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Das führende Mitglied des libanesischen Miri-Clans an einem Prozesstag 2014.
© Carmen Jaspersen/dpa
Update

Bremer Gericht lehnt Eilantrag ab: Libanesisches Clan-Mitglied Miri darf abgeschoben werden

Er hatte mit seiner unerlaubten Wiedereinreise viel Wirbel ausgelöst. Die Rückkehr könnte für Ibrahim Miri schon nach vier Wochen wieder beendet sein.

Das illegal nach Deutschland eingereiste libanesische Clan-Mitglied Ibrahim Miri darf grundsätzlich abgeschoben werden. Das Bremer Verwaltungsgericht lehnte am Freitag einen Eilantrag des Inhaftierten ab und machte den Weg für eine Abschiebung Miris frei. Zuvor hatte das Gericht entschieden, dass Miri in Abschiebehaft bleibt.

Die Entscheidung gegen Miri ist nicht anfechtbar

Die deutschen Behörden müssen demnach nicht abwarten, bis abschließend über Miris Beschwerde gegen die Ablehnung seines Asyslbescheids entschieden ist. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. Der der in Abschiebehaft sitzende Mann könnte in sein Heimatland Libanon oder in ein anderes Land gebracht werden. Laut geltender Rechtslage darf Miri längstens bis zum 2. Dezember in Abschiebehaft genommen werden.

Das Bremer Verwaltungsgericht stellte kein Abschiebungsverbot fest. Insbesondere könne nicht angenommen werden, dass Miri im Libanon eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu erwarten hat oder ihm dort eine konkrete Gefahr für Leib und Leben wegen „Blutrache“ drohe.

Miris Anwalt wollte mit dem Eilantrag erreichen, dass sein Mandant während des laufenden Klageverfahrens nicht abgeschoben werden darf. Die von Miri eingereichte Klage richtet sich gegen eine Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf), die den Antrag Miris auf Asyl als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt hatte. Das Verwaltungsgericht sah keine „ernstlichen Zweifel“, dass die Ablehnung der Zuerkennung von Flüchtlingsschutz und subsidiärem Schutz rechtmäßig ist.

Miri wurde in Deutschland von 1989 bis 2014 insgesamt 19 Mal rechtskräftig verurteilt, unter anderem wegen Raubes, schweren Diebstahls, Hehlerei, Unterschlagung und bandenmäßigen Drogenhandels. Im Juli wurde er in den Libanon abgeschoben. Ausreisepflichtig war er bereits seit vielen Jahren. Ende Oktober tauchte er dann wieder in Bremen auf, stellte einen Asylantrag und wurde festgenommen. Seitdem sitzt er in Abschiebehaft.

Miris Anwalt sagt, die Sicherheit sei im Libanon nicht gewährleistet

Miris Anwalt Albert Timmer hatte zuvor auf eine hohe Gefährdung seines Mandanten hingewiesen. Die ergebe sich nicht zuletzt aus dem hohen Medienecho, der stetigen Markierung Miris als „Clan-Chef“ sowie der „enormen Verbreitung“ seines Porträtbildes. „Herr Miri muss jetzt überall, auch im Libanon, damit rechnen, auf der Straße erkannt zu werden; dies provoziert die Widersacher der Familie im Libanon zum Handeln“, hatte Timmer am Mittwoch in einem Schreiben gewarnt. „Die Sicherheit von Herrn Miri kann im Libanon nicht gewährleistet werden.“

Die illegale Wiedereinreise des berüchtigten Clanchefs löste politischen Wirbel aus. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ordnete unter anderem verstärkte Grenzkontrollen an. Er kündigte zudem eine Gesetzesverschärfung an, damit mit Einreiseverboten belegte Menschen bei Wiedereinreise auch unbegrenzt in Abschiebehaft genommen werden können. Seehofer begrüßte die Entscheidung des Gerichts: „Das ist ein großer Erfolg für die Durchsetzungsfähigkeit unseres Rechtsstaates.“ Sein Ministerium werde nun alles dafür tun, um die Abschiebung so schnell wie möglich durchzuführen. (dpa, AFP)

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