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Menschen laufen durch die Straßen von Charkiw.
© REUTERS/Oleksandr Lapshyn

Laut UN-Menschenrechts-Kommissariat: Russland soll Streumunition in bewohnten Gebieten benutzt haben

Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte hat Informationen zu „offenbar wahllosen Angriffen“ auf zivile Ziele. Diese sind völkerrechtlich verboten.

Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte hat in der Ukraine zahlreiche russische Angriffe auf zivile Ziele dokumentiert. Dabei könne es sich um Kriegsverbrechen handeln, sagte eine Sprecherin des Hochkommissariats am Freitag in Genf.

Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind seit Beginn des Krieges am 24. Februar mindestens 26 Gesundheitseinrichtungen angegriffen worden. Dabei seien zwölf Menschen umgekommen und 34 verletzt worden, sagte ein Sprecher in Genf.

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Die Sprecherin des Hochkommissariats sprach von „offenbar wahllosen Angriffen“, bei denen Zivilisten getötet und verletzt wurden, was nach dem humanitären Völkerrecht verboten ist. Russische Streitkräfte setzten in der Nähe von bewohnten Gebieten Raketen sowie schwere Artilleriegranaten ein und griffen aus der Luft an. Es gebe glaubhafte Berichte über den Einsatz von Streumunition.

„Wir erinnern die russischen Behörden daran, dass gezielte Angriffe auf Zivilisten und zivile Objekte sowie das so genannte Flächenbombardement in Städten und Dörfern und andere Formen wahlloser Angriffe nach dem Völkerrecht verboten sind und Kriegsverbrechen darstellen können“, sagte die Sprecherin.

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Sie bekräftigte, dass ein vor wenigen Tagen in Mariupol angegriffenes Gebäude eine funktionierende Geburtsklinik war. Vertreter Russlands sagen, in dem Gebäude sei ein Lager ukrainischer Kämpfer gewesen. Bei dem Angriff seien 17 Zivilisten verletzt worden, sagte die Sprecherin des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte. Berichte, dass dabei drei Menschen ums Leben kamen, würden noch geprüft. (dpa)

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