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Ex-Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen.
© dpa

Parteienrechtler über Polit-Quertreiber: Maaßens Narrenfreiheit und die Machtlosigkeit der CDU

In der CDU gibt es Rufe nach einem Parteiausschluss von Hans-Georg Maaßen. Parteienrechtler Sebastian Roßner erklärt, warum das kaum realistisch ist.

Der Rechtsanwalt Sebastian Roßner ist Experte für Parteienrecht. Im Interview ordnet er die Debatte um den Umgang mit Ex-Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen juristisch ein.

Herr Roßner, nach seinen Äußerungen zu Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fordern in der CDU manche einen Parteiausschluss von Hans-Georg Maaßen. Ist das überhaupt realistisch?
Wie Sie wissen, hängt die Messlatte für jeden Parteiausschluss in Deutschland relativ hoch. Schauen wir uns erstmal die Regeln dafür an: Das Parteienrecht sieht als Gründe für einen Ausschluss den vorsätzlichen Satzungsverstoß oder den erheblichen Verstoß gegen die Grundsätze oder Ordnung der Partei. Dabei muss der Partei ein schwerer Schaden zugefügt worden sein. Bei Maaßen könnte man argumentieren, er habe gegen die Grundsätze der CDU verstoßen.

Was konkret heißt das?
Jede Partei hat Grundsätze, also Werte und Zielvorstellungen, die den Charakter der Partei prägen. Bei der CDU ist es das Bekenntnis zum christlichen Weltbild, bei der FDP zu einem liberalen Weltbild. Sie könnten als FDP-Mitglied zwar intern auf dem Parteitag fordern, die Partei möge sich zum Marxismus hinwenden – das wäre rechtlich in Ordnung. Wenn Sie mit dieser Forderung aber öffentlich durch die Talkshows tingeln, hätten Sie wohl erheblich gegen die Grundsätze der Partei verstoßen. Sollte ein Schiedsgericht zu dem Schluss kommen, dass Sie der Partei damit schweren Schaden zugefügt haben – etwa weil Sie besonders prominent sind – dann können Sie ausgeschlossen werden.

Fällt Maaßens Äußerung Ihrer Ansicht nach in so eine Kategorie? Ein Gesinnungstest für Journalisten ist ja etwa mit dem Grundsatz der Pressefreiheit kaum zu vereinbaren.
Das ist schwer zu sagen – zumal er ja zurückgerudert ist. Klar ist: Wenn man so ein Parteiausschlussverfahren anstrengt, hätte es auf keinen Fall vor der Bundestagswahl Erfolg. Die CDU hat Schiedsgerichte auf drei Ebenen: Kreis-, Landes- und Bundesebene. Jemand, der ausgeschlossen wird, kann sich auf allen drei Ebenen dagegen wehren. Erst wenn die letzte Instanz entschieden hat, ist er wirklich draußen.

Auffällig bei Maaßen ist auch: Er kritisiert die eigene Partei sehr scharf, bezeichnet die CDU etwa als „profillos“. Kann das als parteischädigend gewertet werden, wenn sich das häuft?
Kritik an der eigenen Partei ist erlaubt, aber sie muss innerhalb eines gewissen formalen Rahmens bleiben. Da sind übrigens die Parteien unterschiedlich tolerant. Aber solange sich die Kritik auf konkrete politische Inhalte der Tagespolitik bezieht, ist es nicht zu beanstanden.

Nicht okay wäre aber zum Beispiel, wenn er dazu aufrufen würde, seine eigene Partei nicht zu wählen?
Genau. Das war ja mal bei dem SPD-Politiker Wolfgang Clement so ähnlich der Fall. Da wurde zunächst ein Parteiausschlussverfahren angestrengt, später trat er dann von selbst aus. Die Aufforderung, die eigene Partei nicht zu wählen, wäre ein erheblicher Verstoß gegen die Ordnung der Partei. Allerdings muss eben auch ein schwerer Schaden entstanden sein. Da gilt: Die Verantwortung, die ein Mitglied für sein Verhalten hat, ist umso größer, je prominenter das Mitglied ist.

Parteienrechtler und Jurist Sebastian Roßner.
Parteienrechtler und Jurist Sebastian Roßner.
© privat

Was ist, wenn jetzt CDU-Leute umgekehrt dafür werben, in Südthüringen Maaßen als Direktkandidat nicht zu wählen?
Das wäre problematisch, zumal Maaßen ja von der CDU ordnungsgemäß aufgestellt wurde. Parteichef Armin Laschet kann zu so etwas sicherlich nicht aufrufen.

Kann Laschet denn die Möglichkeit in den Raum stellen, dass Maaßen nicht in die Unionsfraktion aufgenommen wird, sollte er in den Bundestag einziehen? Das fordern ja auch manche.
Fraktionsrecht ist nicht Parteienrecht. Die Fraktion kann zwar entscheiden, dass sie Maaßen nicht aufnimmt – das wäre nach Fraktionsrecht wohl legitim. Aber parteienrechtlich kann es ein Problem sein, weil es womöglich ein Verstoß gegen das Ordnungsprinzip der Solidarität wäre. Maaßen könnte versuchen sich dagegen zu wehren. Genauso gilt übrigens: Wenn Maaßen für die CDU in den Bundestag einzieht und sich einer anderen Fraktion anschlösse, dann könnte die CDU ihn aus der Partei werfen.

Die Möglichkeiten für die CDU, mit Maaßens Provokationen umzugehen, sind offenbar begrenzt. Bleibt dann nur noch die scharfe Kritik?
Es gelten zwar parteiinternen die Regeln des Umgangs. Aber eine deutliche Kritik ist immer möglich.

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