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Der Schriftzug Endlager auf einem Ausstellungscontainer in Greifswald. Die Suche danach könnte im kommenden Jahr wieder losgehen.
© Stefan Sauer/dpa

Atommüll: Im Angesicht der Ewigkeit

Bei der Anhörung zum Standortauswahlgesetz im Umweltausschuss des Bundestags trafen Maximalforderungen auf Demut und Partikularinteressen auf Verantwortung von Politik und Wissenschaft.

Vier Stunden hat sich der Umweltausschuss am Mittwoch Zeit genommen, um über den Neustart der Standortsuche für ein Atomendlager zu beraten. Am Mittwoch hatten Union, SPD und Grüne die Novelle des Standortauswahlgesetzes (Stand AG) in den Bundestag eingebracht, und gleich am Nachmittag im Ausschuss ein Dutzend Sachverständige angehört.
Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hatte das Gesetz am Morgen als „Startschuss für eine neue, offene und transparente Suche“ gelobt. Zwar lobten fast alle Sachverständigen, dass das Gesetz nun vorliegt. Doch in den Details sind die Meinungen weiterhin geteilt.

Die Abgeordneten hatten mit Martin Donath, dem Vorsitzenden der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg, als Experten geladen. Das hatte Donath immer wieder gefordert, dass die bürgerschaftliche Expertise aus dem Widerstand gegen das Atomendlager in Gorleben Ernst genommen werde. Am Mittwoch ließ sich Donath nicht anmerken, ob er diese parlamentarische Wertschätzung überhaupt wahrnahm. Er erhob, unterstützt von Thorben Becker vom Umweltverband BUND und teilweise auch dem Hamburger Anwalt Ulrich Wollenteit, der den erkrankten Mathias Edler von Greenpeace vertrat, Maximalforderungen, die wohl kaum noch Eingang in das Gesetz finden werden. Donath und Becker verlangten beispielsweise eine vergleichende unterirdische Erkundung von jeweils mindestens zwei Standorten in allen drei möglichen Wirtsgesteinen: Salz, Kristallin oder Ton. Das wäre ein Aufwand von sechs Mal Gorleben – nur möglicherweise ohne die Bahnblockaden und Wasserwerfer.

Am Ende soll es ein Endlager geben

Die Debatte drehte sich – wie schon in den zweieinhalb Jahren in der Endlagerkommission vor allem um die Frage, ob die formulierten Endlagerkriterien auf Gorleben passen oder nicht. Der Chef des neuen Bundesamts für Endlagersicherheit (BfE), Wolfram König, erinnerte in seiner schriftlichen Stellungnahme auch deshalb daran, dass das „Ziel die Inbetriebnahme eines Endlagers für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle in Deutschland“ sei. Das war während der Anhörung nicht immer so klar. Im Gegenteil: Da ging es vor allem darum, wie das Verfahren immer noch weiter verlängert werden könnte. Mit neuen Klagemöglichkeiten oder Rücksprüngen, um "Fehler zu heilen". König macht sich deshalb Sorgen, ob der Wille, "die Aufgabe der Suche und Auswahl eines Standorts" tatsächlich noch "in dieser Generation" zu lösen, tatsächlich groß genug ist, um bis 2031 so weit zu sein.

Die drei von der außerparlamentarischen Opposition hinterließen jedenfalls den Eindruck, dass sie mit einer Langzeit-Zwischenlagerung auch nicht unglücklich wären. Mehrfach kritisierten sie den Zeitdruck in den parlamentarischen Verfahren und, dass sich die Suche nun auf ein Tiefenlager konzentriere, und andere Optionen gar nicht angemessen damit verglichen würden. Professor Klaus-Dieter Röhlig, vom Institut für Endlagerforschung an der Technischen Universität Clausthal, warnte jedoch: "Die Langzeitlagerung in Zwischenlagern ist keine Lösung". Klaus Töpfer, seit wenigen Wochen einer von zwei Vorsitzenden das Nationalen Begleitgremiums, warb am Mittwoch für etwas mehr "Demut" vor der Aufgabe.

Exportverbot bleibt umstritten

Die größte Überraschung am Mittwoch war übrigens der Besuch von Thomas Jurk (SPD) im Umweltausschuss. Der sächsische Politiker ist Mitglied im Haushaltsausschuss. Seine Mitarbeiterin habe die Live-Übertragung im Parlamentsfernsehen geguckt, als er aus dem Ausschuss gekommen sei, berichtete er, und da habe er ein Stichwort gehört, das ihn dann gleich wieder in Bewegung setzte, nämlich Rossendorf. Jurk wollte von den Sachverständigen wissen, ob das Exportverbot für Atommüll - auch bei der Anhörung wieder ein großes Thema - auch für die abgebrannten Brennelemente aus dem ehemaligen DDR-Forschungsreaktor Rossendorf gelte. Die Sachverständigen waren alle der Auffassung, dass das Exportverbot mit Blick auf die Zukunft geregelt werden müsse. Rossendorf komme jedenfalls für die Ausnahmen von der Regel - die Ermöglichung von Spitzenforschung - so wenig in Frage wie der Atommüll aus dem ehemaligen Versuchs-Reaktor in Jülich, sagte der Berliner Anwalt Hartmut Gaßner.

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