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Ein Flugzeug steht auf dem Flughafen Düsseldorf auf dem Vorfeld.
© dpa

Abschiebung eines Gefährders: Fall Sami A.: „Schlamperei oder Absicht?“

Die Abschiebung des mutmaßlichen Ex-Leibwächters von Osama bin Laden ging nach hinten los. Jetzt werden die Verantwortlichen gesucht.

Es war ein Fall, der Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) offenbar geeignet erschien, um ein Exempel zu statuieren: Sami A., 42, Islamist und mutmaßlicher Ex-Leibwächter des Al-Qaida-Anführers Osama bin Laden. Als Gefährder eingestuft, aber nicht abschiebbar, weil ein Gericht urteilte, in seinem Heimatland würden ihm Folter oder unmenschliche Behandlung drohen. Seehofer, der die Abschiebung von Gefährdern insgesamt vorantreiben wollte, kümmerte sich persönlich um den öffentlichkeitswirksamen Fall. Täglich erkundigte sich der Minister nach dessen Fortgang.

Doch der Fall hat sich jetzt zum Bumerang entwickelt. Sami A. ist am Freitag vergangener Woche zwar abgeschoben worden – aber das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte am Vorabend ein Abschiebeverbot verhängt. Und so weitet sich dieser Fall, mit dem sich offenbar sowohl Seehofer als der Landesflüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) profilieren wollten, zum Desaster aus. Am Freitag soll es nun eine Sondersitzung des Rechtsausschusses im Landtag in NRW dazu geben – Grüne und SPD hatten diese beantragt.

Wusste das Bamf über die Abschiebung Bescheid?

Die große Frage: Wer trägt die Verantwortung für das Chaos? Der Knackpunkt an der Sache ist, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen auf Nachfrage nichts von der bevorstehenden Abschiebung sagte, obwohl die Bundespolizei sie seit Tagen vorbereitete. War das im Bamf nicht bekannt? Fakt ist: Weil das Gericht nichts von der bevorstehenden Abschiebung erfuhr, erreichte seine Entscheidung, A. dürfe nicht abgeschoben werden, die Behörden zu spät.

Al-Kaida-Chef Osama bin Laden (Archivbild von 1998).
Al-Kaida-Chef Osama bin Laden (Archivbild von 1998).
© dpa/AP/Mazhar Ali Khan

Das Bamf gibt keine Stellungnahme ab. Alles sieht danach aus, als würde ihm nun der schwarze Peter zugeschoben. „Es wird immer klarer, dass das Bamf im gerichtlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen getäuscht hat“, erklärte Ulrich Schellenberg, der Präsident des Deutschen Anwaltsvereins.

Flüchtlingsminister Stamp sieht unterdessen bei sich kein Versäumnis. Während sich seine Partei hinter ihn stellt, will ihm die Opposition das nicht durchgehen lassen. Die Grünen-Fraktionschefin im nordrhein-westfälischen Landtag, Monika Düker, sagte dem Tagesspiegel: „Man kann Stamp eine Mitschuld vorwerfen. Stamp trägt die politische Verantwortung.“ Er müsse gewusst haben, dass ein Verfahren beim Verwaltungsgericht anhängig sei – und habe die Entscheidung offenbar nicht abwarten wollen. Das untergrabe die Prinzipen des Rechtsstaats.

„Sie haben gesagt, dass das von ganz oben kommt“

Die Opposition im Bundestag stellt Fragen in Bezug auf die Rolle von Bundesinnenminister Seehofer. Der linke Bundestagsabgeordnete Stefan Liebich verweist auf eine Aussage Seehofers vom Mai. Da hatte dieser im Hin blick auf Abschiebeverbote durch Gerichte gesagt: „Mein Ziel ist, diese Spirale aus Gerichtsentscheidungen zu durchbrechen.“ Liebich findet, Seehofer habe damit den rechtsstaatlichen Weg diffamiert. „Wenn Seehofer nun im Fall Sami A. mit Absicht die ausstehende Entscheidung des Gerichts ignoriert hat, um Fakten zu schaffen, wäre das ein Skandal.“ Grundsätzlich müsse nun also die Frage geklärt werden: „War es Schlamperei oder Absicht?“ Die Grünen-Innenpolitikerin Irene Mihalic sagt: „Es steht im Raum, dass man hier an einem prominent gewordenen Fall ein politisches Zeichen für Handlungsfähigkeit setzen wollte – mit dem Ergebnis, dass der Fall jetzt noch komplizierter ist als vorher.“ Die persönliche Verwicklung Seehofers müsse noch geklärt werden.

Sami A. selbst sitzt zurzeit in Tunesien in Gewahrsam. Er berichtete der „Bild“ schriftlich von seiner Abschiebung: „Ich habe der Polizei gesagt: Das geht so nicht, ein Gericht hat meine Abschiebung untersagt! Aber sie haben gesagt, dass das von ganz oben kommt und ich nichts dagegen tun könne.“

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