Islamistischer Gefährder: Stadt Bochum legt Beschwerde gegen Rückholung von Sami A. ein
Weil ihm in Tunesien Folter droht, soll Sami A. wieder nach Deutschland zurückgebracht werden. Gegen diese Entscheidung ist die Stadt Bochum nun gerichtlich vorgegangen.
Im Fall des nach Tunesien abgeschobenen Sami A. hat die Stadt Bochum Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zur Rückholung des Mannes eingelegt. Die Beschwerde ging am Mittwoch beim Oberverwaltungsgericht Münster ein, wie das Gericht mitteilte. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte am Freitag entschieden, dass die Abschiebung Sami A.s rückgängig gemacht werden müsse, da ihm in Tunesien Folter drohen könne.
Eine Begründung enthielt die Beschwerde zunächst nicht, wie das OVG Münster weiter mitteilte. Dafür habe die Stadt Bochum bis zum 13. August Zeit. Der Tunesier hatte zuletzt in Bochum gelebt.
Der als Gefährder eingestufte Sami A., 42, arbeitete vermutlich früher als einer der Leibwächter des Al-Qaida-Anführers Osama bin Laden. Er durfte aber nicht abgeschoben werden, weil ein Gericht urteilte, in seinem Heimatland würden ihm Folter oder unmenschliche Behandlung drohen. Am Freitag vergangener Woche wurde er trotzdem abgeschoben - obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Vorabend ein Abschiebeverbot verhängt hatte. Daraufhin entschied das Gelsenkirchener Gericht am späten Freitagnachmittag, die Abschiebung sei "grob rechtswidrig" und verletze "grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien". Sie müsse daher "von der Ausländerbehörde rückgängig gemacht werden". Deshalb sei Sami A. unverzüglich auf Kosten der Ausländerbehörde Bochum nach Deutschland zurückzuholen.
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Das NRW-Flüchtlingsministerium hatte angekündigt, zusammen mit der Ausländerbehörde Beschwerde dagegen einzulegen. Verfahrensbeteiligt sei aber nur die Stadt Bochum, sagte eine OVG-Sprecherin.
Derweil stellte sich Bundesinnenminister Horst Seehofer hinter die Abschiebung. Das Land habe hier "nach Recht und Gesetz entschieden", sagte Seehofer in Berlin. Er selbst habe zu der Abschiebung vor seiner Abreise nach Innsbruck zum Treffen mit seinem italienischen Kollegen am 11. Juli einen Vermerk vorliegen gehabt. Ein Termin sei dort nicht genannt worden. Seehofer schloss nicht aus, dass der 13. Juli als Abschiebetermin aber in seinem Ressort bekannt gewesen sein könnte. "Jedenfalls mir war es nicht bekannt."
Selbst wenn der Termin aber im Vermerk gestanden hätte, hätte er keine Prüfung veranlasst. "Ich muss mich darauf verlassen, dass die dafür zuständigen Behörden nach Recht und Gesetz handeln", sagte Seehofer. Die Abschiebung war erfolgt, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen diese untersagt hatte. Der Beschluss war den Behörden aber erst am Freitagmorgen zugegangen, als Sami A. sich schon auf dem Flug befand. (AFP, Reuters)
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