Mögliche Kürzung von EU-Subventionen: Ungarn und Polen bekommen die Quittung aus Luxemburg
Der EU-Rechtsstaatsmechanismus dürfte vor dem Europäischen Gerichtshof Bestand haben. Damit ist Kommissionschefin von der Leyen in Zugzwang. Ein Kommentar.
Für Ungarn und möglicherweise auch für Polen rückt eine mögliche Kürzung von EU-Subventionen näher. Der Rechtsstaatsmechanismus, der vor knapp einem Jahr unter deutschem EU-Vorsitz nach langen Diskussionen im Grundsatz beschlossen worden war, hat trotz der zwischenzeitlichen Klagen Ungarns und Polens Bestand. Das ist der Kern des jüngsten Gutachtens des Europäischen Gerichtshofs.
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Damit zeichnet sich ab, dass das Gericht in Luxemburg auch in seinem endgültigen Urteil die Klagen der Regierungen in Budapest und Warschau abweisen dürfte. Nun wächst der Druck auf Ursula von der Leyen, ihren Ankündigungen Taten folgen zu lassen. Die EU-Kommissionschefin darf nicht länger zögern, ein Verfahren zur Kürzung von EU-Geldern in Gang zu setzen.
Vorerst keine Corona-Hilfen für Ungarn und Polen
Dies ließe sich nur abwenden, wenn Budapest und Warschau schleunigst den begründeten Verdacht entkräften könnten, dass eine ordnungsgemäße Vergabe von Subventionen aus Brüssel angesichts von Korruption und politischer Günstlingswirtschaft in den beiden Ländern nicht gewährleistet ist. Doch danach sieht es nicht aus. Zudem darf sich die Kommission durch das Gutachten des EuGH darin bestätigt sehen, die milliardenschweren Corona-Hilfen für Ungarn und Polen bis auf Weiteres nicht auszuzahlen.