Krankenversicherung für Rentner: Wenn die Pflege von Angehörigen zum Nachteil wird
Wer in der zweiten Lebenshälfte länger Angehörige pflegt, kann dadurch später Nachteile als Rentner haben. Die Linke fordert eine Änderung.
Die Linkspartei verlangt, dass Zeiten der Angehörigen-Pflege beim Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) genauso berücksichtigt werden wie Zeiten der Kindererziehung. „Es darf nicht sein, dass Menschen, die andere Menschen – teils jahrelang – pflegen, plötzlich von ihrer Krankenversicherung benachteiligt werden“, sagte Fraktionsexperte Achim Kessler dem Tagesspiegel.
Beiträge aufs gesamte Rentnereinkommen
Nach den bestehenden Regelungen ist es für Rentner vorteilhafter, im Ruhestand pflichtversichert als freiwillig gesetzlich krankenversichert zu sein. So müssen freiwillig Versicherte als Rentner Beiträge auf ihr gesamtes Einkommen und nicht wie Pflichtversicherte bloß auf ihre Rente bezahlen. Außerdem wird bei ihnen ein gar nicht so geringes Einkommen (derzeit 1038 Euro im Monat) unterstellt, an dem sich ihre Beiträge mindestens bemessen – auch wenn sie in der Realität oft weit weniger haben.
Für die günstigere Pflicht-Krankenversicherung der Rentner gibt es jedoch eine Zugangsvoraussetzung: Die Mitglieder müssen über mehr als 90 Prozent ihrer zweiten Lebenshälfte gesetzlich krankenversichert gewesen sein.
Bei Kindererziehungszeiten hat die Politik eingelenkt
Manche Frauen, die über längere Zeit Kinder erzogen haben, schaffen es nicht, diese Bedingung zu erfüllen. Wenn sie beispielsweise mit Beamten verheiratet sind, rutschen sie während ihrer beruflichen Auszeit automatisch in die private Absicherung ihres Partners. Der Gesetzgeber reagierte vor zwei Jahren darauf, indem ihnen pro Kind pauschal drei Jahre gesetzliche Versicherungszeit angerechnet werden – und zwar egal, ob die Kindererziehung in der ersten oder der zweiten Hälfte des Erwerbslebens erfolgte.
Für die Pflege von Angehörigen gilt diese Regelung aber nicht. Das hat zur Folge, dass Pflegende im Alter für ihre aufopfernde Tätigkeit oft bestraft werden: Sie rutschen in die ungünstigere freiwillige Krankenversicherung. Und bislang wehrt sich das Gesundheitsministerium hier gegen eine Gleichbehandlung pflegender Angehörige. Begründung: Anders als bei der Kindererziehung variierten Pflegezeiten stark und könnten auch deutlich weniger als drei Jahre betragen. Deshalb sei eine pauschale Anrechnung von Pflegezeiten abzulehnen, so Staatssekretär Thomas Gebhart in seiner Antwort auf eine Anfrage der Linkspartei zu Beginn dieses Jahres. Und eine Anrechnung von tatsächlich geleisteten Pflegezeiten würde ihm zufolge einen zu hohen Verwaltungsaufwand für die Krankenkassen bedeuten.
Der Linkenpolitiker Kessler will diese Argumente nicht akzeptieren. Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten sei ja richtig, sagt er. Es gebe aber „keinen Grund, Pflegezeiten völlig unberücksichtigt zu lassen, zumal Pflege durch Angehörige die Pflegekasse auch noch entlastet.“