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Ein Flugzeug steht auf dem Flughafen Düsseldorf auf dem Vorfeld. Den Angaben nach wurde Sami A. am Freitag um 7.00 Uhr mit einer Chartermaschine von Düsseldorf aus in sein Heimatland Tunesien gebracht.
© Rolf Vennenbernd/dpa
Update

Osama bin Ladens Leibwächter: Seehofer war über Pläne für Abschiebung von Sami A. informiert

Nach der Abschiebung des mutmaßlichen Gefährders und ehemaligen Leibwächters von Al-Kaida-Chef Osama bin Laden soll nun das weitere Vorgehen geplant werden. Ein Gericht hatte die Abschiebung zuvor untersagt.

Die Bundesregierung will den Fall des abgeschobenen Gefährders Sami A. nun mit Tunesien besprechen. Das Innenministerium habe die deutsche Botschaft in Tunis gebeten, Kontakt mit den dortigen Behörden aufzunehmen, „um amtliche Informationen zum derzeitigen und weiteren Vorgehen in dem Fall zu erlangen“, sagte eine Sprecherin des Hauses von Innenminister Horst Seehofer (CSU) am Montag in Berlin. Noch am Samstag hatte es aus tunesischen Regierungskreisen geheißen, dass es noch keine Anfrage aus Deutschland zu dem Fall gegeben habe.

Die „Hausleitung“ des Ministeriums sei schon am Mittwoch über eine mögliche Abschiebung des mutmaßlichen Ex-Leibwächters von Al-Kaida-Chef Osama bin Laden informiert gewesen, sagte die Sprecherin. Das schließe auch Minister Seehofer ein. Allerdings hätten auch „weitere Termine“ für den Flug im Raum gestanden. „Die Information über die Planungen der Bundespolizei (...) mit dem Hinweis, dass da nicht sicher von ausgegangen (werden) kann, lagen auch dem Minister vor.“ Die Entscheidung über den Flug liege aber beim Land Nordrhein-Westfalen, daher habe „nicht sicher vorhergesagt“ werden können, ob er auch stattfinden würde.

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Über die Rolle Seehofers sagte die Sprecherin: „Ihm war es wichtig, politisch wichtig, dass eine Rückführung von Sami A. zeitnah erfolgt. Es gab keinerlei Einflussnahme auf einzelne Verfahrensschritte" - wohl aber die "Erwartungshaltung" einer schnellen Rückführung.

Sami A. war am Freitagmorgen von Düsseldorf nach Tunesien abgeschoben worden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte am Vorabend zwar entschieden, dass dies nicht rechtens sei, da Sami A. Folter drohen könne. Allerdings übermittelte es den Beschluss erst, als das Flugzeug schon in der Luft war. Das Gericht will nun, dass Sami A. zurückgeholt wird.

Die umstrittene Abschiebung hat zu einer heftigen Debatte in Deutschland geführt. FDP-Vize Wolfgang Kubicki bezeichnete den Vorgang in "Stuttgarter Zeitung" und "Stuttgarter Nachrichten" (Dienstagsausgaben) als "Skandal", weil die verantwortlichen Behörden damit "sehenden Auges und vorsätzlich Recht gebrochen" hätten. Es gebe "erhebliche Zweifel daran, dass Minister Seehofer ausreichend Eignung für sein Amt hat".

Dagegen verteidigte FDP-Fraktionsvize Alexander Graf Lambsdorff die Abschiebung von Sami A. "Diejenigen in der Exekutive, die die Abschiebung durchgeführt haben, haben sich nichts vorzuwerfen", sagte der FDP-Politiker der "Welt". Auch der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, sagte der "Passauer Neuen Presse", aus seiner Sicht gebe es "keinerlei Zweifel an der Rechtmäßigkeit der getroffenen polizeilichen Maßnahmen und Entscheidungen".

Der tunesische Anwalt von Sami A. forderte die sofortige Rückführung seines Mandanten nach Deutschland. Sein Mandant hätte "nie nach Tunesien" abgeschoben werden dürfen, sagte Seif Eddine Makhlouf der "Bild"-Zeitung und sprach von "einem unglaublichen Skandal".

NRW widersetzt sich aber der angeordneten Rückholung des Tunesiers. Das nordrhein-westfälische Ministerium für Flüchtlinge hat Beschwerde gegen diese Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes in Münster angekündigt.

Außerdem hat die tunesische Justiz am Wochenende deutlich gemacht, dass sie die Zuständigkeit für Sami A. für sich reklamiert. "Dieser Fall betrifft die Justiz Tunesiens", sagte der Sprecher der tunesischen Anti-Terror-Staatsanwaltschaft. (dpa, AFP)

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