Neue Straßenverkehrsordnung: Was Autofahrer jetzt wissen müssen
Der neue Bußgeldkatalog ist fehlerhaft und bundesweit ausgesetzt. Ab wann und für wen gelten nun die alten Regeln? Ein Überblick.
Angesichts des Debakels um den neuen Bußgeldkatalog im Straßenverkehr ist die Verwirrung bei Autofahrern groß. Die ab Ende April geltende neue Straßenverkehrsordnung sieht eigentlich vor, dass ein Monat Führerscheinentzug droht, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h. Zuvor lagen die Grenzen bei Überschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb. Es gab aber einen Formfehler in der Verordnung. Daraufhin setzten alle Länder den neuen Bußgeldkatalog vorerst außer Vollzug.
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Ob und wann Autofahrer ihren Führerschein zurückbekommen, ist aber bundesweit nicht einheitlich. Dasselbe gilt für die Bußgelder. Brandenburg hatte beispielsweise rund 17.000 Fahrverbote für Raser aufgehoben und sogar die Vollstreckung rechtskräftiger Bußgeldbescheide ausgesetzt.
Anders in Berlin: Seit Anfang Juli gilt hier zwar wieder der alte Bußgeldkatalog – jedoch nur für alle neuen und noch nicht abgeschlossenen Bußgeldverfahren. Bereits rechtskräftig Bußgeld-Bescheide werden nicht wieder aufgehoben und korrigiert. Darauf hatten sich die Bundesländer geeinigt. Brandenburg geht einen Sonderweg.
Bei bereits abgeschlossenen Verfahren müssen Autofahrer in den meisten Bundesländern also ihre Strafe akzeptieren. Aber was passiert mit aktuellen Bußgeldbescheiden und Fahrverboten, die nach den neuen Regeln der StVO ausgestellt wurden? Hierfür hat der ADAC auf seiner Internetseite einige Ratschläge zusammengestellt:
- Den ADAC-Rechtsexperten zufolge mache es keinen Sinn, nun gegen jeden Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen, denn in vielen Fällen unterscheide sich der alte nicht vom neuen Bußgeldkatalog. Nur wenn auch wirklich der neue Bußgeldentscheid angewandt wurde, lohne sich ein Einspruch.
- Bußgeldverfahren werden nach Angaben des ADAC nicht eingestellt, sondern Verstöße lediglich nach dem alten Bußgeldkatalog geahndet. Das bedeute nicht, dass die Strafe entfalle.
- Wurde bereits ein Bußgeld erlassen und die 14-tägige Einspruchsfrist ist noch nicht abgelaufen, rät der ADAC Autofahrern Einspruch einzulegen. Sollte die alte Bußgeldkatalogverordnung keine Sanktion für den konkreten Fall vorsehen, so könne die Einstellung des Verfahrens gefordert werden.
- Ist die 14-tägige Einspruchsfrist bereits abgelaufen, ist sie rechtskräftig und damit in den meisten Bundesländern geltend. Im Falle eines rechtskräftigen Fahrverbotes könne aber ein Aufschub beantragt werden – mit Hinweis auf die nichtige Regelung.
- Wurde ein Bußgeld bereits gezahlt, könne der Verkehrssünder trotzdem noch Einspruch einlegen – sofern die Rechtsmittelfrist noch nicht abgelaufen sei.
Wie geht es nun weiter? Zur Sitzung des Bundesrates am 18. September soll eine Neuregelung her. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte bereits Mitte Juli eine schnelle Lösung beim Desaster um den neuen Bußgeldkatalog angemahnt. „Ich denke, wir müssen uns ganz schnell einigen. Es muss Rechtssicherheit geschaffen werden.“
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) will die Beseitigung des Formfehlers nutzen, um die Verschärfung zurückzunehmen, bekommt dafür aber Gegenwind aus dem Kreis der Bundesländer. Die schärferen Regelungen hatten die Länder der von Scheuer vorgelegten Straßenverkehrsordnung im Bundesrat hinzugefügt.
Scheuer wird „handwerklicher Pfusch“ vorgeworfen
Zwischen dem 28. April und dem 2. Juli – als die Bundesländer den inzwischen außer Kraft gesetzten verschärften Bußgeldkatalogs angewandt hatten – wurden 11.200 zusätzliche Geschwindigkeitsverstöße registriert, die mit einem einmonatigen Führerscheinentzug belegt sind. Das berichtet die "Saarbrücker Zeitung" unter Berufung auf Angaben des Bundesverkehrsministeriums, die der verkehrspolitische Sprecher der FDP, Oliver Luksic, angefordert hatte.
Luksic warf Scheuer in der „Saarbrücker Zeitung“ handwerklichen Pfusch vor, verlangte aber ebenso wie der Verkehrsminister eine dauerhafte Rückkehr zum alten Bußgeldkatalog. Die 11.200 zusätzlichen Fahrverbote seien ein Beleg für die „Absurdität und die Unverhältnismäßigkeit“ der neuen Reglungen, sagte Luksic.
Jörg Vogelsänger, Ex-Umweltminister und neuer Chef der Landesverkehrswacht Brandenburg, forderte Bund und Länder auf, den verschärften Katalog „unverzüglich“ wieder einzusetzen. „Die Politik von Bund und Ländern hatte sich bewusst auf höhere Bußgelder und verschärfte Strafen für Raser geeinigt. Das Gesetz vom April muss, dieses Mal ohne Panne, so schnell wie möglich wieder in Kraft gesetzt werden“, sagte Vogelsänger. (TSP, dpa, AFP)