Wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation: In Türkei inhaftierter Patrick K. zu langer Gefängnisstrafe verurteilt
Patrick K. aus Gießen ist in der Türkei zu sechs Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Er werde das Urteil anfechten.
Ein türkisches Gericht hat den seit März in der Türkei inhaftierten Patrick K. aus Gießen wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation zu sechs Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Weil er ein militärisches Sperrgebiet betreten habe, solle der 29-Jährige außerdem für ein Jahr und acht Monate ins Gefängnis, sagte sein Anwalt Hüseyin Bilgi der Deutschen Presse-Agentur am Freitagmorgen. Dieser Teil der Strafe sei aber zur Bewährung ausgesetzt worden. Bilgi sagte, er werde das Urteil anfechten. Die zweite Verhandlung hatte weniger als eine Stunde gedauert. Prozessauftakt war vor rund drei Wochen.
Im vergangenen Jahr hatte eine Serie von Festnahmen deutscher Staatsbürger zu einer schweren Krise zwischen Berlin und Ankara geführt. Nach Entlassungen aus der Untersuchungshaft und Ausreisen der prominentesten Fälle - darunter der „Welt“-Reporter Deniz Yücel und der Menschenrechtler Peter Steudtner - hatten sich die Beziehungen zu Anfang des Jahres leicht entspannt. Es sind aus „politischen Gründen“ aber immer noch fünf Deutsche in Haft. Bevor sie nicht frei seien, könne es keine Normalisierung der Beziehungen geben, hatte die Bundesregierung mehrfach betont.
Altmaier: Wir werden uns das Urteil sehr genau anschauen
Der Gerichtstermin fällt zusammen mit einem Besuch von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), in den die türkische Regierung wegen der Konjunkturkrise im Land große Hoffnungen setzt. Er wollte auch die schwierige Menschenrechtslage in der Türkei ansprechen, sagte Altmaier am Donnerstag. Die Deutschen in türkischer Haft dürfte er dabei nicht aussparen.
"Der Fall war uns bekannt. Der Betreffende wird von der Deutschen Botschaft betreut. Das heißt, wir werden uns das Urteil sehr genau anschauen", sagte Altmaier dem Tagesspiegel. "Es ist möglich, Rechtsmittel einzulegen. Deshalb wird die konsularische Betreuung weitergehen. Zu Einzelfällen äußere ich mich darüber hinaus nicht, weil das die Möglichkeit erschwert, konkret zu werden."
K. im syrisch-türkischen Grenzgebiet festgenommen
K.s Familie sei geschockt, sagte eine Freundin am Telefon. Die Mutter könne derzeit nicht reden. „Patrick wurde verurteilt für nichts, das war eine üble Überraschung.“ Vor dem Gerichtstermin hatte K.s Mutter Claudia S. der Deutschen Presse-Agentur noch gesagt, ihr Sohn habe große Angst. Sie mache sich auch Sorgen um seine Gesundheit. Er kämpfe seit Wochen mit einer Mittelohrentzündung und habe drei Zähne verloren. K. sitzt seit mehr als acht Monaten in einem Gefängnis in der osttürkischen Provinz Elazig. Der Verhandlung im südosttürkischen Sirnak war er per Videoleitung zugeschaltet gewesen. Patrick sei „sehr traurig“, sagte Anwalt Hüseyin Bilgi.
Bilgi zufolge hat der Richter das Urteil nicht im Detail begründet. Es ist in der Türkei allerdings durchaus üblich, das detaillierte Urteilsbegründungen später nachgereicht werden. Der Richter habe nur gesagt, dass er „aufgrund der Vorwürfe in den Akten und den vorliegenden Beweisen“ so entschieden habe, sagte Bilgi.
K. war der Nachrichtenagentur Anadolu zufolge im März im türkisch-syrischen Grenzgebiet in einem militärischen Sperrgebiet festgenommen worden. Auch die Grenze zum Irak liegt in der Nähe. Die Staatsanwaltschaft warf K. Mitgliedschaft in der in Syrien aktiven Kurdenmiliz YPG vor. Diese ist ein Ableger der PKK, die in der Türkei und in Europa als Terrororganisation gilt. Nach Angaben seiner Familie war er zum Wandern in der Türkei.
Staatsanwaltschaft sah "organische Verbindung" zwischen K. und Terrororganisation
Die Staatsanwaltschaft sah laut Anklageschrift, die der dpa vorliegt, eine „organische Verbindung“ zwischen K. und der Terrororganisation. Die in der Akte dargelegten „Beweise“ dafür erschienen Kritikern jedoch dünn und teils widersprüchlich. Ein Zeuge will K. im Januar in einem syrischen Krankenhaus gesehen habe, wo er eine YPG-Uniform getragen und als Arzt gearbeitet haben soll. Seine Familie nennt das „blanken Unsinn“. Ihr Sohn sei in der Zeit in Deutschland gewesen, hatte Patrick K.s Mutter Claudia S. der dpa vor dem Gerichtstermin gesagt. Und Arzt sei er schon gar nicht. „Patrick ist gelernter Schreiner und Tischler und hat später als Kurierfahrer gearbeitet.“
Die Staatsanwaltschaft verwies auch auf eine angebliche E-Mail in Patrick K.s Handy, in der er Kontakt mit der YPG aufgenommen haben soll. „Ich werde für Euch kämpfen“, stand da demnach in gebrochenem Englisch. „Ich bin auch Tourist in Kilis und werde gehen, um euch zu helfen. Aber ich brauche Hilfe. Ich spreche Englisch und Deutsch. Ich bin 28 Jahre alt und habe vier Jahre Erfahrung in der deutschen Armee, also gebt mir eine Chance.“
Laut Anklageschrift soll K. ausgesagt haben, er sei in Deutschland von zwei Personen dazu verleitet worden, sich der YPG anzuschließen. Er habe erst nach seiner Festnahme erfahren, dass diese eine Terrororganisation sei. Seine Mutter sagte vor der Verhandlung: „Er hat halt alles unterschrieben, was ihm vorgelegt wurde und hat die Sprache nicht verstanden.“ (dpa)