Nach Urteil zum Hambacher Forst: RWE geht von Rodungsstopp bis Ende 2020 aus
Die Richter vom Oberverwaltungsgericht Münster stimmten in einem Eilverfahren dem Antrag des Umweltverbandes BUND zu. RWE darf den Wald vorerst nicht abholzen.
Der Energiekonzern RWE geht nach dem Gerichtsurteil aus Münster von einem Rodungsstopp im Hambacher Forst bis Ende 2020 aus. Es sei damit zu rechnen, dass "möglicherweise erst Ende 2020" eine bestandskräftige Gerichtsentscheidung vorliegen werde und RWE die Rodung erst anschließend wieder aufnehmen dürfe, erklärte das Unternehmen am Freitag. RWE erwartet durch den vorläufigen Rodungsstopp im Hambacher Forst einen erheblichen finanziellen Schaden. Man gehe von einem niedrigen dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr aus, teilte der Energiekonzern am Freitag mit.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte einen vorläufigen Rodungsstopp im Hambacher Forst verfügt. Die Richter entsprachen damit am Freitag in einem Eilverfahren dem Antrag des Umweltverbandes BUND. Der Energiekonzern RWE will in den kommenden Monaten mehr als die Hälfte des verbliebenen alten Waldes fällen, um den benachbarten Braunkohle-Tagebau zu erweitern.
Der BUND hatte argumentiert, dass der Wald mit seinem Bechsteinfledermaus-Vorkommen die Qualitäten eines europäischen FFH-Schutzgebietes habe und deshalb geschützt werden müsse. Das Gericht erklärte, die Unterlagen dazu umfassten mehrere Kisten, die Rechtsfragen seien so komplex, dass man sie nicht in einem Eilverfahren beantworten könne. Die Rodung müsse vorerst gestoppt werden, damit keine „vollendete, nicht rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen“ würden, teilte das Gericht mit.
Den Tagebau könne RWE fortsetzen, solange die Waldflächen nicht in Anspruch genommen würden.
Laschet ruft alle Akteure zu Gesprächen auf
Nach dem gerichtlich verfügten Rodungsstopp hat Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) die Akteure zu Gesprächen aufgefordert. „Rodungen wird es in absehbarer Zeit nicht geben, es ist jetzt der Raum für Gespräche, und den sollten alle Beteiligten nutzen“, sagte Laschet am Freitag beim Luftfahrtgipfel in Hamburg. „Lasst uns jetzt noch einmal zusammen überlegen“, appellierte er. Es müsse ein Weg gefunden werden, die unterschiedlichen Interessen miteinander zu versöhnen.
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Laschet bestritt, dass die Gerichtsentscheidung auch eine Niederlage für ihn persönlich sei. „Ich habe gar nichts unterstützt, sondern die Entscheidung, dass der Hambacher Forst fallen soll, ist eine Entscheidung aus 2016 der Vorgängerregierung aus SPD und Grünen. Wir haben immer gesagt, entscheidend ist, was das Gericht sagt.“
Der Regierungschef verteidigte auch die wochenlange kostspielige Räumung des Forstes und die Zerstörung der Baumhäuser von Aktivisten: „Die Räumung war richtig, weil rechtswidrige Zustände nicht geduldet werden“, sagte er. „Die Räumung hatte nichts mit der Rodung zu tun.“
Rodungssaison läuft von Anfang Oktober bis Ende März
Der Energiekonzern RWE will in den nächsten Monaten gut 100 von den bisher verbliebenen 200 Hektar des Waldes für den fortschreitenden Tagebau abholzen. RWE hält die Rodungen in den nächsten Monaten für „zwingend erforderlich“. Eine vorübergehende Aussetzung der ab Oktober geplanten Abholzung würde die Stromerzeugung in den Kraftwerken in Frage stellen. Wegen des freiwilligen Verzichts auf Rodungen im vergangenen Jahr gebe es keinen zeitlichen Puffer mehr. Die Rodungssaison läuft von Anfang Oktober bis Ende März.
Klimaaktivisten hatten über Jahre mit ihrer Wald-Besetzung gegen die Braunkohle und für den Klimaschutz demonstriert. Immer wieder wurden RWE-Mitarbeiter und Polizisten von Vermummten mit Molotow-Cocktails und durch Zwillenbeschuss angegriffen. (dpa, Reuters)
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