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Der morgendliche Berufsverkehr ist auf der Leipziger Straße in Frankfurt (Oder).
© Patrick Pleul/dpa
Update

Fehler im Bußgeldkatalog: Brandenburg hebt rund 17.000 Fahrverbote für Raser auf

Der neue Bußgeldkatalog ist fehlerhaft und bundesweit ausgesetzt. Brandenburgs Innenminister stoppt nun auch die Vollstreckung rechtskräftiger Bußgeldbescheide.

Das Land Brandenburg hebt rund 17.000 Fahrverbote für Raser auf und setzt die Vollstreckung rechtskräftiger Bußgeldbescheide aus. Damit reagiert Innenminister Michael Stübgen (CDU) auf Formfehler im Bußgeldkatalog, die zur Nichtigkeit geführt haben, wie sein Ministerium am Donnerstag mitteilte.

Nach Stübgens Entscheidung werden sofort alle Fahrverbote aufgehoben, die nach altem Bußgeldkatalog nicht verhängt worden wären. Bereits abgegebene Führerscheine müssten in diesem Fall unverzüglich zurückgesandt werden. "Darüber hinaus müssen Bußgelder auch bei bereits rechtskräftigen Bescheiden vorerst nicht bezahlt werden", hieß es. Rechtskräftig werden Bußgeldbescheide, wenn nach Ablauf einer Zwei-Wochen-Frist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Wie ein Sprecher des Innenministeriums dem Tagesspiegel bestätigte, kamen die rund 17.000 Fahrverbote, die nun nicht länger gelten, zwischen Anfang Mai und Ende Juni allein durch Einführung des neuen Bußgeldkatalogs mit seinen härteren Strafen zustande. Verbote, die auch nach altem Recht verhängt worden wären, sind nicht eingerechnet. Insgesamt liegt die Zahl der Fahrverbote im genannten Zeitraum in Brandenburg also noch höher, was das Ministerium allerdings kurzfristig nicht genauer beziffern konnte.

Inzwischen ist jedoch ein Formfehler in dem neuen Katalog bekannt geworden: Offenbar enthält er keinen Verweis auf seine Rechtsgrundlage. Neben Brandenburg hatten deshalb auch Berlin und schließlich alle Bundesländer Anfang Juli den Katalog außer Kraft gesetzt und behandeln seitdem alle Verstöße vorläufig nach altem Recht.

Die Entscheidung vom Donnerstag bezieht sich auf die Verstöße, die bis dahin festgestellt worden waren. Die Polizei in Brandenburg ermittelte von Anfang Mai bis Ende Juni rund 196.000 Mal zu schnellem Fahren, berichtete das Innenministerium. Dabei ging es in rund 55.000 Fällen um Bußgeldverfahren und in rund 17.000 Fällen um ein Fahrverbot nach der neuen Regelung.

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Alle Bundesländer verständigten sich inzwischen darauf, nach dem aufgedeckten Formfehler rechtlich zu prüfen, ob schon eingezogene Führerscheine bald zurückgegeben werden. Die Länder wollen eine solche Entscheidung einer „Billigkeitsprüfung“ unterziehen, obwohl die Regelung schon rechtskräftig ist. Einige Länder geben bereits Führerscheine zurück. Verhängte Bußgelder haben dagegen in der Regel Bestand.

Bundesverkehrsminister Scheuer hält Strafen für überzogen

Brandenburgs Innenminister Stübgen äußerte sein Bedauern über das bundesweite Chaos um den Bußgeldkatalog. „Die Bürger haben vollkommen zu Recht den Anspruch an den Staat, dass er rechtlich einwandfrei handelt“, teilte der CDU-Politiker mit. „Das gilt ganz besonders, wenn es um Sanktionen geht.“ Für die Verärgerung vieler Menschen über das Durcheinander habe er „vollstes Verständnis“, sagte Stübgen. „Wir drehen jetzt alle Regeln zurück auf den Stand vor der Änderung.“ Bei den Bußgeldbescheiden, die bereits rechtskräftig seien, strebe er eine „gerechte bundeseinheitliche Lösung“ an.

Nach der neuen Straßenverkehrsordnung droht eigentlich ein Monat Führerscheinentzug, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell. Vorher lagen die Grenzen bei Überschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hält die neuen Fahrverbotsregeln bei zu schnellem Fahren für überzogen. (Tsp, dpa)

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