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In Sorge. Apotheker sehen sich durch den zunehmenden Online-Handel mit Medikamenten bedroht.
© Rolf Vennenbernd/ dpa
Update

Streit über Versandmedikamente: Spahn will Rabatte von Online-Apotheken verbieten

Der Gesundheitsminister will Apotheken vor Online-Konkurrenz schützen. Nachdem sich Versandarznei nicht komplett verbieten lässt, präsentiert er nun Plan B.

Bei Europas größter Versandapotheke sind die Pläne von Gesundheitsminister Jens Spahn, ausländischen Versandhändlern Kundenrabatte für rezeptpflichtige Arznei wieder komplett zu verbieten, auf heftige Kritik gestoßen. „Mit Befremdung“ stelle man fest, dass der Europäische Gerichtshof und sein Urteil zur Boni-Gewährung von 2016 „vorsätzlich missachtet werden soll“, sagte der Vorstandschef des niederländischen Versandhändlers DocMorris, Olaf Heinrich, dem Tagesspiegel. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) dagegen begrüßte die Pläne, kritisierte aber den anvisierten Honorarzuwachs als nicht hoch genug.

Um deutsche Apotheken vor Online-Konkurrenz zu schützen, will Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ausländischen Versandhändlern Kundenrabatte nun komplett verbieten. Das ist seinen „Eckpunkten zur Stärkung der flächendeckenden Versorgung“ zu entnehmen, die dem Tagesspiegel vorliegen. Ursprünglich wollte Spahn solche Rabatte nur deckeln, war damit aber auf Widerstand bei den Apothekern gestoßen.

Im Gegenzug soll die den Pharmazeuten versprochene Honoraraufstockung deutlich geringer ausfallen. Die SPD kündigte an, Spahns Vorschläge gründlich prüfen zu wollen.

Verbot des Versandhandels ließ sich nicht umsetzen

Um die sogenannte Gleichpreisigkeit von Medikamenten rechtssicher zu machen, soll sie ins Sozialgesetzbuch aufgenommen werden – und zwar in den dort befindlichen Rahmenvorgaben für Verträge zwischen Krankenkassen und Apotheken. Mit diesem Kniff will Spahn seinen Apothekenschutz vor neuerlichem Einspruch aus Brüssel schützen. Denn in ihren Sozialsystemen gesteht die EU ihren Mitgliedsstaaten größere Handlungsfreiheit zu.

Ein Boni-Verbot im Arzneimittelgesetz hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) vor zweieinhalb Jahren aus Wettbewerbsgründen gekippt. Daraufhin hatte Spahns Vorgänger Hermann Gröhe den zutiefst beunruhigten Apothekern versprochen, den Versandhandel mit rezeptpflichtiger Arznei generell zu verbieten.

DocMorris-Chef: CDU und CSU ignorieren höchstrichterliche Entscheidungen

Dieser Vorsatz findet sich noch im Koalitionsvertrag, er lässt sich nach Spahns Einschätzung aber rechtlich nicht umsetzen. Zudem hätte ein solches Verbot nicht zu den Anstrengungen des Ministers gepasst, das deutsche Gesundheitssystem durch forcierte Digitalisierung und Internet-Anbindung endlich auf die Höhe der Zeit zu bringen.

Die EU-Kommission habe gerade die Umsetzung ihres Urteils angemahnt, erinnerte DocMorris-Chef Heinrich. Als Reaktion darauf wollten die Gesundheitspolitiker von CDU und CSU offenbar die EU-Institutionen und höchstrichterliche Entscheidungen ignorieren – und stattdessen „eins zu eins“ die Forderungen der ABDA erfüllen. Vor einer wichtigen EU-Wahl sei dies „mehr als erstaunlich, denn wir sind nach wie vor der Auffassung, dass EU Recht für alle Mitgliedstaaten im gleichen Maße gilt“, so der Vorstandsvorsitzende.

Geringerer Honorarzuwachs für Nacht- und Notdienste

Um den Apothekern entgegenzukommen, hatte Spahn den Apothekern im Dezember angeboten, Rabatte von Versandhändlern auf 2,50 Euro pro Packung und den Marktanteil von rezeptpflichtiger Versandarznei auf fünf Prozent zu begrenzen. Außerdem stellte ihnen der Minister eine deutliche höhere Honorierung von Nacht- und Notdiensten sowie von anderen Zusatzleistungen in Aussicht. Hier hat er nun deutlich abgespeckt. Statt der ursprünglich vorgesehenen Honoraraufstockung um 375 Millionen Euro ist jetzt nur noch von allenfalls 175 Millionen Euro die Rede.

Konkret sieht Spahn in seinen Eckpunkten vor, die Notdienstpauschale von 280 auf etwa 350 Euro steigen zu lassen. Pro Packung würden dann 21 Cent in den Nacht- und Notdienstfonds fließen. Bisher sind es 16 Cent. Ursprünglich war eine Verdopplung auf 32 Cent vorgesehen, was einem Gesamtplus von 120 Millionen Euro entsprochen hätte. Nun beschränkt es sich auf 38 Millionen.

Apotheker wollen mehr Geld für Betreuung spezieller Patienten

Allerdings ist noch ein weiterer Aufschlag für „zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen“ vorgesehen. Dazu zählen den Eckpunkten zufolge etwa Medikationsanalysen, die Überwachung von Arzneimitteleinnahmen oder die „Betreuung spezifischer Patientengruppen“ wie Diabetiker. Finanziert werden soll dieser Aufschlag, wie die Notdienstpauschale, über einen Fonds aus höheren Verkaufspreisen. Pro Packung sollen hier künftig 14 Cent hineinfließen, rein rechnerisch bliebe den Apothekern dadurch eine Honorarerhöhung von 105 Millionen Euro. Ursprünglich waren 32 Cent anvisiert – was einem Plus von 240 Millionen Euro entsprochen hätte.

Die Apotheker sind damit nicht zufrieden. Beim Budget für neue Dienstleistungen müsse „deutlich nachgebessert werden“, sagte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Die vorgesehene Honorarsumme reiche nicht, um solche Leistungen in absehbarer Zeit flächendeckend verfügbar zu machen. Entweder müsse man den Betrag sofort anheben oder einen späteren Honorarzuwachs vereinbaren.

Herr Spahn sollte sich besser um eine Preiskontrolle bemühen. Es ist überhaupt nicht einzusehen, warum ein rezeptpflichtiges Arzneimittel nicht selten im Ausland billiger ist als in Deutschland.

schreibt NutzerIn don.bolko

Für die Abgabe von Betäubungsmitteln gibt es den Plänen zufolge ebenfalls einiges obendrauf. Pro Medikament sollen die Apotheker hier künftig 4,26 Euro erhalten – statt bisher 2,91 Euro. Begründet wird dieses Plus mit dem höheren Dokumentationsaufwand beim Verkauf solcher Arznei.

SPD zeigt sich noch skeptisch

In der Unionsfraktion ist Spahns Vorschlag bereits abgestimmt. Ob die SPD mitmacht, ist allerdings noch offen. Man begrüße es, dass sich der Minister von einem Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arznei verabschiedet habe, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion, Sabine Dittmar. Nun sei es wichtig, eine rechtssichere Regelung mit gleichen Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer zu bekommen.

Fraktionsvize Karl Lauterbach äußerte sich skeptischer. Der Gesundheitsminister versuche, die EuGH-Rechtsprechung „auszuhöhlen“, indem er das Boni-Verbot vom Arzneimittelgesetz ins Sozialgesetzbuch übertrage, sagte der SPD-Politiker der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Das erscheine ihm wettbewerbspolitisch sehr problematisch. „Wir wollen nicht mit Zitronen handeln und eine Scheinlösung, die schon bald wieder vom Europäischen Gerichtshof kassiert wird.“

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