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Ab dem 9. Mai dürfen öffentliche Plätze grundsätzlich wieder betreten werden - unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandregelung.
© Andreas Klaer

Coronaregeln in Brandenburg: Der Überblick über die Lockerungen in den nächsten Tagen

Brandenburg bringt eine Reihe weiterer Lockerungen in der Coronakrise auf den Weg, aber manche Einschränkungen bleiben. Ein Überblick.

Potsdam - Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus bewegt sich in Brandenburg weiter auf niedrigem Niveau. Deswegen hat die Landesregierung in morgendlichen Schaltkonferenz am Freitag weitere Lockerungen beschlossen. Die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr sowie im Einzel- und Großhandel gilt weiter. Auch die Abstands- und Hygieneregeln – ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen – sind weiter zu beachten. Die PNN geben einen Überblick über die Änderungen in den wichtigsten Bereichen, die Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) und die zuständigen Fachminister am Freitagabend bei einer Pressekonferenz vorstellten.

PRIVATE BESUCHE
Zwar sind alle Brandenburger laut neuer, ab dem heutigen Samstag gültiger Eindämmungsverordnung weiter gehalten, physischen Kontakt mit Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, auf ein Minimum zu reduzieren, doch es gibt Erleichterungen: Das Betreten öffentlicher Orte ist nicht mehr grundsätzlich untersagt. Wege, Straßen, Plätze und Parks dürfen nun auch ohne triftigen Grund wie den Gang zur Arbeit oder zum Arzt wieder betreten werden. Allerdings ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum weiter nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren Person gestattet. Aber: Besuche von Verwandten und Freunden – zum Beispiel über Himmelfahrt und Pfingsten – sind eingeschränkt möglich. Zwei Familien dürfen sich nun wieder im privaten Rahmen treffen. Zu unterschiedlichen Zeiten sind auch Treffen mit Personen aus unterschiedlichen Haushalten möglich. Große Familientreffen und Feiern mit Gästen aus mehr als zwei Haushalten bleiben aber verboten. Eine Erleichterung gibt es auch bei der nachbarschaftlich organisierten Kinderbetreuung: Nun kann ein Erwachsener auch wieder Kinder einer anderen Familie beaufsichtigen. Auch Spielplätze sind nun wieder offen.

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BESUCHE IN PFLEGEHEIMEN
Besuche in Senioren-Einrichtungen, Pflegeheimen und Krankenhäusern sind ab diesem Wochenende wieder möglich, teilte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) mit. Sie appellierte aber an die Angehörigen, den Einrichtungen die Vorkehrungen für die Einhaltung der Abstands- und Hygiene-Regeln zu erleichtern: „Bitte melden Sie sich an und dosieren Sie ihre Besuche“, sagte sie. Denn die Einrichtungen fürchteten nach der langen Abstinenz, dass gerade zum Muttertag am Sonntag eine kaum beherrschbare „Besucherwelle“ über sie hereinbrechen könnte.

Besuche in Pflegeheimen und Krankenhäusern sind wieder erlaubt. 
Besuche in Pflegeheimen und Krankenhäusern sind wieder erlaubt. 
© Jonas Güttler/dpa

EINZELHANDEL
Ab diesem Wochenende dürfen alle Geschäfte unabhängig von ihrer Größe wieder öffnen. Zuletzt war das nur Läden gestattet, die nicht größer als 800 Quadratmeter sind. Die vorübergehend geschaffenen Möglichkeiten zum Verkauf an Sonn- und Feiertagen – die in Brandenburg aber ohnehin kaum genutzt wurden – entfallen. Auch körpernahe Dienstleistungen wie zum Beispiel Fußpflege, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Tattoo- und Sonnenstudios sowie Massagesalons dürfen wieder öffnen. Kunden und Beschäftigte müssen wie es schon in Friseursalons seit Montag Pflicht ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. 

GASTSTÄTTEN
Restaurants, Cafés und Kneipen, die zubereitete Speisen anbieten, dürfen ab 15. Mai wieder öffnen – allerdings nur in der Zeit von 6 bis 22 Uhr und sofern die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden können. Gäste dürfen sowohl im Freien als auch drinnen bedient werden. Bislang dürfen Gaststätten nur Außer-Haus-Verkauf anbieten. Es empfehle sich, zu reservieren, auch um eine Kontaktnachverfolgung bei möglichen Infektionen zu gewährleisten, so Woidke.

Gastronome dürfen wieder öffnen.
Gastronome dürfen wieder öffnen.
© Julian Stratenschulte/dpa

TOURISMUS
Ab 15. Mai ist das Übernachten auf Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen, Charterbooten sowie in Ferienwohnungen und -häusern wieder erlaubt, sofern die Unterkünfte über eine eigene Sanitärausstattung verfügen. Das heißt, sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen müssen geschlossen bleiben. Damit ist auch Dauercamping wieder möglich, sofern die Wohnmobile über ein autarkes Sanitärsystem verfügen. Ab 25. Mai sind dann wieder sämtliche touristischen Vermietungen unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln wieder möglich, das heißt, auch Hotels können dann wieder Touristen aufnehmen.

BÄDER UND SPORTANLAGEN
Anders als in Berlin gibt es in Brandenburg derzeit keine Aussicht darauf, dass die Freibäder bald wieder öffnen. Brandenburg biete aber mit seinen Seen sicher Ausweichmöglichkeiten, so Gesundheitsministerin Nonnemacher. Auch Hallenbäder, Thermen, Wellnesszentren, Fitness- und Tanzstudios bleiben dicht. Auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien darf ab 15. Mai aber wieder trainiert werden, allerdings ausschließlich kontaktlos. 

KULTUR
Einzig Autokinos – in Brandenburg aber gar nicht verbreitet – dürfen ab dem heutigen Samstag wieder öffnen. Kinos, Theater und Konzerthäuser bleiben weiter geschlossen. Großveranstaltungen wie Konzerte, Messen und Feste mit mehr als 1000 Besuchern sind vorerst bis einschließlich 31. August untersagt. Veranstaltungen mit weniger Gästen sind nicht automatisch erlaubt, laut Eindämmungsverordnung sind auch sie im Moment nicht möglich. Für Versammlungen und Gottesdienste gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 50. 

KITAS UND SCHULEN
Für Kitas und Schulen wird weiter an einem Stufenplan gearbeitet, um alle Kinder vor der Sommerpause wenigstens zeitweise in die Schule und Vorschulkinder in die Kita gehen zu lassen. Einen Normalbetrieb werde es in absehbarer Zeit aber nicht geben, so Bildungsministerin Britta Ernst (SPD): Ab Montag gehen auch die Fünftklässler in kleinen Gruppen tageweise wieder zum Unterricht. In den Kitas soll ab 18. Mai die Notbetreuung erweitert werden, in dem größere Gruppen zugelassen werden. In den Krippen sollen sechs statt fünf, in den Kitas zehn statt fünf und im Hort 15 statt fünf Kinder betreut werden können. 

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