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Hessen, Darmstadt: Ein Justizbeamter geht hinter einer vergitterten Tür über den Flur eines Zellentrakts der Abschiebehafteinrichtung.
© Arne Dedert/dpa

Bin Ladens Leibwächter: Die Abschiebung von Sami A. schadet dem Rechtsstaat

Der Gefährder Sami A. wurde trotz eines Richterspruchs abgeschoben - ein schwerer Fehler, meint unsere Kommentatorin.

Bei einem wie Sami A. ist es verständlich, dass ein Land froh ist, ihn los zu sein. Der mutmaßliche ehemalige Leibwächter von Osama Bin Laden, Gründer des Terrornetzwerks Al Qaida, gilt als islamistischer Gefährder, auch wenn er bisher nicht verurteilt wurde. Sami A. wurde am Freitagmorgen in sein Heimatland Tunesien abgeschoben. Bundespolizisten begleiteten ihn. Am Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen jedoch entschieden, dass er vorerst nicht abgeschoben werden dürfe. Das Verbot hatte das Gericht mit fehlender Sicherheit für Sami A. vor Folter in Tunesien begründet – eine Argumentation, die sich mit den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen deckt. Und was passierte? Die Abschiebung fand trotzdem statt. Konsequenterweise beschloss das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, dass Sami A. zurückzuholen sei. Das ist völlig richtig.

Würde die Abschiebung von Sami A. hingenommen, wäre das eine Gefahr für den Rechtsstaat

Würde diese Abschiebung geduldet – nach dem Motto, „wer weg ist, ist weg“ – läge darin eine grundsätzliche Gefahr für den Rechtsstaat. Dieser kann nur funktionieren, wenn sich alle Gewalten rechtstreu verhalten. Jedes Abweichen führt im Ergebnis zum Ende der Gewaltenteilung. Es gibt für den Rechtsstaat kaum etwas Gefährlicheres als eine Behörde, die sich über die Entscheidung eines Gerichtes hinwegsetzt. Wenn der Staat sich nicht mehr an die Entscheidungen der dritten Gewalt hält, warum sollte das dann der einzelne Bürger noch tun? Weitergedacht: Warum sollte der einzelne Bürger sich dann überhaupt an Gesetze gebunden fühlen oder Anweisungen der Polizei befolgen? Warum sollten sich die Gerichte überhaupt noch an Gesetzen orientieren, warum gibt es sonst überhaupt Gesetze? So gut es sein mag, sich von einem potenziellen Terroristen befreit zu haben, so sehr war die Art, wie es im Fall Sami A. geschah, rechtsstaatswidrig.

Das Thema Asyl überfordert viele, quantitativ und inhaltlich

Das Thema Asyl überfordert viele, quantitativ und inhaltlich. Erst kürzlich rebellierte das Verwaltungsgericht Gießen gegen das Bundesverfassungsgericht, weil es dessen Anforderungen in Asylsachen für zu hoch hält. Gießen fährt eine andere Linie als Gelsenkirchen; doch auch dieser Kurs ist gefährlich, da er die Verbindlichkeit der Grundrechte infrage stellt – im Gießener Fall handelte es sich um einen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung rechtskräftig verurteilten Straftäter, der abgeschoben werden sollte und trotz allem noch hier ist.

Die Rückkehr von Sami A. nach Deutschland könnte trotzdem ausfallen, wenn Tunesien erklärt, dass ihm keine Folter droht. Für zuständig erklärt hat es sich schon, denn Sami A. ist auch dort zur Fahndung ausgeschrieben. Vermutlich wird Tunesien den Mann also gar nicht zurücklassen. Für Deutschland ist das weniger wichtig als die Besinnung auf seine wesentlichen Werte.

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