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Ramona Pop (Grüne), Wirtschaftssenatorin und Bürgermeisterin von Berlin.
© Christoph Soeder/dpa

Finanzhilfen des Bundes: Berlin kritisiert Grundgesetzreform

Der Bundestag hat eine Verfassungsänderung beschlossen, die Bundesmittel für Bildung, Nahverkehr und Wohnen freisetzen würde. Die Länder sehen aber Fallstricke.

Von Laura Hofmann

Die vom Bundestag am Donnerstag beschlossene Grundgesetzreform, die den Weg für mehr Bundesmittel bei Bildung, Nahverkehr und Wohnungsbau frei machen soll, stößt auch in Berlin auf Kritik. "Es ist richtig, dass der Bund mit der geplanten Grundgesetzänderung die Länder endlich in der Bildungspolitik finanziell unterstützen kann – beim Digitalpakt, beim Schulbau, oder bei der Personalausstattung", sagte Bürgermeisterin und Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) am Freitag.

Allerdings versuche der Bund nun durch die Hintertür sämtliche Finanzhilfen zu konditionieren – weit über den Bildungsbereich hinaus. "Es kann nicht sein, dass die Länder künftig bei Finanzhilfen des Bundes selber 50 Prozent der Mittel beisteuern müssen", findet Pop.

Ein Fall für den Vermittlungsausschuss

Sie plädiert für die Anrufung des Vermittlungsausschusses, "um diese Schieflage zu Lasten der Länder zu korrigieren". Damit liegt sie auf Linie mit CDU-Mann Daniel Günther, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein. Auch er hatte am Donnerstag ein Verfahren im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat angekündigt - das hat es schon lange nicht mehr gegeben.

Hintergrund ist, dass alle Länder signalisiert haben, die Grundgesetzänderung so nicht mitzutragen. Sie befürchten, durch die Neuregelung finanziell stark in die Pflicht genommen zu werden und dass der Bund das Haushaltsrecht der Landtage - im Berliner Fall das des Abgeordnetenhauses - einschränkt.

Für die Lockerung des Kooperationsverbotes hatten am Donnerstag alle Fraktionen des Bundestags mit Ausnahme der AfD gestimmt.

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