Digitalpakt für Schulen: Länder stoppen vorerst Grundgesetzänderung
Die für die Digitalisierung der Schulen nötige Grundgesetzänderung bleibt umstritten. Die Länder wollen nun ein Vermittlungsverfahren.
Im Streit um eine Grundgesetzänderung unter anderem für die Digitalisierung der Schulen aus Bundesmitteln streben die Länder ein Vermittlungsverfahren an. Alle 16 Bundesländer stimmten am Mittwoch dafür, wie Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) nach der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin sagte. Ziel sei es, den Entwurf des Bundestages grundlegend zu überarbeiten.
"Das ist 16 zu Null", sagte Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Saarlands Regierungschef Tobias Hans (CDU), Sprecher der unionsgeführten Länder, sagte, es gehe um die „Zukunft des Föderalismus“.
Nach dem Willen der Bundesregierung und des Bundestags soll durch eine Grundgesetzänderung und eine Bund-Länder-Vereinbarung Milliardenhilfe des Bundes für digitale Technik und Lerninhalte an Deutschlands Schulen fließen. Es geht um fünf Milliarden Euro in fünf Jahren. Der Digitalpakt an sich wird von den Ministerpräsidenten dabei durchaus gewünscht. Er sei "seit langem ein Anliegen der Länder", sagte Tschentscher. Es bleibe das Ziel, diesen "schnellstmöglich umzusetzen". Die Länder sehen allerdings ihre in der Verfassung garantierte alleinige Zuständigkeit für die Bildungspolitik in Gefahr. Denn Schulpolitik ist Ländersache.
Zu dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetz für die Grundgesetzänderung soll am 14. Dezember im Bundesrat der Vermittlungsausschuss angerufen werden. Im Bundestag waren FDP und Grüne beteiligt, weil die Grundgesetzänderung eine Zweidrittelmehrheit braucht. Nach dem Bundestag müsste der Bundesrat ebenfalls mit Zweidrittelmehrheit zustimmen. In Regierungskreisen hieß es, der Digitalpakt und andere Projekte könnten sich um einige Monate verschieben und erst bis Ostern kommen.
Nach Einschätzung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) ist der Länderwiderstand auf die bislang geplante Kostenaufteilung zurückzuführen. „Beim Digitalpakt soll die Kostenaufteilung 90 zu 10 sein – 90 der Bund, 10 die Länder. Soweit so gut“, hatte Merkel zuletzt gesagt. Aber bei allen weiteren Dingen sei eine Kostenaufteilung von 50 zu 50 geplant. Dies betrifft unter anderem weiter geplante Bundesmittel für Wohnungsbau, die auch durch die Grundgesetzänderung ermöglicht werden sollen. Tschentscher sagte, zu der 50-zu-50-Finanzierung: „Das führt dazu, dass nur die Länder, die ohnehin finanzstark sind, sich das erlauben können.“
"Die Grundgesetzänderung hat mit dem Digitalpakt nicht zu tun", sagte für die CDU-Ministerpräsidenten der saarländische Landeschef Tobias Hans. Beides werde nur vom Bund miteinander verknüpft. Sowohl Tschentscher wie auch Hans machten deutlich, dass sie gleichwohl bereit wären, auch die von Bundesregierung und Bundestag gewünschte Verfassungsänderung mitzutragen, "aber nicht so", wie Hans sagte.
Olaf Scholz erwartet trotz Streit schnelle Einigung
Vor allem Tschentscher konzentrierte dabei seine Kritik im Namen der SPD-Länderchefs auf die umstrittene Kofinanzierungsklausel. Allerdings gibt es auf Seiten der Länder auch grundsätzliche Bedenken dagegen, dem Bund ein Mitspracherecht in der Bildungspolitik einzuräumen. "Die Länder brauchen da keine Nachhilfe", sagte der Hamburger Bürgermeister.
Generell gegen eine Grundgesetzänderung wandte sich Kretschmann. Vielmehr solle der Digitalpakt, der notwendig sei, über eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder finanziert werden. Der Grünen-Politiker wandte sich dagegen, wegen einer konkreten Sachfrage "die föderale Grundstruktur fundamental zu ändern" und "in der Verfassung herumzufuhrwerken". Der Bund "soll uns das Geld geben", aber "er darf uns da nicht hereinreden", sagte Kretschmann zuvor dem ZDF.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) erwartet trotz des Streits eine schnelle Einigung zwischen Bundesrat und Bundestag im Vermittlungsverfahren. "Am Ende wird es die Grundgesetzänderung geben", sagte Scholz der "Bild"-Zeitung. "Und das Geld wird kommen. Das wird sich nicht lange hinziehen."
Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) warnte davor, den Digitalpakt "als Kollateralschaden" am Streit um die Grundgesetzänderung scheitern zu lassen. "Wir wollen sicherstellen, dass das Geld auch in den Schulen ankommt und nicht woanders", verteidigte sie die Forderung nach einer Eigenbeteiligung der Länder. Gleichwohl sei sie bei der 50-zu-50-Regelung gesprächsbereit, sagte sie dem RBB.
Wie es aus Koalitionskreisen hieß, hatten die Haushälter von Union und SPD diesen Passus eingearbeitet, um zu verhindern, dass die Länder sich bei der Finanzierung bestimmter Projekte einen „schlanken Fuß“ machen können und vor allem der Bund zahlt. Es gehe aber auch um grundsätzliche Fragen, inwieweit der Bund den Ländern hineinregieren dürfe und die bestehende föderale Struktur verwässert werde. Während die Digitalfinanzierung nicht umstritten ist, kommt es zu dem Streit vor allem wegen der geplanten 50:50-Finanzierung weiterer Projekte. (dpa, AFP)
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