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Syrische Flüchtlinge aus Afrin an der türkisch-griechischen Grenze. UNHCR fordert, dass Menschen auch weiterhin ihre eigenen Wege aus Krieg und Gewalt suchen dürfen.
© Alkis Konstantinidis/Reuters

UNHCR zu Asyl und Abschiebungen: "Viele werden von sich aus nach Syrien zurückkehren"

Dominik Bartsch leitet die deutsche Vertretung des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR. Ein Gespräch über die Perspektive Geflüchteter und die neuen Asylzentren, die die Bundesregierung plant.

Zu Beginn des Monats hat eine missglückte Abschiebung in Ellwangen Schlagzeilen gemacht. Erst war von gewalttätigem Widerstand der Asylbewerber die Rede, dann stellte sich heraus: Ganz so wie dargestellt war es nicht. Auch Sie verurteilten in einer Presseerklärung die Anwendung von Gewalt. Waren Sie wie auch etliche von uns in den Medien vorschnell? Zu Beginn des Monats hat eine missglückte Abschiebung in Ellwangen Schlagzeilen gemacht. Erst war von gewalttätigem Widerstand der Asylbewerber die Rede, dann stellte sich heraus: Ganz so wie dargestellt war es nicht. Auch Sie verurteilten in einer Presseerklärung die Anwendung von Gewalt. Waren Sie wie auch etliche von uns in den Medien vorschnell?
Die ersten Presseberichte zu dem Vorfall zeichneten ein sehr düsteres Bild das die öffentliche Meinung stark beeinflusst hat und auch wir hätten uns nicht auf diese Einschätzung verlassen dürfen. Auch die Betroffenen müssen Gehör finden. Es ist doch ein Unding, dass die Asylbewerber selbst erst eine Woche nach dem Ereignis zur Sprache kommen. Wenn ein solcher Austausch regelmäßiger stattfände, ließe sich manche Lektion für den Umgang mit Abschiebungen lernen.
In den geplanten Ankerzentren werden die Asylbewerber unter verstärkter Kontrolle sein. Finden Sie das als UNHCR in Ordnung?
Bisher kennen wir ja nur Eckpunkte, es gibt noch kein öffentlich vorgestelltes Konzept. Grundsätzlich ist der Ansatz, dass die Verfahren gebündelt an einem Ort stattfinden, natürlich positiv, weil es sie beschleunigt. Die Unterbringung aller Asylbewerber in einem Zentrum sehen wir jedoch kritisch. Wenn Menschen mit unterschiedlichsten Bleibeperspektiven an einem Ort konzentriert werden, führt das zu Frustration und Konflikten. Da ist zu befürchten, dass auch die Sicherheitsanforderungen zunehmen werden.
Also die Behördenvertretungen bündeln, nicht aber die, über die sie entscheiden?
Sie sollten durchaus nah an den Zentren untergebracht werden, aber in Gruppen. Dadurch gäbe es auch die Möglichkeit, Integrationshilfen schon für die anzubieten, die absehbar eine gute Chance haben, bleiben zu dürfen. Wobei eine gute Chance nicht erst bei 50 % oder mehr Erfolgsquote für Anträge aus einem bestimmten Herkunftsland besteht. Selbst drei Monate sollten keine verlorene Zeit werden. Abgesehen davon halten wir es für problematisch, Asylbewerber so unterzubringen, dass sie auf die einheimische Bevölkerung wie Fremdkörper wirken und ihr signalisieren: Eigentlich haben die kein Recht, hier zu sein. Das geschieht etwa in Kasernen, außerhalb von Wohngebieten. Das ist ein fatales Signal.

Dominik Bartsch, UNHCR-Vertreter in Deutschland
Dominik Bartsch, UNHCR-Vertreter in Deutschland
© R/D

Eine wesentliche Kritik an den „Anker“-Zentren ist, dass Asylbewerber auch Zugang zu Anwälten brauchen – die es aber dort nicht gibt.
Genau diesen Zugang zu unabhängiger juristischer Beratung oder qualifizierter Verfahrensberatung sehen wir als enorm wichtig an. Was da neuerdings als Abschiebeverhinderungs-Industrie diffamiert wird, bedeutet doch zum Beispiel, dass man den Menschen das Asylverfahren frühzeitig erklärt, sie auf ihr erstes Interview vorbereitet, ihnen klarmacht, dass sie besondere Lagen – etwa sexuelle Gewalt, die sie auf der Flucht erlebten – frühzeitig berichten, für das Asylverfahren, aber auch, damit ihnen möglichst sofort geholfen wird. Da hilft kein Aushang am Schwarzen Brett. Das muss erklärt und begleitet werden, und zwar von unabhängiger Seite. Es ist auch im Interesse der Behörden, wenn Betroffene sich nicht jedes Mal über die Sprachbarriere hinweg selbst verteidigen müssen. Wir gehen davon aus, dass eine solche Beratung die Verfahren verkürzt. In der Schweiz und den Niederlanden gibt es damit schon Erfahrungen.
Thema Familiennachzug: Auch UNHCR hat gegen die Aussetzung für subsidiär Geschützte vor zwei Jahren protestiert. Was erwarten Sie vom neuen Gesetz, das jetzt vom Bundeskabinett beschlossen wurde?
Wir sind mit der Kontingentierung weiter nicht einverstanden. Wenn jetzt pro Monat 1000 Menschen nachziehen dürfen, kann das helfen, die allerschlimmsten Familienschicksale zu mildern. Wir befürchten aber, dass wir praktisch an diese Zahl nicht herankommen werden, wenn die Verwaltung keine einfachen Vorschriften für die praktische Umsetzung bekommt. Das hieße: Minderjährige in getrennten Familien zuerst, danach greift die Dauer des Asylverfahrens. Und dann darf es keine Einzelfallprüfung mehr für die nachziehenden Familienmitglieder geben, abgesehen von humanitären Härtefällen außerhalb des Kontingents.
Was hat aus Ihrer Sicht die Einschränkung „subsidiärer Schutz“ gebracht, die ja viele Syrer trifft?
In erster Linie eine Belastung der Gerichte, fürchte ich. Viele Syrer klagen auf den höheren Schutzstatus, weil sich der subsidiäre Status auf den Familiennachzug auswirkt. Und so wie es in Syrien aussieht, gibt es auch gar keine Möglichkeit, Menschen nach dort zurückzuschicken, egal mit welchem Status. Da hat die Bundesregierung klare Aussagen gemacht.
Also werden auch die angeblich nur auf Zeit Geschützten bleiben. Wird da in der Bevölkerung nur eine Illusion genährt?
Meine persönliche Meinung ist: Wenn der Krieg in Syrien endlich zu Ende ist, werden viele dort einen Neuanfang suchen und von sich aus zurückkehren. Das ist unsere weltweite Erfahrung, auch nach langjährigen Konflikten. Als der subsidiäre Schutzstatus auf dem Höhepunkt der Fluchtbewegung 2015/16 eingeführt wurde, versprach man sich davon auch einen Abschreckungseffekt, weil dieser Status den Familiennachzug nicht beinhaltete. Da war viel Druck im System, dem mit schnelleren Verfahren begegnet wurde. Den gibt es heute so nicht mehr. Aber die Probleme – siehe Gerichtsverfahren – werden uns wohl weiter begleiten, wenn nicht noch jemand versucht, diesen Gordischen Knoten durchzuhauen.
Die Vereinten Nationen sind direkt eingebunden in die spezifische Form des Flüchtlingsschutzes, die Resettlement heißt und mit „Ansiedlung“ eher schlecht übersetzt ist. Besonders verletzliche Geflüchtete erhalten den höchsten Schutzstatus und kommen nach Auswahl durch Sie auf sicheren Wegen in die Aufnahmeländer. Sind Sie da mit dem deutschen Engagement zufrieden?
Dass Deutschland für 2018 und 2019 mehr als 10.000 Plätze zur Verfügung stellt, ist ein wichtiges Signal, gerade auch für die großen Aufnahmeländer, die immer die Anrainer von Kriegsgebieten sind – im Falle Syriens zum Beispiel die Türkei und Jordanien. Die müssen sehen, dass reiche westliche Länder sie nicht nur mit Geld unterstützen, sondern auch selbst Menschen aufnehmen. Was uns im Augenblick umtreibt, ist aber die Sorge, dass Europa Resettlement am liebsten als Ersatz für jede andere Art der Fluchtmigration auf sein Gebiet hätte. Das geht nicht. Weiterhin muss jeder Einzelne die Möglichkeit haben, seinen Fall vorzubringen. - Lassen Sie mich noch ein verbreitetes Missverständnis aufklären?
Gern.
Verletzliche oder „vulnerable“ Geflüchtete, die in Resettlement-Programmen ausgesucht werden, sieht man oft als die Schwächsten, die sich dann im Westen sammeln dürfen. Tatsächlich bezieht sich das nur auf die Situation im Herkunfts- oder Transitland. Als Beispiel: eine allein erziehende Frau, deren Krankheit dort nicht behandelt werden kann, ist in einer schlimmen Lage. Das ist sie aber nicht mehr, wenn sie in Deutschland behandelt und kuriert wird. Durch das Resettlement wird den Menschen die Chance gegeben, diese Vulnerabilität zu überwinden und sich ihr Leben neu aufzubauen.

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