Regierungsbildung in Katalonien: Puigdemont soll erneut für Separatisten antreten
Seit der Neuwahl in Katalonien sind vier Versuche der Regierungsbildung gescheitert. Jetzt könnte der im Exil lebende Puigdemont wiedergewählt werden – der Konflikt mit Madrid ist vorprogrammiert.
Neuer Versuch mit Carles Puigdemont: Die Partei des katalanischen Separatistenchefs will den 55-Jährigen noch einmal als Kandidaten für das Amt des Regierungschefs in der spanischen Konfliktregion aufstellen. Man strebe eine Abstimmung im katalanischen Parlament bis zum 14. Mai an, erklärte der Sprecher der Partei JuntsXCat (Gemeinsamen für Katalonien), Eduard Pujol, am Samstagabend nach einem Treffen in Berlin. Daran nahmen Puigdemont und separatistische Abgeordnete und Parteikollegen teil.
Seit der Neuwahl im Dezember scheiterten bisher vier Versuche der Regierungsbildung. Die ernannten Kandidaten - darunter beim ersten Versuch im Januar auch Puigdemont - lebten entweder im Ausland im Exil oder saßen in Untersuchungshaft. Das Verfassungsgericht hatte aufgrund eines Anfechtungsantrags der Zentralregierung im Januar bestätigt, dass sich ein Kandidat für das Amt des Regionalchefs persönlich im Parlament in Barcelona wählen lassen muss.
Warnung aus Madrid
Die Lage sei nun ganz anders, betonte Sprecher Pujol nach dem dreieinhalbstündigen Treffen. Er bezog sich auf die Verabschiedung einer Gesetzesreform durch das katalanische Parlament am Freitag, die nun die Wahl des Regierungschefs in Abwesenheit des Kandidaten gestattet. Madrid hatte die Separatisten zuvor jedoch gewarnt, man werde auch in Zukunft jeden Versuch einer Wahl eines nicht anwesenden Kandidaten gerichtlich anfechten.
Der neue Versuch der Regierungsbildung „lädt den (spanischen) Staat dazu ein, sich zu besinnen“, sagte Pujol. Puigdemont sei der „legitime Präsident“. Sollte man wieder scheitern, werde man „nach Alternativen suchen“. Wenn es bis zum 22. Mai keine neue Regierung gibt, muss in Katalonien gemäß Verfassung neu gewählt werden.
Puigdemont war nach dem illegalen Unabhängigkeitsreferendum vom 1. Oktober und seiner anschließenden Amtsenthebung nach Belgien geflohen. Am 25. März wurde er aufgrund eines europäischen Haftbefehls in Schleswig-Holstein festgenommen. Nun muss die deutsche Justiz entscheiden, ob er an Spanien ausgeliefert wird.
Der UN-Sonderbeauftragte für Meinungsfreiheit warnte Madrid vor Anklagen wegen eines Volksaufstands. Der Vorwurf der Rebellion könne Haftstrafen von bis zu 30 Jahren nach sich ziehen, teilte David Kaye vom UN-Menschenrechtsbüro in Genf mit. Sofern es nicht um Fälle von Gewalt oder der Anstiftung zur Gewalt gehe, entstünden „ernsthafte Gefahren“ für die Meinungsfreiheit. (dpa)