blu. Das teilte der Betreiber, die Stadtwerke-Tochter Bäderlandschaft Potsdam (BLP), am späten Donnerstagabend mit. Als Grund nannte die BLP, dass die Befunde von Laborproben des Schwimmbad-Wassers noch ausstünden. Ein neuer Eröffnungstermin wurde nicht genannt. Die bereits gekauften Tickets könnten umgebucht oder erstattet werden.
Die neue Havel-Therme in Werder öffnet nach langer Bauzeit am 18. Juni für Gäste. Freibäder dürfen seit der vergangenen Woche öffnen - ohne Testpflicht. Noch nicht erlaubt ist der Zutritt zu Dampfbädern und Dampfsaunen - im blu bleiben daher das Dampfbad und das Caldarium geschlossen. Diskos und Clubs, in denen getanzt wird, sowie Bordelle und Swingerclubs dürfen noch nicht öffnen.
Keine Quadratmeterbegrenzung im Einzelhändel mehr
Am 11. Juni fällt zudem die Quadratmeterbegrenzung pro Kunde im Einzelhandel. Die Abstandsregeln und die Maskenpflicht gelten aber weiter. Autorisiert sind ab diesem Datum wieder Messen, Jahrmärkte und Volksfeste. Hier gelten die gleichen Regeln wie für Kinos und Theater. Auch Spielbanken dürfen wieder öffnen.
Für Fort- und Weiterbildungen fiel die Personenobergrenze am vergangenen Donnerstag. Zu Demonstrationen oder Kundgebungen dürfen bis zu 1000 Menschen zusammenkommen. Busreisen und Stadtrundfahrten sind erlaubt.
Theater-Aufführungen draußen vor bis zu 500 Zuschauern
Schon seit dem vergangenen Donnerstag (3.6.) dürfen Kinos, Konzerthäuser und Theater ihre Häuser wieder für Besucher öffnen. Dabei gilt eine maximale Gästezahl von 200 Personen innen oder 500 Personen draußen. Für den Besuch muss ein Negativtest vorgelegt werden. Die Gäste sollen nach dem Schachbrettprinzip platziert werden - also in den Reihen versetzt zueinander, um 1,5 Meter Abstand zwischen den Plätzen halten zu können. Dann dürfen die Besucher am Platz die Maske abnehmen.
Für private Feiern gilt weiterhin: Unter freiem Himmel sind maximal 70 Personen erlaubt, innen dürfen höchstens 30 Gäste zusammen feiern. Die Zahl der Haushalte spielt hierbei keine Rolle. Wohl aber der Grund der Feier: "Eine private Feier kann ein Geburtstag sein, eine Verlobung oder eine Hochzeit", hatte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) erläutert. "Nicht gemeint ist, dass jemand einfach so zu einer Party einlädt, weil er lange nicht gefeiert hat." Es brauche einen Anlass.
Die aktuellen Kontaktregeln
Weiterhin sind private Treffen von zwei kompletten Haushalten oder bis zu zehn Personen aus bis zu zehn Haushalten erlaubt. Personen mit vollständiger Impfung sowie Genesene werden dabei nicht mitgezählt. Shopping ist ohne Termin und Test möglich.
Dies gilt auch für Restaurants, Bars und Cafés, die ausschließlich draußen bewirten. Für gastronomische Einrichtungen, die Innen- und Außenplätze anbieten, bleibt die Testpflicht bestehen. Ein Termin ist nicht nötig.
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Im Innenbereich der Restaurants dürfen die Mitglieder zweier Haushalte am selben Tisch sitzen. Sind die Tische so groß, dass zwischen den einzelnen Gruppen der Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, ist auch das erlaubt. Zudem gilt außerhalb des eigenen Platzes eine Maskenpflicht. Diese gilt auch für Personal mit Gästekontakt wie Kellner:innen. Als geschlossene Räume gelten auch Wintergärten, Gartenhäuser und geschlossene Zelte.
Die aktuellen Regeln im Sport
Eine Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Kontaktsport im Freien gibt es derzeit nicht. Fußballspiele sind somit wieder erlaubt. Indoor dürfen bis zu 30 Personen gemeinsam Kontaktsport treiben. Für Kontaktsport in geschlossenen Räumen, etwa in Turnhallen, Fitness- oder Tanzstudios, ist ein Termin, eine Erfassung der Personendaten und ein Negativtest nötig. In den Umkleiden gilt eine Maskenpflicht.
Wichtig für Schüler:innen: Sind diese noch nicht volljährig, gilt der Testnachweis der Eltern für die Schule auch für den Sport. Ausgenommen von der Testpflicht für Kontaktsport sind Sportanlagen, in denen ausschließlich ärztlich verordneter Sport stattfindet. Auch Schulsport und -schwimmen ist wieder möglich. Im Schulsport, in Lehrveranstaltungen im Sportbereich an Hochschulen sowie im Training und Wettkampf von Berufs- und Leistungssportlern sind keine Tests nötig. Das gilt nicht für Vereinstraining. In diesem Fall müssen negative Corona-Tests vorgelegt werden. Ein Selbsttest genügt nicht.
Nächste Lockerungen stehen an
Wegen der abflauenden Infektionszahlen könnte in der kommenden Woche die Aufhebung der Testpflicht für Veranstaltungen etwa in den Bereichen Kultur und Sport sowie für die Außengastronomie beschlossen werden. Bei sehr geringen Inzidenzen in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten soll die Testpflicht auch für Veranstaltungen und Gastronomie in Innenbereichen aufgehoben werden. Für Veranstaltungen im Freien peilt das Kabinett – wie im Sommer 2020 – eine Obergrenze von bis zu 1000 Gästen an.
Die Öffnungsschritte sollen am Dienstag mit einer Umgangsverordnung beschlossen werden - früher als geplant. Ursprünglich war dies erst für den 22. Juni vorgesehen. Damit würde die bisherige Eindämmungsverordnung abgelöst.
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