Krankenversicherung: Höhere Zusatzbeiträge für 3,8 Millionen Kassenmitglieder
Trotz Finanzspritze haben sich die Zusatzbeiträge zum Jahreswechsel für 6,8 Prozent der Krankenkassen-Mitglieder erhöht. Richtig dicke kommt es dann 2018, warnt die Linke.
Rund 3,8 Millionen Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen hatten zum Jahreswechsel eine Erhöhung der Zusatzbeiträge zu verkraften. Das ist der Antwort des Gesundheitsministeriums auf eine Anfrage der Linken zu entnehmen, die dem Tagesspiegel vorliegt. Für nur 40 000 ist es billiger geworden, als Grund dafür werden Kassenfusionen genannt.
„Für einige wird es teurer, für fast niemanden billiger – trotz Plünderung der Reserven des Gesundheitsfonds“, kommentierte der Fraktionsexperte der Linken, Harald Weinberg, diese Zahlen. Und im nächsten Jahr, wenn der Einmaleffekt der Finanzspritze von 1,5 Milliarden Euro verpufft sei, komme es für die Versicherten „noch dicker“. Spätestens dann, so Weinberg, würden sich die Menschen durch dieses Wahlkampfmanöver von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) „veräppelt fühlen“.
Im Schnitt 22 Euro als Zusatzbeitrag
Dem Ministerium zufolge entspricht die Zahl der von Erhöhungen Betroffenen 6,8 Prozent. Allerdings profitierten 2,8 Millionen aus dieser Gruppe von Sätzen, die noch immer unter dem zum Jahr 2015 abgeschafften Sonderbeitrags von 0,9 Prozent lägen. Im Schnitt betrage der Zusatzbeitrag, den die Versicherten ohne Arbeitgeber aufzubringen haben, dieses Jahr 22 Euro.
Je nach Kasse liegt der Zusatzbeitrag derzeit zwischen 0,3 Prozent (AOK Sachsen-Anhalt) und 1,8 Prozent (BKK Vital) des Bruttolohns. Erhöhen mussten ihn in diesem Jahr vor allem regional verankerte Betriebskrankenkassen wie etwa die Metzinger BKK.
Bei großen Kassen blieben Beiträge dank politischer Hilfe konstant
Für die Versicherten überregionaler Kassen wie der Techniker oder der Barmer blieben die Tarife dagegen dank politischer Hilfe im Wahljahr erst einmal konstant. Im Jahr davor hatten zwei Drittel aller Krankenversicherer ihre Tarife erhöht.
Im Prinzip werden die Kassenbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam aufgebracht. Der Satz der Arbeitgeber ist dabei seit 2015 allerdings auf 7,3 Prozent gedeckelt. Das Geld, das die Kassen über den Satz von 14,6 Prozent hinaus erheben, wird als Zusatzbeitrag ausgewiesen, die Arbeitnehmer haben ihn allein zu tragen.
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