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Ein Polizist hält bei einer Geschwindigkeitskontrolle Fahrzeuge an.
© Uwe Anspach/dpa

Neue Regeln wegen Formfehler außer Kraft: Berlin will rechtskräftige Bußgeld-Bescheide nicht aufheben

Rechtskräftige Bescheide will die Hauptstadt nicht zurücknehmen, falls die Strafen höher sind als es der alte Bußgeldkatalog vorsah – anders als Brandenburg.

Berlin will anders als Brandenburg rechtskräftige Bußgeld-Bescheide nicht wieder aufheben und korrigieren, falls die Strafen höher sind als es der alte Bußgeldkatalog vorsah.

„Die Bundesländer hatten sich darauf verständigt, dass rechtskräftige Bescheide nicht zurückgenommen werden“, teilte die Senatsverwaltung für Verkehr auf Anfrage der dpa am Montag mit. Dementsprechend erfolge auch keine Rückerstattung.

„Das Land Berlin verfährt gemäß der Linie, die auf Bund-Länder-Ebene abgestimmt wurde“, so die Berliner Verkehrsverwaltung. „Für alle noch nicht abgeschlossenen Bußgeldverfahren wird seit Anfang Juli wieder auf die alte Bußgeldkatalog-Verordnung zurückgegriffen, die bis zum 27. April galt.“ Über den Umgang mit rechtskräftig verhängten Fahrverboten sei in Berlin noch nicht entschieden.

Brandenburg hat dagegen am Montag angekündigt, gegebenenfalls auch rechtskräftige Bescheide aufzuheben und zu korrigieren. Fahrverbote, die nach altem Bußgeldkatalog nicht verhängt worden wären, werden nach Angaben des Innenministeriums in Potsdam nicht vollstreckt. Hintergrund ist der Konflikt um eine fehlerhafte Novelle der Straßenverkehrsordnung.

Wegen eines Formfehlers in der Verordnung wurden die neuen Regeln bundesweit von den Ländern vorerst außer Vollzug gesetzt. Rechtskräftige Bescheide sollten nach einer Einigung unter den Ländern jedoch vollstreckt werden. Brandenburg geht damit einen eigenen Weg. (dpa)

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