Asylantrag abgelehnt: Behörden bereiten Abschiebung von Miri-Clanmitglied vor
Der Fall des libanesischen Clanmitglieds wird seit Wochen heiß diskutiert. Das zuständige Bundesamt hält seinen Asylantrag für unbegründet.
Die deutschen Sicherheitsbehörden bereiten die Abschiebung des illegal nach Deutschland eingereisten Mitglieds des libanesischen Miri-Clans vor. Das teilte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) am Freitag in Berlin mit. Sein Asylantrag sei als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt worden. Seehofer sagte, die schnelle und richtige Entscheidung zeige, dass der Rechtsstaat handlungsfähig sei. „Wir werden auch in der Zukunft alles tun, damit unser Asylsystem nicht von Kriminellen missbraucht werden kann.“ Der Mann könne gegen diese Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und die geplante Abschiebung noch Rechtsmittel einlegen. Miris Anwalt Albert Timmer kündigte an, dies fristgerecht zu tun. „Es bleibt dann, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Eilverfahren abzuwarten“, sagte der Jurist.
Miri löst verschärfte Grenzkontrollen aus
Die Rückkehr des Mannes sorgte bundesweit für Aufsehen. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums gab es gegen den Kriminellen eine Wiedereinreisesperre für das gesamte Schengen-Gebiet, die in der dafür vorgesehenen europäischen Datenbank gespeichert war. Als Reaktion auf die illegale Einreise verschärfte Deutschland die Kontrollen an seinen Grenzen. Wegen der Dringlichkeit wurde der Asylantrag des Clan-Mitgliedes nicht in Bremen, sondern in der Zentrale des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Nürnberg bearbeitet. Der wegen bandenmäßigen Drogenhandels verurteilte Straftäter war im Juli in den Libanon abgeschoben worden - nachdem er bereits viele Jahre lang ausreisepflichtig war. Ende Oktober tauchte er wieder in Bremen auf, stellte einen Asylantrag und wurde festgenommen. Ein Amtsgericht ordnete Abschiebehaft bis zum 2. Dezember an.
Neuer Gesetzesvorschlag für Personen mit Einreiseverbot
Seehofer teilte mit, Polizeikontrollen seien verschärft worden. „Personen mit Wiedereinreisesperre werden an allen deutschen Grenzen zurückgewiesen, auch wenn sie einen Asylantrag stellen.“ In drei Fällen habe es bereits eine Zurückweisung gegeben, drei weitere Fälle seien in Bearbeitung.
Seehofer kündigte zudem einen Gesetzgebungsvorschlag an. Personen mit Einreiseverbot sollten dadurch während ihres Verfahrens ohne weitere Voraussetzung in Haft genommen werden können, wenn sie nicht abgewiesen wurden.
Miri wäre während der Verfahrensdauer vor Abschiebung geschützt
Die Ablehnung des Asylantrags als „offensichtlich unbegründet“ führt nach Angaben von Miris Anwalt zu einer verkürzten Rechtsmittelfrist von einer Woche. „Zudem hat die Klage keine aufschiebende Wirkung, so dass neben einer Klage auch ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Bremen zu stellen ist. Dies wird fristgerecht geschehen“, sagte Timmer.
Sollte das Verwaltungsgericht den Eilantrag positiv bescheiden, wäre Miri für die Dauer des Klageverfahrens vor einer Abschiebung geschützt. Sollte das Gericht den Eilantrag ablehnen, dürfte er abgeschoben werden. Es ist zu erwarten, dass das Verwaltungsgericht schnell über den Eilantrag entscheiden wird.
Dem Anwalt zufolge erklärte Miri, dass er sich im Fall einer Freilassung dem Behördenverfahren stellen werde. „Notfalls sei er auch bereit, eine elektronische Fußfessel zu tragen, um deutlich zu machen, dass er nicht untertauchen wird“, so der Jurist. (dpa)