Weltstrafgericht kündigt Ermittlungen an: Ukraine wirft Russland Kriegsverbrechen vor
Russland sei entschlossen, Zivilisten zu töten, so der ukrainische UN-Botschafter. Der Internationale Strafgerichtshof will zu möglichen Verbrechen ermitteln.
Angesichts von Berichten über zahlreiche zivile Opfer beim Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat Kiew Moskau Kriegsverbrechen vorgeworfen.
„Russland greift immer wieder Kindergärten und Waisenhäuser an. Russland greift Krankenhäuser an. Russland greift mobile medizinische Hilfsbrigaden mit Granatfeuer und Sabotagegruppen an“, sagte der ukrainische UN-Botschafter Serhij Kyslyzja am Montag bei einer Dringlichkeitssitzung im UN-Sicherheitsrat in New York. Dies seien nicht die Akte eines Staates mit Sicherheitsbedenken. „Dies sind die Akte eines Staates, der entschlossen ist, Zivilisten zu töten. Es gibt keine Debatte: Das sind Kriegsverbrechen.“
Nach Angaben der Vereinten Nationen sind beim russischen Angriffskrieg in der Ukraine bislang mehr als 100 Zivilisten getötet worden. Zudem seien mehr als 300 Unbeteiligte verletzt worden, teilte das Büro der UN-Menschenrechtsbeauftragten Michelle Bachelet am Montag in Genf mit. Unter den Todesopfern seien auch mindestens sieben Kinder.
„Die meisten dieser Opfer wurden durch den Einsatz von explosiven Waffen mit einem großen Aufprallbereich verursacht, einschließlich Beschuss durch schwere Artillerie, Raketenwerfer und Luftangriffe“, hieß es. Nach ukrainischen Angaben wurden bereits mehr als 350 Zivilisten infolge der Kämpfe getötet.
Russland weist den Vorwurf, es greife zivile Einrichtungen an, zurück. UN-Generalsekretär António Guterres hatte Attacken auf Unbeteiligte als „völlig inakzeptabel“ bezeichnet.
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Zuvor hatte der Internationale Strafgerichtshof angekündigt, offizielle Ermittlungen zu Kriegsverbrechen in der Ukraine einzuleiten. Das sagte Chefankläger Karim Khan am Montagabend in Den Haag. Die Untersuchung werde „so schnell wie möglich“ in Gang gesetzt. Bereits kurz nach der Invasion Russlands in die Ukraine in der vergangenen Woche hatte der Ankläger erklärt, er beobachte die Lage eingehend.
Die Ermittlungen beziehen sich nach Angaben Khans zunächst auf mögliche Verbrechen, die vor der Invasion Russlands in die Ukraine begangen wurden. Angesichts der Ausbreitung des Konflikts sollten die Ermittlungen seiner Ansicht nach aber ebenfalls erweitert werden. Das Gericht hatte bereits Vorfälle bei der Niederschlagung pro-europäischer Proteste in Kiew 2013/2014 untersucht, ebenso bei der russischen Besetzung der Krim 2014 und in der Ostukraine.
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Es gebe „eine ausreichende Grundlage für die Annahme, dass sowohl Kriegsverbrechen als auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Ukraine begangen wurden“, erklärte der Chefankläger. Die Untersuchung solle sich auf mögliche Verbrechen aller Parteien in dem Konflikt richten.
Die Ukraine ist zwar kein Vertragsstaat des Weltstrafgerichts. Allerdings hat das Land in Erklärungen nach Angaben der Anklage die Zuständigkeit des Gerichts bei der möglichen Verfolgung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf seinem Territorium seit November 2013 akzeptiert. Russland erkennt das Gericht nicht an.
Der Ankläger muss nun zunächst eine richterliche Zustimmung zu dem Ermittlungsverfahren bekommen. Wann das entschieden wird, ist unklar. Khan rief außerdem Vertragsstaaten auf, die Untersuchung zu unterstützen - auch mit finanziellen Mitteln und Mitarbeitern. (dpa)