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Richter am Bundesverfassungsgericht
© Uli Deck/dpa
Update

Entscheidung über assistiertes Sterben: Verfassungsgericht kippt Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe

Deutschlands oberste Richter haben das Recht auf selbstbestimmtes Sterben gestärkt. Durch das Urteil gerät Gesundheitsminister Spahn unter Druck.

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Das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe ist verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht erklärte am Mittwoch eine entsprechende Regelung im Strafrechtrechtsparagrafen 217 für nichtig. Darin war festgelegt worden, dass die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ unter Strafe gestellt wird. Die Vorschrift sei mit dem Grundgesetz unvereinbar, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, am Mittwoch in der Urteilsbegründung.

Mit dem Urteil sind die Verfassungsbeschwerden von schwer kranken Menschen, Ärzten und Sterbehilfevereinen erfolgreich. Diese hatten vor dem höchsten deutschen Gericht gegen den Strafrechtsparagrafen 217 geklagt, weil sie ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht oder ihre Berufsfreiheit verletzt sehen.

„Die Entscheidung in den vorliegenden Verfahren ist uns nicht leicht gefallen“, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle, zugleich Vorsitzender des Zweiten Karlsruher Senats. Das Thema Suizidhilfe rühre an den Grundfesten ethischer und religiöser Überzeugungen.

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasse ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, urteilten nun die Verfassungsrichter. Dieses Recht schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen.

Sterbehilfe: Richter betonen Recht auf selbstbestimmtes sterben

Nach Voßkuhles Worten hat der Gesetzgeber aber „ein breites Spektrum an Möglichkeiten“, die Suizidhilfe zu regulieren. Die Hilfe dürfe aber nicht davon abhängig gemacht werden, ob zum Beispiel eine unheilbare Krankheit vorliege.

Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben bestehe in jeder Lebensphase eines Menschen. „Wir mögen seinen Entschluss bedauern, wir dürfen alles versuchen, ihn umzustimmen, wir müssen seine freie Entscheidung aber in letzter Konsequenz akzeptieren.“

Auch Berufsrecht von Ärzten und Apothekern muss geändert werden

Der nun für nichtig erklärte Passus im Strafrechtsparagraf 217 stellte die sogenannte geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe. Die Hilfe beim Suizid, etwa durch Überlassen tödlich wirkender Medikamente, ist im Einzelfall nicht strafbar. Mit dem Verbot wollte der Gesetzgeber aber einer organisierten Form dieser Art der Sterbehilfe Einhalt gebieten.

Vom Gericht hieß es zudem, nicht nur der entsprechende Passus im Strafrecht sei nichtig. Auch das Berufsrecht von Ärzten und Apothekern müsse gemäß dem Urteil angepasst werden, möglicherweise auch das Betäubungsmittelrecht.

Sterbehilfe: Spahn gerät unter Druck

Zugleich bringt das Urteil Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) unter Druck. Dieser verweigert die Abgabe tödlicher Medikamente an Schwerstkranke, obwohl das Spahn unterstellte Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2017 rechtskräftig dazu verpflichtet ist.

Eigentlich müsste Frau Schwarzer genau gegenteilig Stellung beziehen. Was männerdominierter Machtmissbrauch ist, dürfte ihr doch klar sein. Will sie etwa auch Frauen, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, die Hilfestellung mit dem Rat verweigern, sich ihrem Schicksal zu ergeben, damit der Despot nicht noch Schlimmeres anstellt?

schreibt NutzerIn BaBerlin

SPD fordert schnelle Reaktion von Gesundheitsminister Spahn

Die SPD im Bundestag forderte kurz nach dem Urteil entsprechend Bewegung von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). „Jens Spahn muss jetzt seinen Widerstand gegen die Abgabe der dazu notwendigen Medikamente aufgeben“, sagte SPD-Fraktionsvize Bärbel Bas.

Und ergänzte: „Die Neuregelung der Sterbehilfe hat zu einer Verunsicherung bei Ärztinnen und Ärzten geführt.“ Ärzte bräuchten Rechtssicherheit. „Ich wünsche mir klare Regeln, wann insbesondere ärztliche Begleitung erlaubt und wann gewerbliche Angebote ausgeschlossen sind.“ Das Urteil gebe dazu den Auftrag. „Schwerstkranke Patienten, die selbstbestimmt ihr Leben beenden wollen, dürfen nicht alleine gelassen werden“, sagte Bas.

Katharina Barley (SPD), frühere Bundesjustizministerin und heute Vizepräsidentin des EU-Parlaments, lobte auf Twitter die Entscheidung der Karlsruher Richter. „Wir haben doch ein wirklich weises Bundesverfassungsgericht“, schrieb sie. „Menschen haben das Recht, nicht mehr leben zu wollen. Und damit nicht allein gelassen zu werden.“

Kritik von SPD-Politikerin Griese

Doch von Sozialdemokraten kam nicht nur Zustimmung. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Kerstin Griese hat sich „erschrocken und besorgt“ über die Aufhebung des Verbots der organisierten Sterbehilfe geäußert. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts steige der Druck auf alte und kranke Menschen. „Ich habe die Sorge, dass jetzt die Zahl der Suizide steigt“, sagte Griese, die die nun gekippte Regelung mitinitiiert hatte.

Auch der frühere Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) bedauerte die Entscheidung. Das Urteil müsse nun ausführlich analysiert werden.

Von den Kirchen kam ebenfalls deutliche Kritik an der Entscheidung aus Karlsruhe. „Dieses Urteil stellt einen Einschnitt in unsere auf Bejahung und Förderung des Lebens ausgerichtete Kultur dar“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Evangelischen Kirche in Deutschland und der katholischen Deutschen Bischofskonferenz.

In der Kirchen-Erklärung heißt es weiter, dass organisierte Angebote für Suizide Alte und Kranke „auf subtile Weise unter Druck“ setzen könnten. „Je selbstverständlicher und zugänglicher Optionen der Hilfe zur Selbsttötung nämlich werden, desto größer ist die Gefahr, dass sich Menschen in einer extrem belastenden Lebenssituation innerlich oder äußerlich unter Druck gesetzt sehen, von einer derartigen Option Gebrauch zu machen und ihrem Leben selbst ein Ende zu bereiten.“

Kritik von Palliativmedizinern

Palliativmediziner reagierten unmittelbar auf das Urteil mit heftiger Kritik. Das Verfassungsgericht setze die Selbstbestimmung der ohnehin Starken über den Schutz der Schwächsten, teilte Thomas Sitte, Chef der Deutsche PalliativStiftung mit. „Jetzt wird die Erleichterung der Selbsttötung für Kranke und Lebensmüde zur normalen Dienstleistung.“

Und ergänzte: „Wer Sterbehilfe erlaubt, mache über kurz oder lang Sterben zur Pflicht - erst recht in einer so ökonomisierten Gesellschaft wie der unseren.“ Der Palliativmediziner äußerte die Befürchtung, dass das die Sterbehilfe-Fälle zunehmen würden: „Erfahrungen aus allen anderen Staaten zeigen: Angebot schafft Nachfrage.“

Die FDP zeigte sich dagegen erfreut über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. „Jetzt ist der Weg frei für ein liberales Sterbehilfe-Gesetz“, twitterte der FDP-Bundestagsabgeordnete Hagen Reinhold.

„Es braucht ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, um gerade schwer erkrankten Menschen zu helfen, wenn sie sich diesbezüglich so entscheiden möchten“, schrieb der FDP-Politiker zur Begründung.

Der Gründer des Schweizer Sterbehilfevereins Dignitas, Generalsekretär Ludwig Mignelli, sprach von einem „hervorragenden Urteil“. Es gebe den Menschen in Deutschland die im Grundgesetz garantierte Freiheit zurück, die ihnen „vom Bundestag gestohlen wurde“. (mit dpa, AFP, epd, KNA)

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