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Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit, hatte persönlich Weisung erteilt: Sterbehilfe-Anträge sind abzulehnen.
© Thilo Rückeis

Ohne Einzelfallprüfung: Spahn lehnte 102 Anträge auf Sterbehilfe ab

Schwerstkranken Patienten wurde der Zugang zu tödlichen Medikamenten pauschal vom Gesundheitsminister versagt. In 31 Fällen steht eine Entscheidung aus.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat auf Weisung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mehr als hundert Anträge auf Sterbehilfe abgelehnt. Wie das Institut dem Tagesspiegel auf Anfrage mitteilte, sei in insgesamt 102 Fällen der Zugang schwerstkranker Patienten zu tödlichen Medikamenten versagt worden. In 31 weiteren Fällen sei noch keine Entscheidung getroffen worden.

Zwar ist die Bonner Behörde aufgrund eines Urteils seit 2017 verpflichtet, die Anträge im Einzelnen zu prüfen. Allerdings hatte Spahn persönlich das ihm unterstellte Arzneimittel-Bundesinstitut anweisen lassen, die Begehren pauschal zurückzuweisen. 24 Patienten sind in der Wartezeit bereits verstorben. Oppositionspolitiker werfen dem Minister vor, geltendes Recht zu ignorieren.

Ende Februar will das Bundesverfassungsgericht ein Grundsatzurteil zur Sterbehilfe fällen, das auf Spahns Vorgehen Einfluss haben kann. Dabei geht es um das Verbot organisierter Sterbehilfe in Paragraf 217 Strafgesetzbuch. Ärzte, Patienten und Sterbehelfer haben es mit Verfassungsbeschwerden angegriffen. Wird ihnen stattgegeben, wird der Minister seine abwehrende Position überdenken oder möglicherweise aufgeben müssen.

Wird Zeit, dass die immer älter werdende Bevölkerung dieses Thema in die Hände nimmt und nicht den Ideologien verschiedener Parteien überlässt. [...] Die Entscheidung sollte jedem selbst überlassen sein.

schreibt NutzerIn deiwel

Das Verwaltungsgericht Köln hat das Bundesgesundheitsministerium bereits jetzt aufgefordert, sein Vorgehen bei diesem heiklen Thema transparenter zu machen. So sollen Spahns Beamte Informationen zu einer Ministervorlage herausgeben, in der sie das Karlsruher Verfahren zum Paragraf 217 bewerten. Dies haben die Kölner Richter nach einer Auskunftsklage des Tagesspiegels im Eilverfahren entschieden (Az.: 6 L 1280/19).

"Presse und Regierung sind keine Gegenspieler, sondern ergänzen sich"

Spahn verweigert Informationen zu dem Thema ebenso hartnäckig wie die Sterbehilfe selbst. Das geht nach Ansicht der Richter aber zu weit. Die Presse habe einen „verfassungsrechtlich gewährleisteten Vermittlungs- und Kontrollauftrag“, betonten sie.

Dieser sei dazu bestimmt, eine den rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechende Ausübung der Regierungsfunktion sicherzustellen. „Dies gilt auch und erst recht für kritische Berichterstattung. Presse und Regierung sind keine Gegenspieler, sondern ergänzen sich notwendigerweise“, heißt es. Eine öffentliche Berichterstattung über die bisher geheim gehaltene Vorlage für Spahn könne eine „positive Auswirkung“ auf die Tätigkeit der Regierung haben.

Das Ministerium wurde nicht zum ersten Mal zu Transparenz verpflichtet

Spahn, über dessen Vorstoß zur Organspende der Bundestag in dieser Woche entscheidet, bleibt jedoch bei seiner Linie und hat Beschwerde eingelegt. Darüber muss nun das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entscheiden.

Bereits in einem früheren Fall hatten die Kölner Richter das Ministerium nach einer Tagesspiegel-Klage dazu verpflichtet, Informationen zu ihrem Vorgehen bei der Sterbehilfe preiszugeben (Az.: 6 L 261/18).

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